Meinung des Tages: Was ist Eure Meinung zum neuen Organspende-Register?

Seit dem gestrigen Tag ist das neue Organspende-Register online, das den bisherigen Spendeausweis ergänzt. Ziel sei es, die Organspende-Bereitschaft in Deutschland zu erhöhen. Doch wird das neue Register wirklich den erhofften Effekt bringen?

Die Gründe für eine Registrierung

Nach dem Tod eines Angehörigen wissen viele Menschen nicht, ob der / die Verstorbene zu Lebzeiten die Bereitschaft zur Organspende geäußert hat. Familien, die sich nach dem Tode in einer ohnehin schwierigen emotionalen Lage befinden, stehen somit häufig vor einer komplizierten Entscheidung: Wollte der / die Verstorbene, dass die Organe gespendet werden oder handelt man im Zweifel gegen den Willen der Person?

Helfen soll nun das seit gestern freigeschaltete neue Online-Register, das es Menschen hierzulande ermöglicht, sich als potentieller Organspender zu registrieren. Die Seite kann unter www.organspende-register.de abgerufen werden und dient auch dazu, den klassischen Spendeausweis in Papierform zu ergänzen.

Darüber hinaus verbindet die Bundesregierung mit dem Online-Register die Hoffnung, dass für das sehr schwierige und dennoch wichtige Thema sensibilisiert und die Anzahl derer, die ihre Organe spenden möchten, erhöht wird. Gemessen am immensen Bedarf ist die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland nach wie vor relativ gering: Im Jahr 2023 haben lt. Statistik 965 Menschen nach dem Tod eines oder mehrere Organe gespendet. Gleichzeitig allerdings warten aktuell ca. 8.400 schwer kranke Menschen auf ein neues Organ. Davon hofft ein Gros von etwa 6.500 Menschen auf eine Niere, während ungefähr 690 Menschen eine Herztransplantation benötigen.

So läuft die Registrierung ab

Die Nutzung des Organspende-Registers ist vollkommen freiwillig. Zudem kann die Einwilligung zur Organspende jederzeit widerrufen werden. Wer seine Haltung zur Spende lieber weiterhin mittels des Papier-Ausweises kundtun möchte, hat dazu immer noch die Möglichkeit. Das elektronische Register bietet jedoch den Vorteil, dass der Eintrag bei Bedarf auf jeden Fall gelesen werden kann, während ein Ausweis häufig auch einmal verloren geht. Wer sich für mehr als eine Option entscheidet, sollte sicher gehen, dass sich die jeweiligen Äußerungen im Zweifel nicht widersprechen.

Die Regstrierung auf der Seite erfolgt derzeit via Personalausweis mit Online-Funktion und Pin (eID). Spätestens ab September sollen Versicherte die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung mithilfe ihrer Gesundheits-ID und App der jeweiligen Krankenkasse abzugeben. Das Register kann von allen Menschen ab dem 16. Lebensjahr für die eigene Einwilligung genutzt werden. Eltern sind demnach nicht imstande, eine Einwilligung für ihre Kinder abzugeben.

Laut Bundesgesundheitsministerium versichert man höchste Sicherheitsstandards, da die Daten ausschließlich auf einem deutschen Server gespeichert werden. Zur Einwilligung, aber auch beim Abruf der entsprechenden Daten, ist eine Authentifizierung via Identitätsnachweis nötig. In Kliniken kann das Register zudem nur von Ärzten und Transplantationsbeauftragten abgerufen werden.

Das Organspende-Register als "Game Changer"?

Grundsätzlich ist ein zentrales Online-Register, in dem der Wille zur Organspende hinterlegt werden kann, mit Sicherheit ein Schritt in die richtige Richtung. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert allerdings, dass der Zugang zum System zum aktuellen Zeitpunkt viel zu kompliziert und umständlich sei. Da viele Menschen in Deutschland die Online-Funktion des Ausweises nicht nutzen, ist die Registrierung für einige zum jetzigen Zeitpunkt noch mit technischen / bürokratischen Hürden verbunden. Umstritten ist ferner, ob das elektronische Register die von der Politik erhoffte Spendenbereitschaft tatsächlich erhöhen wird. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation erachtet die Einführung des Online-Registers angesichts der Tatsache, dass Einträge schnell und leicht abrufbar seien, dennoch für einen großen und wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das neue Online-Register zur Organspende?
  • Werdet Ihr Euch registrieren? Falls ja / nein - wieso?
  • Kennt Ihr selbst jemanden, der ein Spendeorgan benötigt?
  • Wie erklärt Ihr Euch die fehlende Bereitschaft zur Organspende in Deutschland?
  • Und was könnte getan werden, um die Spendebereitschaft der Menschen hierzulande zu erhöhen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.sueddeutsche.de/politik/organspende-register-neu-fragen-antworten-1.6465899

