Hallo,
ich bin in einer bestimmten Einrichung für psychisch kranke Menschen tätig. Natürlich darf ich niemandem außerhalb persönliche Dinge eines Klienten erzählen.
Meine Mutter arbeitet in einem Jugendheim und musste an ihrem eigentlich freien, verlängerten Wochenende nun doch dort arbeiten. Der Grund war, dass zwei Kinder wegen sozialen Problemen in der Familie nicht nach Hause durften und das hat sie mir so erzählt.
Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass es in der Einrichtung, in der ich arbeite eine Frau gibt, die mir von genau demselben Fall bei ihren eigenen Enkelkindern geschildert hat. Ihren Namen habe ich aber nicht genannt.
Gestern hat diese Frau nun bei meiner Mutter im Heim angerufen und sich nach ihren Kindern erkundigt. Meine Mutter hat aus Versehen bei ihr nachgefragt, ob sie mich kenne und die Frau bejahte dies.
Könnte die Klientin mich jetzt theoretisch anzeigen, weil ich gegen die Schweigepflicht verstoßen habe? Oder ist so etwas in Ordnung, da wir keine Namen genannt haben?
Ich weiß, es ist etwas kompliziert. Aber ich habe etwas Angst, dass die Sache aus dem Ruder laufen könnte... und die Straflage ist nicht gerade Zuckerschlecken.
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort,
Grüße,
Sebastian