Voraussetzung für Schwerbehindertenausweis

Hallo,

meine mittlere Stieftochter ist 13 Jahre alt. Sie besucht hier in Berlin eine Förderschule und ist in der 7. Klasse. Aufgrund diverser Probleme im Verhalten etc und auch aufgrund ihrer schulischen "Leistungen" haben wir schon vor einem Jahr eine umfangreiche Diagnostik machen lassen, in der sich heraus gestellt hat, dass sie eine leichte Intelligenzminderung (IQ 75), eine schwere Form von LRS als Teilleistungsschwäche sowie eine Dyskalkulie hat. Dazu kommen diverse Verhaltensauffälligkeiten wie zB chronisches Lügen, soziale Unsicherheit in Bezug auf Gleichaltrige (sucht immer den Kontakt zu jüngeren Kindern), Aggression und Autoaggression, Verklärung der Wirklichkeit aufgrund von Selbstüberschätzung. Nun ist auch noch die Pubertät dazu gekommen, was alles noch viel schlimmer macht.

Gut, die Schwierigkeiten im Sozialverhalten sind ihrer Mutter geschuldet, nicht umsonst lebt sie seit 2 Jahren beim Vater und mir, ihrer Stiefmutter. Es bleibt aber die schwere Lernbehinderung. Sie ist zwar in der 7., ist aber lerntechnisch max., in der 4. Klasse. V.a. das Lesen und Schreiben ist einfach nur grausig. Zum Rechnen braucht sie den Abakus oder die Finger. Zahlenraum wird nur bis 100 "beherrscht", wobei das das falsche Wort ist. Sie beherrscht eigentlich nichts.

Nun ist sie bereits seit 6 Monaten in einer psychologischen Therapie. D.h. genaugenommen ist es eine Lerntherapie mit psychotherapeutischen Inhalten, um das Erlebte bei der Mutter aufzuarbeiten, aber hauptsächlich sollen bei ihr Grundlagen gelegt werden, um die vielen Basics, die ihr fehlen, aufzuholen. Dazu geht sie zur Logopädie mit LRS-Förderung, weil ihr die Zuordnung Laut-Buchstabe überhaupt nicht gelingt. Deswegen reiht sie auch wahllos Buchstaben aneinander und denkt, sie schreibt ein Wort. Sie liest zwar "flüssig", aber inhaltslos, dH sie reiht nur die Buchstaben aneinander, aber erfasst das Wort dabei nicht. Deshalb kann sie auch den inhalt nicht wiedergeben oder Inhaltsfragen beantworten.

Ich befürchte, das wird sich nicht bessern, weil beide Therapien nichts gebracht haben bislang. Ich finde es ist eher schlechter geworden.

Ist eine Lernbehinderung, wie von mir beschrieben, ein Grund für einen Schwerbehindertenausweis? Sie hat m.E.n. keine Chance, eine normale Ausbildung zu absolvieren, wir müssten also eine REHA-Ausbildung anstreben, die aber nur an Menschen vergeben werden, die einen solchen Ausweis haben. Was für Möglichkeiten, finanziell bestehen denn noch? Die KM zahlt natürlich keinen Unterhalt und kümmert sich auch sonst nicht, sporadisch schreibt sie mal, und dann nur gespickt mit Vorwürfen, was der Psyche der Kleenen nicht grad gut tut. Wo beantragt man sowas und was muss man beachten? Ist es evtl noch zu früh dafür?

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

MfG aus Berlin und einen schönen 1. Mai wünsche ich!

Behinderung, Förderung, Schwerbehindertenausweis
Urlaubsanspruch bei 129 Stunden monatlich!?

Hallo, ich brauche eure Hilfe!!!

Und zwar bin ich mir nicht ganz sicher was die Urlaubstage angehen. Ich habe schon viel im Internet gelesen aber nichts spezielles zu meinem Fall finden können :(


Erstmal die Fakten:

-ich bin 25 Jahre jung

-arbeite in der ambulanten Kinderintensivpflege

-ich bin zu 50 % Schwerbehindert

-arbeite 129 Stunden monatlich


Jetzt habe ich von der Arbeit ein Schreiben mit meinem Urlaubsanspruch erhalten. Dort steht drin das mir 19,5 Tage Urlaub pro Kalenderjahr zustehen plus 3 Tage für meine Behinderung. Mir stellt sich die frage wie kommen die 19,5 Tage Urlaub zustande und warum es nur 3 Tage Sonderurlaub sind, m.W. stehen einem behinderten Menschen 5 Tage Sonderurlaub zu...

Ich finde in meinem Arbeitsvertrag auch keine Regelung zu meiner Arbeitswoche, d.h. wieviel Tage ich in der Woche Arbeiten muss. Folgende Absätze stehen zur Arbeitszeit und Urlaub drin.

Arbeitszeit

-Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen der Position und den Erfordernissen des Aufgabenbereichs. Sie beträgt 129 Stunden monatlich.

-Die Arbeitszeit verteilt sich grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Die Firma behält sich vor, die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen und auch nachträglich zu ändern.

-Die Angestellte verpflichtet sich, bei entsprechendem betrieblichem Bedarf die Arbeitszeit auch in Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang zu erbringen.

Urlaub

-Der Urlaubsanspruch bestimmt sich nach dem BURLG = Bundesurlaubsgesetz und wird entsprechend der geleisteten Arbeitszeit berechnet.

-Die Urlaubstage werden dynamisch an das Alter der Angestellten angepasst. In folgender Tabelle ist der Urlaubsanspruch in Abhängikeit zum Alter abgebildet: Alter/Urlaubstage bis einschließlich 24 Jahre = 24 Tage / ab 25 Jahren = 26 Tage / ab 30 Jahren = 28 Tage / ab 35 Jahren = 30 Tage / ab 40 Jahren = 32 Tage

-Die zuvor genannten Urlaubstage verstehen sich bei Vollzeitbeschäftigten. Für Teilzeitkräfte werden diese entsprechend der Berechnungsformel angepasst. (welche Berechnungsformel???

-Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Die zeitliche Lage des Erholungsurlaubs ist mit dem unmittelbaren Vorgesetzten abzustimmen und so zu legen, dass die betrieblichen Belange des Unternehmens und die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

-Während des Urlaubs darf die Angestellte keine dem Urlaubszweck wiedersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Da ich nicht direkt auf meinen Chef zugehen möchte, um Ihm irgendwas an den Kopf zu werfen, was sich im nachhinein als Falsch darstellen würde, hoffe ich das Ihr mir weiterhelfen könnt.

Jetzt habe ich aber genug geschrieben und warte auf eure Antworten :) Lieben Gruß!!!

Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Behinderung, Urlaubsanspruch, Bundesurlaubsgesetz

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