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/organspende-register-faq-100.html

https://www.zeit.de/gesundheit/2024-03/organspenderegister-gesetz-datenschutz-nutzung-faq

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Meinung des Tages: Künftig gilt bei Neuzulassungen bei Pkws eine Blackbox-Pflicht - was haltet Ihr davon?

Ab dem 07. Juli gilt die Pflicht, neu zugelassene PKW mit einem „Event Data Recorder“ auszustatten. Diese gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1. Umgangssprachlich ist das Gerät auch als „Blackbox“ bekannt. Es zeichnet wichtige Fahrzeugdaten auf, die bei der Rekonstruktion eines Unfalls helfen können.

Funktionsweise der Blackbox

Die Blackbox protokolliert wichtige Daten, dazu gehören etwa Bremsvorgänge und auch die Geschwindigkeit sowie die Motordrehzahl. Gespeichert werden die Aufzeichnungen aber nur im Falle eines Unfalls. Diese können dann von einem Unfallgutachter ausgelesen werden. Die Daten, die aufgezeichnet werden, werden wiederum nur im Fahrzeug selbst gespeichert. Das soll verhindern, dass Dritte direkten Zugriff darauf bekommen. Es bedarf dann der Zustimmung des Fahrers oder einer gerichtlichen Anordnung, sodass die Daten ausgelesen werden können. Allerdings könnten die Daten auch bei Werkstattbesuchen oder Hauptuntersuchungen ausgelesen werden.

Daten können gegen Fahrer verwendet werden

Die Blackbox speichert die „letzte Geschwindigkeitswarnung“. Es stellt sich nun aber die Frage, ob die Geräte womöglich auch falsche Informationen speichern könnten. Wenn beispielsweise vor einem Unfall die entsprechende Geschwindigkeitswarnung aufgezeichnet wurde, basieren diese meist nicht nur auf den Kameradaten, sondern auch auf dem vorhandenen Kartenmaterial. Und hier wird es kritisch: Denn, dass das Kartenmaterial nicht immer unbedingt aktuell ist, dürften viele Fahrer schon einmal selbst erlebt haben. Die Daten könnten also juristische Relevanz bekommen und müssten dann widerlegt werden. Dazu gehören unter anderem Beweismittel am Unfallort oder auch Zeugenaussagen. Es erscheint demnach derzeit laut Aussagen der Hersteller unwahrscheinlich, dass ein Fahrer aufgrund „falscher“ Daten beispielsweise seinen Führerschein verliert.

Die Vorteile der Blackbox

Viele Unfälle geschehen und dann ist der Schaden groß, aber keiner möchte die Schuld übernehmen und die Aufklärung ist schwierig. Die Blackbox liefert wertvolle Informationen für die Rekonstruktion des Vorfalls und hilft damit, die Unfallursache aufzuklären. Perspektivisch sollen dadurch auch Informationen gewonnen werden, die zur Verbesserung von Fahrzeugsicherheit und Fahrzeugtechnik beitragen sollen.

Die Verkehrssicherheit soll dadurch insgesamt erhöht werden. Bei rund 95 Prozent aller Verkehrsunfälle, die sich in der EU abspielen, spielt menschliches Versagen laut Statistiken eine Rolle. Tausende Menschen versterben aufgrund dieser Unfälle. Mit der Einführung der Blackbox bei Neuwagen hofft die EU, dass bis 2038 25.000 Menschenleben gerettet werden könnten und 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden könnten.

