Meldegesetz und Baurecht, Dauercamping als wohnsitz melden ja oder nein?

Hallo, folgende Situation: ich habe einen untermietvertrag und bin dort mit Hauptwohnsitz gemeldet. Habe dort ein möbliertes Zimmer, Briefkasten mit meinem Namen und sogar eigene Klingel mit meinem namen. Wohne dort seit knap 2 Jahren. Seit ca 1,5 Jahren bin ich jedoch nur noch selten dort da ich einen Wohnwagen in einem anderen Ort auf einem Jahresstellplatz habe. Der Campingplatz hat das ganze Jahr über geöffnet. Ich bin dort Dauercamper. Der wohnwsgen steht dirt fest, ist abgemeldet, wird nicht bewegt. Man kann sich dort sogar mit Hecke und Gartentor seine Parzelle eingrenzen und wie ein strebergarten gestalten. Man zahlt für ein Jahr und kann so viel und wann man will mit einem Schlüssel rein und raus.

Nun ust es so das mir eine Person die die Gesetzeslage nicht verstanden hat damit droht, ich würde vollkommen illegal auf dem Campingplatz wohnen und müsste dort gemeldet sein. Sie versteht nicht das nur ganz bestimmte Campingplatze als meldeadresse dienen können da meistens das Baurecht dagegen spricht. Das meldegesetz erlaubt das man auf einem Campingplatz gemeldet sein darf, in bestimmten Bundesländern (zu denen mein Bundesland gehört), wenn ein Wohnwagen dort fest steht und nicht bewegt wird. Jedich das Baurecht verbietet es wenn der Campingplatz z. B in einem Erholungsgebiet liegt und gewisse bautechnische Anforderungen nicht erfüllt. Dies ist bei meinem Campingplatz der Fall. Hier darf man sich gesetzlich nicht anmelden. Was für mich ja auch garnicht nötig tut da ich einen Mietvertrag und somit eine korrekte meldeadresse habe. Hätte ich diesen Mietvertrag nicht, müsste ich mich ohne festen Wohnsitz melden, wenn ich nicht mit meinem Wohnwagen auf einen anderen Campingplatz umziehen würde der als Hauptwohnsitz erlaubt wäre. Aber wie gesagt ich habe ja eine korrekte meldeadresse und es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben wie oft ich mich dort aufhalten muss oder wieviele private Sachen ich dort haben muss. Ich könnte auch das ganze Jahr über in einem oder mehrerer Hotels wohnen und dort kann und muss man sich auch nicht wohnhaft melden. Ein Wohnwagen, auch wenn er nicht bewegt wird und abgemeldet ist, ist keine Wohnung die man zwangsläufig als Wohnsitz anmelden muss.

So wurde ich jedenfall darüber informiert. Aber nun glaubt eine gewisse Person alles sei illegal und droht mir mit 5 Jahren Haftstrafe wenn ich mich nicht auf dem Campingplatz mit Hauptwohnsitz anmelde. ES GEHT ABER NUNMAL NICHT UND IST AUCH VÖLLIG UNNÖTIG DA ICH WIE GESAGT EINE KORREKTE MELDEADRESSE HABE.

Kann mir daher jemand sagen ob diese Person Recht hat und das Dauercamping ist illegal wenn ich mich nicht dort wohnhaft melde, oder habe ich Recht und es ist wie ich schon sagte? Muss ich mir in dem Fall einen Anwalt nehmen? Denn diese Person behauptet ja meine Meldeadresse sei ein fake und es ist nunmal verboten jemandem eine fake meldeadresse zu geben. Aber es ist kein fake... Will person x aber alles nicht glauben. Was soll ich nun machen?

Recht, dauercamping, Einwohnermeldeamt, Meldeadresse

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