Wie lange dauert die Erneuerung einer Silikonfuge (Badewanne)? Wann ist der Auftrag wirksam? (s.u.)

Guten Tag,

wir haben vor einiger Zeit hatten wir zwei Handwerker im Bad, die Schimmel entfernen sollten. Der eine Arbeiter hat sich um das Fenster gekümmert, der andere hat die Silikonfuge der Badewanne erneuert.

Vor ein paar Tagen hat uns dann eine Rechnung von knapp 290€ erreicht, bei der für die Ausarbeitung der alten und Erstellung der neuen Silikonfugen eine Dauer von 6h berechnet wurde. Davon abgesehen, dass nur EIN Handwerker an der Badewanne gearbeitet hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass man für eine schätzungsweise nicht mal 3 Meter lange Fuge über 3 Stunden braucht.

Ist das wirklich ein gerechtfertigter Preis und ist diese lange Arbeitszeit in irgendeiner Weise nachvollziehbar? (Und wie gesagt, es wurde nur die Badewanne berechnet, die Schimmelbeseitigung an Fenster/Decke wurde vom Vermieter bezahlt).

Dabei fällt mir noch etwas ein: Der Auftrag des Vermieters war die "Schimmelbeseitigung", da jedoch nur die Bausubstanz in Ihren Aufgabenbereich fällt, wurde uns die restliche Rechnung zugestellt. Allerdings habe ich weder einen Auftrag unterschrieben, noch verlangt, dass die von ihnen angeforderte Firma die Badewanne auf meine Kosten instandsetzt. Lässt sich da irgendetwas machen, denn es ist wirklich eine sehr teure Rechnung für meine Verhältnisse.

Haus, Badezimmer, Wohnung, Schimmel, Vertrag, Arbeitszeit, Handwerker
undefinierbare arbeitszeiten und urlaubstage LKW-fahrer

guten tag an euch alle, ich komme heute mit einem etwas kompliziertem anliegen zu euch und brauche eure kompetente hilfe:

mein freund ist lkw-fahrer und arbeitet bei einer sehr großen spedition, die niederlassungen in BARBY, RHEINE (hauptsitz) und KREFELD hat. im arbeitsvertrag ist als arbeitgeber die niederlassung in BARBY genannt (ca. 180 km von berlin). trotzdem hat er mit dieser niederlassung nie etwas zu tun. sein abfahrts- und ankunftspunkt ist GROßBEEREN bei berlin - ca. 35 km von zu hause. hier hat er auch seinen pkw stehen. doch in den seltensten fällen kann er mit dem lkw nach großbeeren - hauptsächlich wird er nach RHEINE (ca. 500 km von berlin) geschickt nach seinen touren und muß von dort auch wieder los.

lt. vertrag hat mein freund eine 48-stunden-woche und die sind mit folgenden zeiten festgehalten: arbeitsbeginn sonntag 22:00 uhr/arbeitsschluß samstag 06:00uhr. daß diese 48 stunden immer oft sehr weit überschritten werden (die gesetzlichen arbeits- und lenkzeiten werden aber eingehalten), brauche ich ja nicht zu erwähnen - ist in diesem beruf ja nichts neues. ein regelmäßiger ausgleich für die mehrstunden findet kaum statt, obwohl auch gesetzlich geregelt.

das nächste problem ist folgendes: wenn er z.b. freitags nach RHEINE muß (manchmal auch KREFELD und das ist noch weiter weg von berlin) und den lkw abstellt, um 16:00 feierabend hat, muß er dort meistens noch bis ca. 20:00 uhr warten, um dann noch mit anderen kollegen mit dem hauseigenen shuttle nach GROSSBEEREN/bei berlin zu fahren, gehen ca. 5 stunden fahrtzeit drauf - wenn sie noch über BARBY fahren müssen um noch kollegen einzuladen, sind das dann mind. 6 stunden an fahrzeit. und für die rückfahrt gilt ja das gleiche: abfahrt mit shuttle von großbeeren nach rheine (evtl. auch wieder über barby) zwischen 5 und 6 stunden fahrt.

nun komme ich zu den eigentlichen fragen:

  1. sind diese zeiten von so 22 uhr bis sa 6 uhr eine 5- oder 6-tage-woche?

  2. ist der samstag als voller urlaubstag bei 24 tagen jahresurlaub anzurechnen?

  3. werden die fahrtstunden zwischen rheine/großbeeren und großbeeren/rheine wirklich als freizeit gerechnet oder muß ein teil der zeit als arbeitszeit angerechnet werden?

ich weiß, das klingt alles sehr wirr ... aber vielleicht ist ja jemand unter euch, der auch im güterverkehr arbeitet oder gearbeitet hat und evtl. versteht, was ich hier gechrieben habe. es wäre super, wenn ihr meine fragen beantworten könntet. ihr könnt auch ruhig nachfragen, vielleicht kann ich dann auch gezielter antworten.

vielen dank erstmal :-)

Auto, Urlaub, Arbeitszeit, LKW
Feiertage bei 30 Stunden-Woche (6 Stunden an 5 Tagen Mo-Sa)?

Hallo werte Community!

Ich habe zwar schon einige Beiträge zu dem Thema im Netz gefunden, allerdings habe ich bisher keine aussgekräftige Antwort gefunden.

Arbeitnehmer AN ist im Einzelhandel beschäftigt und hat mit Arbeitgeber AG einen Arbeitsvertrag abgeschlossen, in dem es heißt:

"Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und verteilt sich an den Werktagen Montag bis Samstag auf jeweils fünf Tage mit einer arbeitstäglichen Stundenzahl von 6,0 Stunden. Die konkrete wöchentliche Arbeitszeitverteilung ist dem jeweiligen Dienstplan zu entnehmen, den der Arbeitgeber regelmäßig zur Kenntnis gibt."

Die Frage ist nun, welche Ansprüche der AN in einer Woche mit einem Feiertag (an einem Mo-Sa) hat und welche Arbeitszeiten der AG von ihm abfordern kann.

Denkbare Ansätze:

  1. Da die wöchentliche Arbeitszeit sich (natürlich) nur auf die verfügbaren Werktage verteilt, muss der AN seine 30 Arbeitsstunden leisten und hat den Feiertag frei. Dies wäre m.E. aber ein Verstoß gegen § 2 EntgFG.

  2. Wäre der Feiertag kein Feiertag, hätte der AN normal seine Arbeitsleistung von 6 Stunden erbracht, so dass ihm gem. § 2 I EntgFG die entsprechende Vergütung zusteht und er einen weiteren freien Tag in der Woche hat.

  3. Da der AN regelmäßig an fünf von sechs Tagen (Mo-Sa) arbeitet, werden ihm für den Feiertag 5/6 * 6 Stunden = 5 Stunden Arbeitsleistung angerechnet. Es ist wahrscheinlich, dass er einen weiteren Tag frei hat und an einem Arbeitstag eine weitere Stunde (also insgesamt 7 Stunden) leistet, um seine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden zu erfüllen.

Letzteres scheint mir am ehesten zuzutreffen, allerdings bin ich mir unsicher und freue mich daher über begründete Ratschläge.

Vielen Dank, Chris

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung, Feiertag

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