Bestandsschutz?
Ich habe seit 2006 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach meiner Doppelhaushälfte. Nun habe ich ein Schreiben vom Kreis (MTK) erhalten das ich die Anlage zurückbauen muß weil diese direkt an der Brandschutzmauer ist..Gab es 2006 schon eine Abstandsregel? Die Anlage ist in Hessen.
2 Antworten
Da hat wohl jemand gepennt, an den würde ich mich weden, dass zumindest keine Kosten entstehen.
Aber Brandschutz ist Brandschutz, das wird dann wohl weg müssen. das gibt es keiknen Bestandstchutz
Für Brandschutz gibt es keinen Bestandsschutz.
Wenn die Brandschutzmauer nicht über Dach geführt wurde (wie leider bei alten Reihenhäusern sehr oft der Fall) muss je nach Gebäudeart ein nicht brennbarer Streifen auf beiden Seiten der Brandwand sichergestellt werden.
Ja, das ist blöd.
Alternative wäre das Dach zu öffnen und die Brandwand bis über das Dach zu führen.
Es ist ein Glas Glas Modul . Der Hersteller und Monteur existieren nicht mehr. Das heißt ich muß ein Modul abbauen lassen Der erzeugte Strom wird komplett ins Netz eingespeist