Übrigens ist die Einführung dieser Technik seit Jahren immer wieder im Gespräch. Obwohl es dabei stets viele Befürworter gab, wurde auch immer wieder die Kritik laut, dass durch die Blackbox ein „Big Brother“ im Auto mitfährt.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die Pflicht der Blackbox?
  • Habt Ihr Sorgen, dass die aufgezeichneten Daten in falsche Hände geraten könnten?
  • Wie hoch seht Ihr das Risiko, dass es aufgrund falscher Aufzeichnungen zu ungerechtfertigten Sanktionen kommt?
  • Haltet Ihr es für realistisch, dass die Blackbox künftig (in)direkt die Sicherheit im Verkehr verbessern wird?
  • Würdet Ihr Euch beim Fahren sicherer fühlen, wenn Ihr wüsstet, dass im Falle eines Unfalls eine relativ eindeutige Rekonstruktion stattfinden könnte?
  • Was könnte sonst noch getan werden, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern? Sollte es beispielsweise in gewissen Abständen Neuprüfungen geben oder verpflichtende Theoriekurse alle paar Jahre?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start ins Wochenende!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/technik/blackbox-fuers-auto-ab-2024-pflicht.htmlhttps://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190110STO23102/selbstfahrende-autos-in-der-eu-science-fiction-wird-realitat#:~:text=Menschliches%20Versagen%20spielt%20bei%20rund,reduzieren%20und%20die%20Verkehrssicherheit%20verbessernhttps://www.antenne.de/experten-tipps/verkehr-und-mobilitaet/neue-eu-regelung-blackbox-pflicht-in-autos-tritt-in-krafthttps://www.merkur.de/verbraucher/assistenzsysteme-verkehrssicherheit-eu-verordnung-anderung-juli-blackbox-pflicht-pkw-autofahrer-auto-zr-93172907.html#:~:text=EDR%2C%20ISA%20%26%20Co.%3A,Geschwindigkeitswarnsystem%20ISA%2C%20wie%20Focus%20berichtethttps://www.autozeitung.de/blackbox-im-auto-131388.html

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Ich finde die Blackbox-Pflicht gut, weil ... 50%
Ich bin nicht überzeugt von der Blackbox-Pflicht, denn ... 38%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 12%
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Meinung des Tages: KI als Hilfsinstrument im Kampf gegen den Terrorismus – welche Befugnisse sollten der Polizei erteilt werden?

Je mehr Macht und Freiheiten die Exekutive hat, desto schneller findet sich der Vorwurf des „Überwachungsstaates“ - besonders online begegnet man dieser Diskussion regelmäßig. Es stellt sich daher die Frage, wie viele Befugnisse und Freiheiten die Institutionen haben sollten. Klar ist: Geplant ist, dass die Polizei künftig mehr Befugnisse bekommen soll.

Polizei soll mehr Befugnisse bekommen

Beachtet werden muss natürlich auch, dass die Ermittlungsarbeit der Polizei sich auch verändert – Kriminelle nutzen die neuste Technik, Falschmeldungen erschweren die Arbeit und das Internet kann durchaus hilfreich sein – für beide Seiten.

Nun schlägt Nancy Faeser in einem Gesetzentwurf vor, der Polizei mehr Befugnisse zu geben. Das BKA und die Bundespolizei etwa sollen künftig Programme zur Gesichtserkennung verwenden dürfen.

Wo und wie die KI konkret unterstützen soll

Geplant ist, dass Ermittelnde Videos von IS-Mitgliedern, die im Internet auftauchen, mit Bildern abgleichen können, welche sie in den sozialen Netzwerken finden. Das soll Hinweise auf einen möglichen Aufenthaltsort der Islamisten geben.

Von Seiten des Ministeriums wird erklärt, dass Sicherheitsbehörden zeitgemäße Befugnisse benötigen würden, denn nur so könne effektiv eine Identifizierung und Lokalisierung stattfinden – besonders, wenn es um den Bereich des Terrorismus oder der organisierten Kriminalität ginge.

Die Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette

Es wirkt etwas aus dem Kontext gerissen, doch tatsächlich wurde die Debatte wieder angeheizt durch die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette. Denn schon Monate zuvor hatte ein kanadischer Journalist ein Gesichtserkennungs-Programm genutzt und dadurch im Internet ältere Fotos der RAF-Terroristin gefunden – und zwar von einer Tanzgruppe in Berlin.

Ermittler drängen schon lang darauf, dass eine Erlaubnis für derartiges Vorgehen erteilt wird. Künftig soll ein biometrischer Abgleich mit Bilddaten aus dem Internet ermöglicht werden, ebenso wie eine Datenanalyse mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Diese soll automatisiert ablaufen.

Explizit erwähnt wurde übrigens auch, dass eine Echtzeit-Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nicht geplant ist. Möglich wäre dies theoretisch, beispielsweise durch Videoüberwachungen an Bahnhöfen.

Noch muss die geplante Gesetzesänderung von Kabinett und Bundestag gebilligt werden.

