Kann mann die Schulpflicht und die Betreuungspflicht einklagen?

Langsam bin ich mit meinen Nerven am Ende . Ich habe eine Tochter 8, die Pflegestufe 2 hat , und 80% in Ihren Schwerbehinderten Ausweis , sie geht auf eine Förderzentrum für Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung und hat dort eine Schulbegleitung ( 1:1 Betreuung ) Das mein Kind nicht immer leicht ich weis ich aber dafür ist sie ja auf dieser Schule wo ja auch entsprechendes Personal vorhanden sein sollte ... Ich bin alleinerziehend ( hab noch 2 weitere Kinder )und arbeite Vormittags , der Vater meiner Kinder ist vor 4 Wochen verstorben ... Freitags Mittags rief mich die Schulleitung an und sagte zu mir , der Tag ging überhaupt nicht mein Kind war sehr unruhig und auch agressiv und so kann es nicht weiter gehen wir müssen dringend ein Gespräch führen . Am Montag um 9 rief sie mich wieder an ( ich war auf Arbeit , ich soll sofort mein Kind abholen ( ich hab gesagt wie soll das gehen ich arbeite und die schule ist 25km weg , hab kein Auto ) sie haben mir meine Tochter dann gebracht , sie meinte zu mir solange wir kein Gespräch führen darf mein Kind nicht mehr in die Schule wäre ja eine Gefahr für andere usw.. ( wofür hat sie denn eine Schulbegleitung ? ) Am Dienstag führen wir dann das Gespräch , da gab man mir einen schriftlichen Verweiss und eine Beurlaubung , was ich unterschreiben sollte , habe ich nicht getan . Mittwoch ist sie wieder in die Schule gegangen , Donnerstag nicht weil wir einen Arzt Termin hatten , Freitag morgen ich wollte sie gerad zum Bus bringen rife die Schulbegleitung mich an , sie kommt heut nicht die Heizung ist kaputt und es wäre keine Betreung für mein Kind da ( ist nicht das erste mal das ich mein Kind wegen fehlender Betreuung zu Hause lassen muss ), also wieder beim Chef angerufen ( mein Job steht auf dem Spiel weil es zu oft vorkommt das keine Betreuung da ist und ich nicht arbeiten kann ) rief ich wieder bei der Schulleitung an , und die sagte mir ja am Montag kommt Frau .... erst um 9 hat vorher einen Arzt Termin , also werde ich dann auch wieder mein Kind zu Hause lassen müssen und kann nicht zur Arbeit .... Habe überall angerufen, beim Kreis , in Kiel usw , und komme irgendwie nicht weiter Es besteht doch eine Schulpflicht in Deutschland und gerad für mein Kind ist es doch wichtig das ein geregelter Tagesablauf da ist und sie freut sich auf die Schule , und es muss doch auch eine Pflicht geben mein Kind zu betreuen ???? Ich kann doch nicht jedes mal mein Kind zu Hause lassen weil Frau .... nicht da ist , wenn es so weiter geht stehe ich ohne Job da ... und wenn keine Lösung kommt bin ich echt soweit mir einen anwalt zu holen und die Schul und Betreuungspflicht einzuklagen ... wie seht ihr das ?

Schule, alleinerziehend, Behinderung, Schulbegleitung, Schulpflicht
ALG 2 Mehrbedarf Miete bei "Autistischem" Kind

Zu meiner Frage!

Meine Kleine Tochter (fast 4) steht am Anfang der Diagnostik des Autismus Spektrum derzeit Pflegestufe 1 und meine Große (8) hat leider ebenfalls eine Entwicklungsverzögerung Pflegestufe in Bearbeitung, aber ich schätze PfST 0. jetzt habe ich mich vom Kindsvater getrennt und dann wurde mir gesagt das meine Wohnung ein wenig über dem Satz liegt und ich bitte umziehen möchte! Drängen mich aber jetzt nicht, auf Teufel zieh aus! Eigentlich also kein Problem, laut Doc, braucht meine Kurze kleine übersichtliche Räume damit sie besser zur Ruhe kommt. So stände ein Umzug eh an! ABER!!! Beim Satz der mir von der Arge zusteht, bekomme ich maximal 58qm 3 Zimmer! Büße also gute 25qm ein. Auch das ist eigentlich nicht sooo dramatisch schlimm! Wenn die Mädels nicht das Zimmer Teilen müssten! Ein eigenes Reich hinsichtlich der nächsten 10Jahre + Pubertät wäre schon ratsam besonders, weil die Kleine wirklich sehr, sehr einnehmend und anstrengend ist. Jetzt habe ich von einem Mitarbeiter einer Wohngesellschaft gehört das in solchen Fällen durchaus ein Mehrbedarf möglich ist! Auf welchen Grundlagen könnte ich selbigen ggf. geltend machen! Ich möchte ja keinen Palast,sondern nur ein kleines Räumchen für die Große.... könnte ja theoretisch die Mehrmiete übers Pflegegeld auch selbst tragen... es geht also um prinzipielle Zusage durch die Arge bis Regelsatz!

Jemand Tipps/Erfahrungen/Grundlagen!

Miete, ALG II, Autismus, Behinderung
Begleitung im Rettungshubschrauber

Gott lob und auch vor vielen Jahren haben wir für unseren Sohn, der Autist ist und zumindest in fremder Umgebung eine vertrauter Person unbedingt benötigt, ich habe ja schon ein paar mal von ihm geschrieben, einen Rettungshubschrauber benötigt. Wir leben in einem ländlichen Bereich und so ist die Notfallversorgung an und für sich schon nicht ganz unproblematisch, bei dramatischen Ereignissen hilft da in der Regel eben nur noch der Hubschrauber. Ein Vorteil ist, dass wir in Bayern leben und hier eine sehr gute Flächenabdeckung der „fliegenden Engel“ auch in der Nacht gewährleistet ist.

Nun aber zu meiner Frage: „Was ist, wenn unser Sohn erneut einen Rettungshubschrauber benötigen würde, ist es dann möglich das ihn z.B. seine Mutter (meine Frau) begleitet?“

Autismus hat 1.000 Gesichter, eines bei unserem Sohn ist das er alleine in fremder Umgebung zur Panik neigt, in einem medizinischen Notfall würde ggf. (wenn er bei Bewusstsein ist) die auch für gesunde Menschen extreme Stresssituation des Unfalles und dessen Folgen den Stressfaktor bei unserem Sohn um ein x - Faches erhöhen.

Auf Versicherungsgründen ist es aber nicht gestattet eine Begleitperson im Hubschrauber mit zu transportieren, bei Kleinkindern macht man da sicher auch mal eine Ausnahme, unser Sohn ist aber mittlerweile ein junger Mann von 21 Jahren.

Jetzt mag der Eine oder Andere lachen und der Meinung sein, dass er dann endlich wirklich erwachsen werden soll, Ihr habt sicher dafür Verständnis wenn ich hier schreibe das wir auf solche unreifen Kommentare gerne verzichten können.

Lieben Dank

Begleitung, Behinderung, Rettungsdienst

Meistgelesene Beiträge zum Thema Behinderung