Wieviel Arbeitstage pro Monat bei einer 5 Tage Woche?

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe auf eine Antwort, die mir weiterhilft. Ich habe vertraglich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (5 Tage Woche). Warum schreibt mir mein Arbeitgeber in den Lohnabrechnunge immer Anzahl der Arbeitstage pro Monat mit 21,7?

Ich habe mich in der Personalabteilung erkundigt, und die antworteten mit, das wie folgt gerechnet wird: 52 Wochen pro Jahr x 5 Arbeitstage pro Wochen : 12 Monate = 21,66 Arbeitstage pro Monat!!!!!

Ist das auch eure Meinung? Und darf der AG einfach so die 21,66 Arbeitstage auf 21,7 Arbeitstage aufrunden? Werden bei der Berechnung keine Feiertage (z.B. Ostern, Pfingsten, Weihnachten, usw.) abgezogen? Das sind immerhin jährlich mindestens 10 Feiertage! Meine Rechnung würde folgendermaßen aussehen:

52 Wochen im Jahr x 5 Arbeitstage pro Woche - 10 Feiertage : 12 Monate = 20,83 Arbeitstage im Monat!!

Das ist für mich wichtig zu wissen, da ich den AG wechsele und noch 12,5 Tage Urlaub (für 5 Monate) ausbezahlt bekomme. Wenn mein Gehalt z.B. 3000€ Brutto beträgt, und dies auf die 12,5 Urlaubstage umgerechnet wird, dann ist es schon ein Unterschied, ob mit 20,83 oder 21,7 Arbeitstagen gerechnet wird. Hier die Rechnung: 3000€ Gehalt pro Monat : 21,7 Arbeitstage pro Monat x 2,5 Tage Urlaub pro Monat = 345,6€ Urlaubsabgeltung pro Monat. Wenn ich nun mit 20,8 Arbeitstagen rechne, hätte ich Anspruch auf 364€ pro Monat! Das ist für 5 Monate eine Differenz von 92,4€ - ich finde, dies ist viel Geld!

Wie seht ihr die ganze Sache - wie würdet ihr die Arbeitstage pro Monat berechnen?

VIELEN DANK für eure Mühen und Informationen!!!

Viele Grüße und nochmals Danke!

Urlaub, arbeitstag, Arbeitszeit
Meeting vor Arbeitsbeginn rechtens?

Ich arbeite in einer großen Wellnessanlage. Unsere Geschäftsführung erwartet, daß alle Mitarbeiter 15 Minuten vor Arbeitsbeginn in Arbeitskleidung an ihrem Arbeitsplatz erscheinen - zu allen Schichten. Morgens wird von allen Kollegen erwartet, die schon da sind oder mit Öffnung beginnen, sich 15 Minuten vor Hausöffnung zu einem gemeinsamen Meeting zu treffen. In Arbeitskleidung versteht sich. Am Anfang fand ich das ganz schön, zu sehen, welche Kollegen noch alle da sind, wer neu ist etc. Aber mit wachsendem Aufgabenbereich wird die anschließende Zeit für die Vorbereitung häufig zu knapp, um den eigenen Arbeitsplatz für die Gäste bereit zu machen. Da wir jetzt im Sommer unsere Räume komplett selbst reinigen müssen, fangen wir abwechselnd eine Stunde früher an, um rechtzeitig fertig zu sein. Daher habe ich das Meeting hin und wieder verpasst. Auf der einen Seite wird man angezählt, wenn es irgendetwas gibt, was nicht perfekt sauber ist, auf der andere Seite wird man angezählt, wenn man zu spät kommt, weil man alles noch in Ordnung gebracht hat. Irgendwie leidet gerade die Motivation. Ich weiß, daß die Gäste ein perfektes Umfeld vorfinden und sich wohlfühlen sollen. Das möchte ich ja auch und würde es selbst als Gast auch erwarten. Die eigentliche Arbeit mit den Gästen macht mir viel Spaß. Aber die täglichen Vorbereitungen laufen alle vor der eigentlichen Arbeitszeit. Zeit, die mir für meine Familie fehlt, und es wird immer mehr. Beim letzten Teammeeting wurde sogar angesprochen, daß wir zeitliche Engpässe über den Tag schon beim Morgenmeeting ansprechen sollen. Das heißt also noch früher da sein, um schon einen Überblick zu haben, was über den Tag schon angesetzt ist. Also nicht nur 15 Minuten, sondern 30 Minuten - damit man sich noch umziehen kann, in seinen Abteilung läuft und der PC rechtzeitig läuft. Ist das rechtens?

Ich will meine Job nicht verlieren, aber auch nicht meine Familie leiden lassen.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitszeit
Arbeitszeit MO-FR im Vertrag und dennoch Samstag Arbeiten... Azubi

Hallo zusammen,

zur Zeit mache ich eine Ausbildung in Einer freien KFZ Werkstatt als Mechaniker und bin 18 Jahre.

Vor kurzem hat unser Geselle das Handtuch geworfen aufgrund der Miserablen Bezahlung. Nun sind wir nur noch zu 2 und mein Chef plant nun mich als Azubi-Schwein für die Samstag arbeit ein (9-13 Uhr). In Meinen Ausbildungsvertrag sind aber nur Arbeitszeiten von MO-FR 9-18 Uhr angegeben und kein sterbenswort von Samstag.

Die 4 Überstunden werden mir gut geschrieben und bei Gelegenheit können diese dann auch genommen werden.

Generell kein Problem - nur Teilweise hat man an dem Samstag schon etwas anders geplant... und an nem Freitag Abend kann ich mir auch schöneres vorstellen als zu Hause zu bleiben damit man Fit für die arbeit ist ;) wobei zweiteres eher nicht das Problem ist, ist es dennoch nervig.