Kritische Stimmen werden laut

Die Grünen sehen das Vorhaben ihrer Koalitionspartner kritisch. So verwies beispielsweise Konstantin von Notz (Vize-Vorsitzender Die Grüne im Bundestag) auf den Koalitionsvertrag. Darin ist eine klare Absage enthalten, wenn es um die biometrische Erfassung beispielsweise zu Überwachungszwecken geht. Auch Marcel Emmerich (Obmann der Grünen Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Parlaments) spricht sich für eine Verhinderung der geplanten Änderung aus. Er spricht davon, dass dringend verhindert werden müsse, dass hochsensible Daten unbetroffener und unschuldiger Personen durch KI-Systeme massenhaft erfasst und ausgewertet würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr vom Gesetzentwurf?
  • Hättet Ihr Sorgen, dass Eure biometrischen Daten analysiert werden, auch, wenn Ihr komplett unbetroffen seid?
  • Wie viel Kompetenzen und Freiheiten sollte die Polizei haben, um effektiv gegen Verbrecher vorzugehen?
  • Ist es wichtiger, dass die Polizei effektiver arbeiten kann oder dass solche hochsensiblen Daten Dritter geschützt werden? 
  • Würdet Ihr mehr und effektiviere (KI-gesteuerte) Videoüberwachung im öffentlichen Raum wünschen? 
  • Welche Hürden sollte es für den Einsatz derartiger Technologien geben?
  • Sollten Plattformen derartige Technologien ebenfalls nutzen dürfen, um Profilbilder mit Bildern aus einer Datenbank abzugleichen?

Wir wünschen Euch einen guten Start in die Woche und freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:https://www.tagesschau.de/inland/gesichtserkennungs-software-100.html
https://www1.wdr.de/nachrichten/gesichtserkennung-polizei-befugnis-problematik-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/gesichtserkennung-software-gesetzentwurf-polizei-kritik-100.html

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Die Polizei sollte allgemein mehr Befugnisse haben, weil ... 68%
Die Polizei sollte allgemein weniger Befugnisse haben, denn ... 19%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 13%
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Meinung des Tages: Strafverfolgung vs. Privatsphäre - wie bewertet Ihr das geplante Gesetz zur "Chatkontrolle"?

Am heutigen Donnerstag könnte der Europäische Rat die sog. "Chatkontrolle" auf den Weg bringen. Während Befürworter darin ein adäquates Mittel zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz sehen, befürchten Kritiker ein mögliches Instrument zur Massenüberwachung...

Kinderpornographie im Netz als akutes Problem

Laut der EU-Innenkommissarin YIva Johansson hat die Verbreitung von kinderpornographischem Material im Internet ein inzwischen pandemisches Ausmaß angenommen. Laut einer Meldung des amerikanischen National Center For Missing And Exploited Children (NCMEC) haben sich die Meldungen über sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen binnen der letzten zwei Jahre verdoppelt. Das NCMEC bekommt von Facebook oder Instagram freiwillige Hinweise auf etwaigen sexuellen Missbrauch und leitet diese an die Behörden in den entsprechenden Ländern weiter.

Laut BKA hat die Organisation im Jahr 2022 136.437 mutmaßliche Fälle von Kindesmissbrauch mit deutschen Tatverdächtigen gemeldet. 89.844 davon haben sich als strafrechtlich relevant erwiesen. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Meldungen dem BKA zufolge auf 180.287 erhöht; die Zahl der strafrechtlich relevanten Fälle blieb dabei mit 89.336 - trotz vieler Falschmeldungen - weiterhin alamierend hoch.

Die Mechanismen des Internets mit seinen zahlreichen Plattformen, Messengern oder Filehostern haben die Verbreitung von kinderpornographischem Material in den letzten Jahren immens beschleunigt. Hinzu gesellt sich der kritische Umstand, dass entsprechendes Material inzwischen oft leichtfertig und unwissend auch von Jugendlichen und Kindern via Messenger geteilt wird. Um die Verbreitung im Internet künftig zu unterbinden, möchte der Europäische Rat ein neues Gesetz auf den Weg bringen...

Die Pläne der "Chatkontrolle"

Im Kern soll das geplante EU-Gesetz, das bereits seit mehreren Jahren in Brüssel diskutiert wird, Google, Meta und co. dazu verpflichten, Bild- und Videoinhalte mithilfe von KI-Tools automatisch mit einer Datenbank von bekanntem kinderpornographischem Material abzugleichen. Sofern es einen Treffer gibt, sind die Betreiber verpflichtet, den Fall an eine zuständige Behörde weiterzuleiten. Die KI soll ferner dazu eingesetzt werden, mögliches neues kinderpornographisches Material zu erkennen. Inwieweit die Technik zuverlässig funktioniert, ist bislang nicht bekannt.

