Voraussetzung für Schwerbehindertenausweis

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ergänzend zu den bisher geposteten Tipps, gebe ich Dir den Rat unbedingt beim VA einen Antrag zu stellen, die Diagnosen und auch in einem Begleitschreiben beizufügen, in dem Du all das schilderst, was Du uns hier gepostet hast.

M.E. müsste da ein GdB von 50 vorliegen. Sollte es weniger werden, lege Widerspruch ein und schildere noch einmal neu, wie behindert Deine Stieftochter durch ihre Inteligenzminderung ist.

Ich lege Dir zur Vormulierungshilfe den schon einmal geposteten Link ans Herz.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-bei-Hirnschaeden-im-Kindes--und-Jugendalter-651.html

Die Antragsbearbeitung des VA ist in der Regel langwierig und nervtötend.

Gib nicht auf.


Brezel14  12.05.2013, 18:03

Danke für die Auszeichnung: „Hilfreichste Antwort“.

Lass´ Dich nicht entmutigen.

LG– Brezel14

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Ist in Berlin denn auch das sog. Versorgungsamt zuständig, oder wäre doch das Gesundheitsamt erstmal der erste Ansprechpartner?

Hallo,

ich habe (sehr) viel recherchiert und nur dies gefunden (Wikipedia):

"Eine Diagnose der geistigen Behinderung bezieht sich oft auf die Messung einer deutlichen Intelligenzminderung mit Hilfe standardisierter Intelligenztests. Ein Intelligenzquotient (IQ) im Bereich von 70 bis 85 ist unterdurchschnittlich; in diesem Fall spricht man von einer Lernbehinderung. Ein IQ unter 70 bedingt dann die Diagnose der geistigen Behinderung. "

Deine Stieftochter müßte eigentlich sehr gründlich untersucht werden. Am besten wäre, meiner Meinung nach, die Erstellung eines psychologisches Gutachten (Kinderpsychiater, vereidigter Gutachter am besten). Nur so könnte man eine Behinderung sicher feststellen und dann einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt einreichen.

Es ist schön, daß du dich so kümmerst !

Gruß, Emmy


Maloiya 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 10:32

sie wurde ja schon sehr gründlich untersucht, es liegt ein Gutachten einer Kinder-und Jugendlichen Psychotherapeutin vor, welches aber von uns veranlasst wurde.

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emily2001  01.05.2013, 10:56
@Maloiya

Ein zweites Gutachten kann durchaus von Euch veranlaßt werden, der Gutachter müßte eigentlich auch in der Lage sein, zu sagen, welche Entwicklung zu erwarten ist bei deiner Stieftochter.

Man muß auch an die Zukunft denken, d. h. wenn deine Stieftochter ihr Lebensunterhalt nicht bestreiten kann, muß sie in einer pflegerischen Institution untergebracht werden (die Diakonie unterhält solche Heime für geistig behinderte, nun muß eigentlich deine Stieftochter den Status einer geistig behinderten erlangen, um die notwendigen Zuschüsse hierfür bekommen zu können...).

LG. Emmy

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http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.3.2.htm

schau mal hier unter

Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit im Schul- und Jugendalter

möglich ist da schon etwas ... der Weg führt aber die behanlnden Ärtze bzw. kann man einen Antrag bei dem zusrändigen Vergungsamt stellen, die dann wiederum die behandelnden Ärzte kontaktieren

dazu ist natürlich notwendig, das die Diagnose klar ist ....

Hi,

das ist nicht so einfach zu beurteilen. Grundsätzlich (ich bin in meinem Betrieb die Schwerbehindertenvertretung) ist das möglich. Die Anerkennung mit einem GdB/GdS, wird nicht einfach sein. Im SGB IX findet man hauptsächlich die Angaben dazu, wenn ein Hirnschaden vorliegt. Es ist aber, wie gesagt, nicht ausgeschlossen, dass auch ohne Hirnschädigung, eben so, wie du es bei deiner Tochter beschreibst, ein GdB/GdS anerkannt wird. Beantragen kannst du das auf jeden Fall, dazu würde ich dir auch raten. Dazu brauchst du alle Nachweise von Ärzten, Psychologen, Psychiatern etc. pp., bei denen deine Tochter bisher in Behandlung war (mit Diagnosestellung).

Damit du das noch einmal nachlesen kannst, habe ich dir einen Link herausgesucht, wo du sehen kannst, wie welche Behinderung anerkannt wird: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Grad-der-Behinderung-bei-Hirnschaeden-im-Kindes--und-Jugendalter-651.html