Unterliegt eine Anwesenheitsliste dem Bundesdatenschutzgesetz?

Guten Abend zusammen.

Ich arbeite als Sicherheitsdienst in einem großen Bürogebäude (mehr als 40 Firmen, 3x10 Stockwerke) unter anderem am Empfang. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Gebäudes, muss jeder Mitarbeiter oder Handwerker, der dann ins Gebäude möchte, sich in eine Anwesenheitsliste eintragen. Diese gilt als Nachweis für den Eigentümer im Fall von Gefahr, Brand, Diebstahl, Beschädigungen oder für die Polizei, wer sich alles im Gebäude aufhält, bzw. aufgehalten hat und wird vom Sicherheitsdienst, sobald diese Liste voll ist, abgeheftet und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt. Einsicht hat wie gesagt lediglich der Sicherheitsdienst, die Polizei mit entsprechender Genehmigung oder der Eigentümer bei berechtigtem Verdacht.

Die Liste beinhaltet: Datum - Firma (bei welcher der Mitarbeiter tätig ist) - Name - Ankunftszeit - Ausgangszeit - Unterschrift

Diese Liste liegt dann am Empfang aus, damit sich wie gesagt jeder, der das Gebäude berechtigt betritt oder verlässt dort ein- bzw. austragen kann (die Personen werden nur durch den Sicherheitsdienst ins Gebäude gelassen und auf die Eintragung in die Liste hingewiesen).

Ein Unternehmen im Gebäude jedoch sträubt sich vehement gegen diese Eintragungen und führt sie nur widerwillig durch, manchmal auch garnicht oder mit falschen Angaben. Die Begründung liegt hierbei darauf, dass diese Liste gegen das BDSG verstoßen würde, bzw. es nach selbigem nicht gestattet ist diese Liste zu führen.

Nun die Frage: Stimmt das? Unterliegt eine solche Liste dem BDSG? Wenn ja wo steht das? Welche Eintragungen dürfen bei solch einer Liste erfolgen, bzw. nicht erfolgen?

Ich danke allen Antwortenden schon einmal für ihre Unterstützung und Mühe.

Datenschutz, Gesetz, Liste, Anwesenheit, bdsg
Zugriff auf Kundendaten von Mitarbeitern der Sparkasse

Hallo Zusammen, ich habe gesehen es gibt bereits ein paar Fragen welche in diese richtung gehen, aber keine davon konnte meine fragen hinreichend beantworten.

FRAGE: Wie ist das mit den Zugriffsmöglichkeiten auf Kundendaten seitens der Sparkassen-Mitarbeiter? (Kontostände, Transaktionen, etc.) - hat jeder Kundenberater in jeder Filliale Zugriff auf diese Daten, und darf theorethisch auch darauf zugreifen in dem moment in dem ich vor ihm stehe und irgendein Bankgeschäft erledige? oder ist das softwareseitig so streng geregelt das jeder schritt einzeln legitimiert werden muss, und quasi eine auszahlung/umbuchung etc. keinen zugriff auf kontostände und transaktionen rechtfertigt/zulässt?

Simples Beispiel: ich geh an einen bankschalter, und lasse mir betrag X von meinem konto/sparbuch auszahlen. den bankmitarbeiter (filliale egal) hält im prinzip nichts davon ab im zuge dieser tätigkeit einfach mal durch die kontostände und die transaktionen zu scrollen, ist das soweit richtig? selbst eine überprüfung seines zugriffes würde nicht negativ auffallen, da er ja belegen kann das er mich "bedient" hat, auch richtig?

WEITERE FRAGE: ich bin Sparkassenkunde in einer filliale (nennen wir sie mal filliale A). dort habe ich meine konten vor ewiger zeit eröffnet, und seitdem immer alles dort erledigt. nun wohne sich seit geraumer zeit in einem anderen stadtteil (selbe stadt, anderer stadtteil), suche also vermehrt eine andere filliale (filliale B) auf, und eher selten filliale A.

ich wurde nun schon desöfteren in filliale B darauf angesprochen das meine daten noch in filiale A "verschlüsselt" wären, und ob ich dies nicht ändern möchte. ich habe das bis dato immer verneint, aus reiner faulheit, da ich diesen unterschied noch nie gespürt habe. Was genau steckt hinter diesen verschlüsselten daten? was sieht filliale A, was filliale B nicht sehen kann?

Wär echt super wenn ich das einfach mal kurz und knackig erklärt bekommen würde, idealerweise von einem sparkassenmitarbeiter.

P.S. aussagen wie "keine sorge, mitarbeiter sind zur verschwiegenheit und sorgfalt verpflichtet und stöbern nicht irgendwo herum wo sie nichts zu suchen haben" interessieren mich eher weniger. es geht mir mehr um die nackten fakten ;)

vielen dank schonmal vorab :)

Datenschutz, Daten, Sparkasse, Zugriff

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