Auto verkauft ohne KV. Betrug droht?

Guten Tag,

Ich habe heute meinen PKW per eBay Kleinanzeigen verkauft. Es meldete sich rasch ein Kunde, der mir 2000€ für das Auto bot, obwohl es nur für 1000€ VB Inseriert war. Ich fragte verwundert nach "2000€ in Bar?" Weil ich mich wunderte.

Der Kunde kam und hat mich auf 450€ runtergehandelt! Das Auto musste aus Rechtlichen gründen weg, da es unangemeldet an einer Straße stand. Das Auto wurde um 20:00 Uhr abgeholt und 10 Minuten später ruft er much an, dass das Auto angeblich öl verliert und er es zurückbringen wollte (an der stelle, wo das auto die letzten 3 Tage stand ist kein tropfen Öl am Boden). Ich reagierte generft und sagte ihm "Gekauft wie gesehen" ( Was er bei der Verhandlung in gegenwart meines Vaters auch sagte). Ich habe ausdrücklich im Inserat geschrieben, dass das Auto nicht mehr Fahrtauglich ist, wegen eines Kupplungsschadens. Er legte mit den Worten "Ok dann tschüss" auf.

Jetzt gab ich Panische Angst und liege schlaflos im Bett, weil ich dene er könnte mich anzeigen und die "angeblichen 2000€" von mir zurückfordern, obwohl ich nur 450€ erhielt.

Ich habe den Fehler selbst eingesehen und sehe meine Dummheit ein, aber kauf ohne Garantie und Rücknahme ist doch dann rechtmäßig, da ich explizit geschrieben habe "Nicht Fahrbereit und ohne TÜV aufgrund von Kupplungsschaden"

Zeuge ist mein Vater (bei der Verhandlung dabei) und meine Mutter (Am Fenster).

Sein Name (ein dt. Nachname) auf eBay Kleinanzeigen stimmte auch nicht mit der Person überein.

Betrug, Recht, eBay, Kleinanzeigen, Autoverkauf, Verkäuferschutz
Muss ich eine Anzahlung beim Autokauf zurückgeben?

Hallo :)

Ich habe ein Problem und würde gerne wissen wie ich mich verhalten soll. Ich habe einen Audi A6 verkauft.. Bei dem zu 80% drt starter kaputt ist, da ich in das Auto generell zuviel investiert habe habe ich es als Bastler und Export Fahrzeug verkauft, wo in der Anzeige drinnen steht das es nicht fahrbereit ist aus welchen grund weiß ich nicht. Es ist dann jemand gekommen der das Auto kaufen wollte.. Er hat mir eine Anzahlung von 500 gegeben haben Kaufvertrag gemacht, und hab ihm die Papirre gegeben er wollte das Auto gleich anmelden, warum auch immer.

Es war ausgemacht das er in 2 wochen kommt und das Auto fix holt und bezahlt. 1 Tag vorher schrieb er mir bei WhatsApp, dass ich probieren soll ob sich der Motor dreht, ob Batterie geht und ao Sachen... Wo ich ihm sagte fas ich es nicht mache, deswegen verkauf ich ihn als nicht fahrbereit und für Bastler. Er ist dan gekommenen unf wollte seine 500 euro zurück, an dem Tag war ich nicht in der Gegend. Er fuht also und nahm die Papiere mit. Er schickte mir die papiere per Nachname wo ich 500 euro zahlen sollte!!

Ich hab jetzt seit 1 Monat krinr Papiere habr über 30 Interessenten für das Auto kann es abrr nicht verkaufen da er mir die Papiere nicht gibt, nicht solange er seine 500 euro hat. Beim Anwalt hat man mir gesagt eine Anzahlung muss man nicht zückgeben... Schon gar nicht wenn ein Kaufvertrag exestiert. Was würdet iht machen? Polizei gehrn? Die 500 euro retur geben?

Auto, Recht, Autoverkauf, Auto und Motorrad
Entdeckter "Mangel" nach Autoverkauf. Muss ich haften?

Hallo, ich habe letzte Woche mein Auto privat verkauft. Es handelt sich um einen Kleinstwagen. Nun hat sich der Käufer einen Tag später beschwert "Das Auto vibriere ungewöhnlich stark im Leerlauf und bei langsamer fahrt." Worauf hin ich geantwortet habe: "Das Auto ist klein und recht leicht und vibriert deshalb etwas mehr als andere Fahrzeuge. Ich aber nie als Mangel gesehen habe. Während der Fahrt war mir nur bekannt, dass wenn man übertrieben untertourig Gas gibt, (bsp: 30 KM/H im 5. Gang) dass er stärker vibriert aber dies Normal sei.

Auto hatte frische Inspektion und Tüv.

Nun möchte die Person das Auto in eine Werkstatt bringen und wenn der "Mangel" behoben wird soll ich mich an den Kosten beteiligen. Falls der "Mangel" nicht behoben werden kann will er das Fahrzeug zurückgeben.

In meinem Vertrag von mobile.de stand: Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Bestimmte Zusicherungen sind unter Ziffer 3 zusammengefasst. Eine Sachmängelhaftung ist dabei ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Hier nochmal der ganze Vertrag zum Ansehen:

https://shacarlacca.cdn.prismic.io/shacarlacca/b39a4e3d-b8a3-421e-b14c-6a95345dc36a_kaufvertrag-pkw-von-privat.pdf

Zudem meinte er bis der Werkstatt Termin nicht erfolgt ist wird er das Fahrzeug nicht ummelden. Allerdings steht im Vertrag klar, dass das Auto binnen einer Woche umgemeldet werden muss.

Wie gehe ich nun vor? Kann ich belangt werden oder gar einen eventuellen Rechtsstreit verlieren? Leider habe ich nämlich keine Private Rechtsschutzversicherung und das wäre bei einem verlorenen Rechtsstreit sehr Teuer.

Danke für Antworten

Recht, Autoverkauf, Auto und Motorrad

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