Hallo, ich brauche eure Hilfe!!!

Und zwar bin ich mir nicht ganz sicher was die Urlaubstage angehen. Ich habe schon viel im Internet gelesen aber nichts spezielles zu meinem Fall finden können :(


Erstmal die Fakten:

-ich bin 25 Jahre jung

-arbeite in der ambulanten Kinderintensivpflege

-ich bin zu 50 % Schwerbehindert

-arbeite 129 Stunden monatlich


Jetzt habe ich von der Arbeit ein Schreiben mit meinem Urlaubsanspruch erhalten. Dort steht drin das mir 19,5 Tage Urlaub pro Kalenderjahr zustehen plus 3 Tage für meine Behinderung. Mir stellt sich die frage wie kommen die 19,5 Tage Urlaub zustande und warum es nur 3 Tage Sonderurlaub sind, m.W. stehen einem behinderten Menschen 5 Tage Sonderurlaub zu...

Ich finde in meinem Arbeitsvertrag auch keine Regelung zu meiner Arbeitswoche, d.h. wieviel Tage ich in der Woche Arbeiten muss. Folgende Absätze stehen zur Arbeitszeit und Urlaub drin.

Arbeitszeit

-Die regelmäßige Arbeitszeit richtet sich nach den Anforderungen der Position und den Erfordernissen des Aufgabenbereichs. Sie beträgt 129 Stunden monatlich.

-Die Arbeitszeit verteilt sich grundsätzlich auf die Wochentage Montag bis Freitag. Die Firma behält sich vor, die Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen und auch nachträglich zu ändern.

-Die Angestellte verpflichtet sich, bei entsprechendem betrieblichem Bedarf die Arbeitszeit auch in Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit in gesetzlich zulässigem Umfang zu erbringen.

Urlaub

-Der Urlaubsanspruch bestimmt sich nach dem BURLG = Bundesurlaubsgesetz und wird entsprechend der geleisteten Arbeitszeit berechnet.

-Die Urlaubstage werden dynamisch an das Alter der Angestellten angepasst. In folgender Tabelle ist der Urlaubsanspruch in Abhängikeit zum Alter abgebildet: Alter/Urlaubstage bis einschließlich 24 Jahre = 24 Tage / ab 25 Jahren = 26 Tage / ab 30 Jahren = 28 Tage / ab 35 Jahren = 30 Tage / ab 40 Jahren = 32 Tage

-Die zuvor genannten Urlaubstage verstehen sich bei Vollzeitbeschäftigten. Für Teilzeitkräfte werden diese entsprechend der Berechnungsformel angepasst. (welche Berechnungsformel???

-Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Die zeitliche Lage des Erholungsurlaubs ist mit dem unmittelbaren Vorgesetzten abzustimmen und so zu legen, dass die betrieblichen Belange des Unternehmens und die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

-Während des Urlaubs darf die Angestellte keine dem Urlaubszweck wiedersprechende Erwerbstätigkeit leisten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


Da ich nicht direkt auf meinen Chef zugehen möchte, um Ihm irgendwas an den Kopf zu werfen, was sich im nachhinein als Falsch darstellen würde, hoffe ich das Ihr mir weiterhelfen könnt.

Jetzt habe ich aber genug geschrieben und warte auf eure Antworten :) Lieben Gruß!!!