Hallo, ich laß dass man die Kontoauszüge nur vorlegen braucht und nicht abgeben braucht (Datenschutzrecht). Jedoch will die Bearbeiterin es sanktionieren, wenn die nicht abgegeben werden. In Ihrer Arbeitsanweisung soll es so stehen, aber die darf nicht kopiert werden.... aber es kann sanktioniert werden. Total daneben bin ich von dieser Logik. Die Frau war auch Mitgefühlsfrei, was die Sache nicht vereinfacht.
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