Wohnungssuche und Arbeitssuche in der Schweiz von Deutschland aus?

Guten Tag,

ich möchte mein Leben in der Zukunft in der Schweiz verbringen. Ich habe mich auch schon viel über die Lebensumstände in der Schweiz informiert. Ich habe nächsten Monat ein Vorstellungsgespräch in dem es um einen Quereinstieg zum Lokführer geht. Ich werde mein aller bestes dabei geben, die Personalabteilung von mir zu überzeugen. Mein Ziel ist es, damit das 1. Jahr den Quereinstieg zu machen und bereits schon währenddessen mein Geld zu sparen für meine gewünschte Zukunft.

Danach möchte ich gerne genug Geld zusammen sparen, das ich dann im besten Fall schon ab Mitte 2025 mir erste (richtige) organisatorische Gedanken machen kann über ein Leben in der Schweiz. Während ich dann noch in Deutschland arbeite, möchte ich meine neue Arbeitssuche und Wohnungssuche auf die Schweiz verlegen. Grundsätzlich habe ich da auch schon ein geeignetes Unternehmen in der Schweiz gefunden, ob die mich nur nehmen würden steht auf einem anderen Blatt Papier.

Ich müsste für Wohnungsbesichtigungen und Vorstellungsgespräch bis in die Schweiz mit dem Auto ganze 400 km fahren, und da fängt es schon an. Welchem Unternehmen geschweige denn welchem Vermieter will man das für glaubwürdig verkaufen, das ich zu einem Vorstellungsgespräch oder einer Wohnungsbesichtigung 400 km fahre? Ich kann zwar sagen das ich mein Leben in der Schweiz verbringen möchte, aber ob sowas in so einem Fall als positiv gesehen wird? Bitte sagt mir nicht das ich mir Aufenthaltsgenehmigung L holen soll weil ich damit auch ohne Arbeit eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen würde, denn ohne einen Arbeitsvertrag gibt kein Vermieter mit Menschenverstand eine Wohnung her zur Miete.

Über das ganze organisatorische rund um Versicherungen, Krankenkasse, Geld usw... was man alles für die Einreise in die Schweiz benötigt, bitte macht euch darüber keinen Kopf. Was da alles auf mich zukommt, dem bin ich mir bewusst und ich weiß was ich alles tun muss. Mir geht es mit dieser Frage darum in der Schweiz von Deutschland aus eine Arbeit zu finden, und natürlich eine Wohnung. Weil welchem Arbeitgeber geschweige denn Vermieter, will man das für glaubhaft erklären das man mit dem Auto 400 km fährt für ein Vorstellungsgespräch oder eine Wohnungsbesichtigung?

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Wann hat meine ausländische Frau Anspruch auf ALG II?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe in Deutschland, bin männlich, über 25 Jahre alt und hatte letztes Jahr (trotz Pandemie) die spontane Gelegenheit meine Verlobte zu heiraten, während sie zu Besuch in Deutschland war. Sie ist philippinische Staatsangehörige (also Drittstaat) und lebte dort von Geburt an. Seit Pandemieausbruch habe ich meine Teilzeitarbeit verloren und bin ALG II-Empfänger. Aufgrund chronischer Erkrankungen seit meiner Kindheit und Schwerbehindertenausweis darf und kann ich nur 4 Stunden pro Tag arbeiten, womit ich zuvor schon ALG II-Bezieher (Aufstocker) war.

Nach der Eheschließung musste meine Frau in ihr Heimatland zurückfliegen, da ihr Schengen Visum nur noch 2 Wochen gültig war. Dort machte Sie Sprachkurs A1 und beantragte das notwendige Ehegattennachzugsvisum. Dies schaffte sie trotz Lockdown und Ausnahmezustand durch einen Taifun auf ihrer Insel.

Im April erhielt sie endlich ihr Visum (nationales Visum zum Ehegattennachzug) und wohnt seit April bei mir in DE. Zuvor teilte ich unverzüglich dem Jobcenter durch schriftliche Veränderungsmitteilung den Nachzug meiner Frau mit. Einen Tag später rief meine Sachbearbeiterin mich an und sagte, dass sie den Antrag erhalten habe, aber meine Frau (soweit sie wüsste) keinen Anspruch auf ALG II-Leistungen hätte. Zudem würde meine Miete gekürzt, da meine Frau ja jetzt hier wohnt und diese anteilig zahlen muss, obwohl meine Frau bis heute nicht bei der Meldebehörde gemeldet ist, da diese sich weigert die Anmeldung anzunehmen. Ich war mit Zeugen persönlich vor Ort mit allen ausgefüllten Unterlagen. Doch die Meldebehörde teilte mir mit, dass meine Frau erst ihren Termin bei der Ausländerbehörde im Juni abwarten muss. Vorher sei eine Anmeldung nicht möglich. (Wie soll ich denn ohne Meldebescheinigung meine Frau in meiner Familienversicherung aufnehmen lassen?)

Auf die Frage, wie meine Frau Lebensunterhalt und Miete zahlen soll, da sie schließlich neu in Deutschland ist und keinerlei Geld hat, konnte oder wollte meine Sachbearbeiterin mir am Telefon keine Antwort geben.

3 Tage später erhielt ich plötzlich eine E-Mail, in der meine Sachbearbeiterin mir mitteilte, dass ich die Miete doch nicht gekürzt bekomme und diese weiterhin im vollem Umfang bezahlt wird. Eine Begründung für diese "Meinungsänderung" blieb aus und ich warte bis heute auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid bezüglich dem ALG II-Antrag für meine Frau. Selbst nach meiner dritten schriftlichen Aufforderung habe ich bis heute nichts mehr von ihr gehört.

Ich wandte mich mit meiner Frau, die staatlich-geprüfte Intensiv-Krankenschwester von Beruf ist mit jahrelanger Berufserfahrung, an mehrere Beratungsstellen (Diakonie) vor Ort, doch keiner konnte uns helfen. Jeder sagte etwas anderes.

Was soll ich nun machen? Fühle mich von den Behörden im Stich gelassen.Habe mir notgedrungen von meinem Bruder Geld geliehen. Übrigens steht auf dem (nationalem) Visum meiner Frau "Erwerbstätigkeit gestattet".

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, Familiennachzug, Hartz IV, Ausbildung und Studium

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