Mein Chef besteht nur drauf das ich Samstag erscheine den " nichts ist wichtiger als die Arbeit" . Nur manchmal gibt es echt Sachen die wichtiger sind als 4 Überstunden anzusammeln. Auszahlen ist bei nem Stundenlohn von 3,49 auch eher nicht so die Option...

Nun zu meiner Frage: Könnte ich theoretisch ihn darauf hinweisen das mein Arbeitszeit von MO-FR sind und das die Samstagsarbeit mehr ein gefallen ist? oder ist er im Recht und kann mich unterbezahltes etwas antanzen lassen wann er will, da ich volljährig bin und auch bis zu 48 Stunden arbeiten darf?

Gegen Überstunden spricht generell nichts und wenn mal wirklich viel zu tuen ist lässt sich das auch nicht vermeiden. Nur das ich noch einen Zusätzlichen Tag da antanzen muss geht mir langsam schon etwas aufn Keks.

Liebe Grüße - und Danke im vorraus für die Antworten :)

Arbeit, Ausbildung, Arbeitsrecht, Überstunden, Arbeitszeit, Azubi
Stechuhr - Dienstbeginn

Wir sind gerade am diskutieren.

Vielleicht weiß hier jemand was genaues. Es geht um den Dienstbeginn, wo man hier rechtlich sein muss.

Genau ist es der öffentliche uniformierte Dienst. Nehmen wir mal an 14.10 Uhr ist Dienstbeginn laut Dienstplan. Die Frühschicht hat um 14.20 Dienstschluss. Das ist schon knapp bemessen. Letztes Jahr gab es noch Gleitzeit für früheres Kommen oder späteres Gehen - wurde aber jetzt eingespart.

Die Stechuhr befindet sich am Eingang des Dienstgebäudes, etwa 50m entfernt wird das benötigte Arbeitsgerät aktiviert und weitere 300m weiter befindet sich die Station für den Dienst.

Es gibt einige Kollegen, die stechen etwa 3 Minuten vor Dienstbeginn ein an der Stechuhr und sind bereits umgezogen und befinden sich auf den direkten Wege zur Station. Einige stechen 15 Minuten früher ein und ziehen sich dafür solange um, dass Sie zeitgleich mit den später kommenden Personal etwa am Dienstort ankommen.

Jetzt will der Dienstherr aber haben ohne jeglichen Zeitausgleich aufgrund Beschwerden das die Kollegen zu spät rauskommen, wenn Sie sich noch vor Dienstschluss wieder privat umziehen wollen, dass das Personal zeitiger einsticht und bereits um z.B. 14.10 schon am Dienstort ist.

Kann man dieses einfach durch eine Anordnung so durchsetzen? Dienstbeginn 14.10, einstechen muss aber bereits wenn schon umgezogen um 14.00 Uhr erfolgen - ohne Zeitausgleich, so das der Kollege um 14.10 am Dienstort ist. Abgerechnet wird laut Programm aber ab 14.10 und die 10 Minuten fallen jeden Tag unter "Kappungszeit" ohne Vergütung etc.

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Dienstrecht, Öffentlicher Dienst, Dienstzeit
Zählt eine Whatsapp Nachricht oder eine mündliche Aussage beim Arbeitsrecht?

Hallo Zusammen,

ich arbeite seit einer Woche im Büro eines Casinos. Gestern kam mein Chef und meinte, dass er sich Gedanken gemacht hat und fair seinen anderen Mitarbeitern gegenüber sein muss (Bedienungen hinter der Theke des Casinos) und nur so ist eine langfristige Zusammenarbeit zwischen uns möglich.

Er meinte, dass ich an Feiertagen normal zum arbeiten kommen muss, weil die anderen das auch müssen und ich hab ja schließlich Samstag und Sonntag frei. Das bleibt auch so, außer ich komme nicht am Feiertag, dann muss ich den Tag am Wochenende nachholen, sodass ich auf meine 40 Stunden in der Woche komme. Zudem meinte er auch, dass es eine Toleranzgrenze bezüglich Überstunden geben wird. Diese beträgt jetzt 8 Stunden im Monat (kann aber jederzeit angehoben werden). Diese bekomme ich weder ausgezahlt noch frei. Obwohl im Vertrag festgehalten ist, dass meine Überstunden mit je 6 Euro netto auf meinen Lohn drauf kommen.

So.... Im Vertrag wurde bzgl. meiner 40 Stunden Woche leider nicht festgehalten, dass dies Montag bis Freitag ist.

ABER: Die Grundlage, dass ich den Vertrag unterschrieben habe, war ein Whatsapp Angebot von meinem Chef. Da hat er geschrieben 40 Stunden Woche Montag bis Freitag und Samstag Sonntag frei. Und das hat er gestern in dem Gespräch auch nochmal so bestätigt. Nun meine Frage... zählt diese Nachricht und die mündliche Aussage beim Arbeitsrecht?

Diese Änderungen werden auch nicht im Vertrag festgehalten, weil mein Chef meinte, dass es mündlich ausreicht.

Ich habe zustimmen müssen, da ich sonst fristlos gekündigt worden wäre. Er meinte zudem, dass er mir ja auch entgegen gekommen sei bzgl. der 5 Tage Woche Montag bis Freitag und er hat mir ja die Möglichkeit auf einen Job gegeben.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich fühle mich irgendwie erpresst, weil ich gar keine andere Wahl habe, als mich darauf einzulassen.

Kann mir vielleicht bitte irgendjemand weiterhelfen? Und bitte nur ernstgemeinte Tipps...

Vielen Dank schon mal im Voraus

Nachrichten, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, mündlich, Vereinbarung, WhatsApp

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