Die Ratspräsidentschaft plant, das Durchsuchen nach möglichem Missbrauchsmaterial für alle Nutzer verpflichtend zu machen. Nutzer können dem zwar grundsätzlich widersprechen, sollen bei Ablehnung allerdings nicht mehr in der Lage sein, Bild- und Videomaterial zu versenden.

Zweifel & Kritik am Vorhaben

Insgesamt 36 Politiker aus Europa haben sich in einem offenen Brief an die EU-Mitgliedstaaten gewandt und dafür ausgesprochen, das Gesetz abzulehnen. Das Gesetz, so die Kritiker, sei nicht mit den europäischen Grundrechten und Normen vereinbar.

Auch FDP und Grüne lehnen das EU-Gesetz prinzipiell ab. Justizminister Marco Buschmann verwies u.a. auf unsere diktatorische Vergangenheit sowie die Wichtigkeit, dass die Privatsphäre bzw. die private Kommunikation von staatlicher Seite aus unbedingt zu schützen sei. Das Instrument würde ungerechtfertigter Überwachung am Ende des Tages Tür und Tor öffnen. Weiterhin seien die geplanten Maßnahmen nicht zielgenau und könnten zu falschen Verdächtigungen führen. Sinnvoller sei es, so die Gegner des Vorhabens, wesentlich mehr Ressourcen sowie eine bessere Koordination der Strafverfolgungsbehörden in Europa bereitzustellen.

Einige Anbieter wie die Betreiber der Nachrichtendienste Signal und Threema haben bereits angekündigt, die EU bei Inkrafttreten des Gesetzes verlassen zu wollen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das geplante Gesetzesvorhaben?
  • Sollte der Datenschutz bei der Strafverfolgung von möglichem kinderpornographischem Material evtl. zurückweichen?
  • Wärt Ihr bereit, den Zugriff auf Eure versendeten Fotos & Videos im Sinne des EU-Vorhabens zu erlauben?
  • Überwiegt für Euch der strafrechtliche Nutzen oder die Gefahr ungerechtfertigter Überwachung?
  • Welche rechtlichen und technischen Alternativen zur Eindämmung der Verbreitung von kinderpornographischem Material wären Eurer Meinung nach denkbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-gesetz-kindesmissbrauch-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/ueberwachungsvorwuerfe-letzter-kampf-um-die-chatkontrolle,UG7o7dZ

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/kinderpornografie-zahl-der-falschen-verdaechtigungen-bei-online-bildern-massiv-gestiegen-a-a746b118-82e7-4560-8ba4-45f02489768c

https://www.zeit.de/digital/2024-06/chatkontrolle-kindesmissbrauch-ablehnung-deutschland

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Ich finde das Vorhaben kritisch, weil... 84%
Ich finde das Gesetz gut, da... 11%
Andere Meinung und zwar... 4%
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Meinung des Tages: Was haltet Ihr von der digitalen Gesundheitsakte?

Liebe Community,

Gesundheitsminister Karl Lauterbach versucht innerhalb der Bevölkerung derzeit, Werbung für die digitale Gesundheitsakte zu machen: Mithilfe der digitalen Akte soll es Ärzten künftig leichter gemacht werden, auf frühere Befunde, Krankheiten oder Röntgenbilder ihrer jeweiligen Patienten zuzugreifen.

Was im Jahr 2021 als eine Art freiwilliges Angebot gestartet worden ist, soll - da bislang zu wenige versicherungspflichtige Bürger die digitale Akte nutzen - spätestens ab 2024 verpflichtend sein. Es sei denn, der Patient widerspricht ausdrücklich gegen die digitale Speicherung seiner Gesundheitsdaten. Seitens des Gesundheitsministeriums zumindest versichert man, jegliche datenschutzrechtliche Standards einzuhalten.

Unsere Frage an Euch: Was haltet Ihr vom Thema digitale Gesundheitsakte? Pragmatische und - mit Blick auf das Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung - insbesondere mehr als notwendige und v.a. zeitgemäße Maßnahme oder hättet Ihr Bedenken bzw. lehnt diese ab? Und falls ja: Wieso?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen! 😉

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lauterbach-digitale-patientenakte-101.html

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