Güteverhandlung - gefordertes Geld vor Termin überwiesen?
Hallo liebe Community,
es geht um folgenden Fall:
Arbeitgeber X fordert von mir 100€ wegen Minusstunden, Brief vom Arbeitsgericht mit Termin zur Güteverhandlung kommt mit der Post.
Nun lautet meine Frage: Muss ich zum Termin erscheinen wenn ich die geforderten 100€ bereits überwiesen habe und den Arbeitgeber X ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt habe?
Ich hoffe wirklich ihr könnt mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
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Der Termin sollte in jedem Falle wahrgenommen werden. Einfach nur um auf Nummer sicher zu gehen, dass die Klage zurückgenommen wird oder für erledigt erklärt wird. Nicht, dass am Ende noch unterstellt wird, die 100 € sein aus einem ganz anderen Rechtsgrund worden. Von daher auf jeden Fall hingehen und die Sache zu einem Abschluss bringen.
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Hat der Arbeitgeber die Klage denn nicht zurückgezogen?
Wenn keine Forderungen mehr offen sind, braucht es keinen Gütetermin. Setz Dich mit dem AG in Verbindung. Gütetermine werden oft kurzfristig abgesagt, wenn sich die Klage vorher erledigt hat.
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Hast du eine Vorladung? Dann solltest du dieser Folge leisten.
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Ja das ist eine Vorladung, aber trage ich dann nicht die Gerichtskosten obwohl ich die Hauptforderung um die es geht schon beglichen habe?