Stundenzettel nicht abgegeben?

Guten Abend,

ich habe jetzt einen Rechtsstreit mit meinem früheren Arbeitgeber.

Einen Stundenzettel habe ich nie eingereicht.

Diesen Stundenzettel sollte ich, der Kunde und nachher der Arbeitgeber unterzeichnen... Mir war das relativ egal und habe das alles vergessen wollen, zumal das Arbeitsverhältnis 12 Tage war und mit einem Aufhebungevertrag beendet wurde.

Im Dezember habe ich beim Fiskus um Lohnsteuerbescheinigungen gebeten (wegen Steuererklärung), und diese auch erhalten.

Der Arbeitgeber hat hinter meinem Rücken mit dem Finanzamt abgerechnet und mir natürlich nix gezahlt... Dies geht aus der Bescheinigung hervor.

Jetzt habe ich Klage vor dem Arbeitsgericht gemacht und würde gerne die Summe ggf. vollstrecken.

Dann hat die Firma Stellungnahme zur Klage abgeben:

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen gemäß § 10 Manteltarifvertrag iGZ wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.

Ist der § 195 BGB ausser Kraft gesetzt, aus dem hervorgeht dass Lohnverjährung nach 3 Jahren ist?

Und haben Stundennachweise bzw. Stundenzettel keine Gewichtung? Die haben ohne trotzdem abgerechnet.

Ob diese trotzdem abbrechen können geht aus dem Arbeitsvertrag nicht hervor.

Bleibt mir eine Möglichkeit vor Gericht... vielleicht auch irgendein Schlupfloch?Irgendetwas?

Vielen Dank für Eure Hilfe :)

PS: Bitte nur qualifizierte Antworten. Es handelt sich um einen Streitwert, der einen Rechtsanwalt entbehrlich macht.

Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Arbeitsgesetz, Justiz, Lohn, Richter, Arbeitsgericht
Muss bei einer Vertragsänderung ein neuer Vertrag gemacht werden?

Guten Tag,

wie schon oben beschrieben, wurde im Mai eine Vertragsänderung vorgenommen. Und dies nur auf einen extra Blatt wie unten das Bild zeigt. Und zwar hat mein Freund mit seiner Arbeit Ärger gehabt, weil er keine Krankmeldung bei Krankheit hatte. Der Arbeitgeber wollte ihn kurz vor seinem Urlaub kündigen. Kündigung wurde auch geschrieben, aber als der Urlaub vorbei war, haben sie die Kündigung zurück genommen. Die normale Probezeit endete nach einem halben Jahr am 06.05.2018.Am 14.05.2018 haben die dann eine Vertragsänderung gemacht, ohne das drin steht ,das Kündigung zurück genommen wurde oder sonstiges. Jediglich nur eine Vertragsänderung , das die Probezeit am 14.05.2018 verlängert wird um 6 Monate. Das ganze ist für die jetzige Kündigung ausschlaggebend. Denn am 08.06 haben die ihn eine Kündigung , mit der Frist in der Probezeit von 2 Wochen , geschrieben. Aber im eigentlichen Vertrag steht , das nur zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt werden kann.

ist dieser Zettel gültig oder muss für eine Veränderung ein neuer Vertrag da sein?

Zum einen ist doch die jetzige Kündigung doch nicht gültig, da nicht wie vertraglich vereinbart zum 15ten oder Ende des Monats gekündigt worden ist. Sondern am 08.06.

momentan wird noch mit dem Arbeitgeber rum diskutiert.

Sind das Klauseln was mein Freund sein Chef in der Vertragsänderung gemacht haben, oder ist das alles rechtens ? Die Änderung hat er unterschrieben gehabt .

vielen Dank im Voraus

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Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Probezeit, Arbeitsgericht, Vertragsänderung

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