hallo zusammen,

ich fülle gerade einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid gegen den Ex-Arbeitgeber aus. Eine Frage dazu ist:

ich habe mal online ein paar Bürowaren für die Firma aus China gekauft und mit chinesische Yuan bezahlt. Die Rechnung und Zahlungsbestätigung sind vorhanden. Kann ich diese Kosten auch fordern? wenn ja, direkt in EURO umrechnen und als Nebenforderung?

danke vor ab!

Mit freundlichen Grüßen