Voraussetzung für Schwerbehindertenausweis
Hallo,
meine mittlere Stieftochter ist 13 Jahre alt. Sie besucht hier in Berlin eine Förderschule und ist in der 7. Klasse. Aufgrund diverser Probleme im Verhalten etc und auch aufgrund ihrer schulischen "Leistungen" haben wir schon vor einem Jahr eine umfangreiche Diagnostik machen lassen, in der sich heraus gestellt hat, dass sie eine leichte Intelligenzminderung (IQ 75), eine schwere Form von LRS als Teilleistungsschwäche sowie eine Dyskalkulie hat. Dazu kommen diverse Verhaltensauffälligkeiten wie zB chronisches Lügen, soziale Unsicherheit in Bezug auf Gleichaltrige (sucht immer den Kontakt zu jüngeren Kindern), Aggression und Autoaggression, Verklärung der Wirklichkeit aufgrund von Selbstüberschätzung. Nun ist auch noch die Pubertät dazu gekommen, was alles noch viel schlimmer macht.
Gut, die Schwierigkeiten im Sozialverhalten sind ihrer Mutter geschuldet, nicht umsonst lebt sie seit 2 Jahren beim Vater und mir, ihrer Stiefmutter. Es bleibt aber die schwere Lernbehinderung. Sie ist zwar in der 7., ist aber lerntechnisch max., in der 4. Klasse. V.a. das Lesen und Schreiben ist einfach nur grausig. Zum Rechnen braucht sie den Abakus oder die Finger. Zahlenraum wird nur bis 100 "beherrscht", wobei das das falsche Wort ist. Sie beherrscht eigentlich nichts.
Nun ist sie bereits seit 6 Monaten in einer psychologischen Therapie. D.h. genaugenommen ist es eine Lerntherapie mit psychotherapeutischen Inhalten, um das Erlebte bei der Mutter aufzuarbeiten, aber hauptsächlich sollen bei ihr Grundlagen gelegt werden, um die vielen Basics, die ihr fehlen, aufzuholen. Dazu geht sie zur Logopädie mit LRS-Förderung, weil ihr die Zuordnung Laut-Buchstabe überhaupt nicht gelingt. Deswegen reiht sie auch wahllos Buchstaben aneinander und denkt, sie schreibt ein Wort. Sie liest zwar "flüssig", aber inhaltslos, dH sie reiht nur die Buchstaben aneinander, aber erfasst das Wort dabei nicht. Deshalb kann sie auch den inhalt nicht wiedergeben oder Inhaltsfragen beantworten.
Ich befürchte, das wird sich nicht bessern, weil beide Therapien nichts gebracht haben bislang. Ich finde es ist eher schlechter geworden.
Ist eine Lernbehinderung, wie von mir beschrieben, ein Grund für einen Schwerbehindertenausweis? Sie hat m.E.n. keine Chance, eine normale Ausbildung zu absolvieren, wir müssten also eine REHA-Ausbildung anstreben, die aber nur an Menschen vergeben werden, die einen solchen Ausweis haben. Was für Möglichkeiten, finanziell bestehen denn noch? Die KM zahlt natürlich keinen Unterhalt und kümmert sich auch sonst nicht, sporadisch schreibt sie mal, und dann nur gespickt mit Vorwürfen, was der Psyche der Kleenen nicht grad gut tut. Wo beantragt man sowas und was muss man beachten? Ist es evtl noch zu früh dafür?
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
MfG aus Berlin und einen schönen 1. Mai wünsche ich!
5 Antworten
Hallo,
ergänzend zu den bisher geposteten Tipps, gebe ich Dir den Rat unbedingt beim VA einen Antrag zu stellen, die Diagnosen und auch in einem Begleitschreiben beizufügen, in dem Du all das schilderst, was Du uns hier gepostet hast.
M.E. müsste da ein GdB von 50 vorliegen. Sollte es weniger werden, lege Widerspruch ein und schildere noch einmal neu, wie behindert Deine Stieftochter durch ihre Inteligenzminderung ist.
Ich lege Dir zur Vormulierungshilfe den schon einmal geposteten Link ans Herz.
Die Antragsbearbeitung des VA ist in der Regel langwierig und nervtötend.
Gib nicht auf.
Danke für die Auszeichnung: „Hilfreichste Antwort“.
Lass´ Dich nicht entmutigen.
LG– Brezel14
Ist in Berlin denn auch das sog. Versorgungsamt zuständig, oder wäre doch das Gesundheitsamt erstmal der erste Ansprechpartner?
Hallo,
ich habe (sehr) viel recherchiert und nur dies gefunden (Wikipedia):
"Eine Diagnose der geistigen Behinderung bezieht sich oft auf die Messung einer deutlichen Intelligenzminderung mit Hilfe standardisierter Intelligenztests. Ein Intelligenzquotient (IQ) im Bereich von 70 bis 85 ist unterdurchschnittlich; in diesem Fall spricht man von einer Lernbehinderung. Ein IQ unter 70 bedingt dann die Diagnose der geistigen Behinderung. "
Deine Stieftochter müßte eigentlich sehr gründlich untersucht werden. Am besten wäre, meiner Meinung nach, die Erstellung eines psychologisches Gutachten (Kinderpsychiater, vereidigter Gutachter am besten). Nur so könnte man eine Behinderung sicher feststellen und dann einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt einreichen.
Es ist schön, daß du dich so kümmerst !
Gruß, Emmy
Ein zweites Gutachten kann durchaus von Euch veranlaßt werden, der Gutachter müßte eigentlich auch in der Lage sein, zu sagen, welche Entwicklung zu erwarten ist bei deiner Stieftochter.
Man muß auch an die Zukunft denken, d. h. wenn deine Stieftochter ihr Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, muß sie in einer pflegerischen Institution untergebracht werden (die Diakonie unterhält solche Heime für geistig behinderte, nun muß eigentlich deine Stieftochter den Status einer geistig behinderten erlangen, um die notwendigen Zuschüsse hierfür bekommen zu können...).
LG. Emmy
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.3.2.htm
schau mal hier unter
Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit im Schul- und Jugendalter
möglich ist da schon etwas ... der Weg führt aber die behanlnden Ärtze bzw. kann man einen Antrag bei dem zusrändigen Vergungsamt stellen, die dann wiederum die behandelnden Ärzte kontaktieren
dazu ist natürlich notwendig, das die Diagnose klar ist ....
Hi,
das ist nicht so einfach zu beurteilen. Grundsätzlich (ich bin in meinem Betrieb die Schwerbehindertenvertretung) ist das möglich. Die Anerkennung mit einem GdB/GdS, wird nicht einfach sein. Im SGB IX findet man hauptsächlich die Angaben dazu, wenn ein Hirnschaden vorliegt. Es ist aber, wie gesagt, nicht ausgeschlossen, dass auch ohne Hirnschädigung, eben so, wie du es bei deiner Tochter beschreibst, ein GdB/GdS anerkannt wird. Beantragen kannst du das auf jeden Fall, dazu würde ich dir auch raten. Dazu brauchst du alle Nachweise von Ärzten, Psychologen, Psychiatern etc. pp., bei denen deine Tochter bisher in Behandlung war (mit Diagnosestellung).
Damit du das noch einmal nachlesen kannst, habe ich dir einen Link herausgesucht, wo du sehen kannst, wie welche Behinderung anerkannt wird: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-bei-Hirnschaeden-im-Kindes--und-Jugendalter-651.html
sie wurde ja schon sehr gründlich untersucht, es liegt ein Gutachten einer Kinder-und Jugendlichen Psychotherapeutin vor, welches aber von uns veranlasst wurde.