" Nehmen wir mal an sowohl eine Geschäftsführer/rin von einer behinderten Werkstatt und ein ihr untergeordneter Gruppenleiter üben mündlichen Druck auf eine behinderte Mitarbeiter/rin aus indem Sie ihr mündlich vor versammelter Mannschaft verbieten wichtige Arztermine während der Arbeitszeit wahrzunehmen und diese betroffene behinderte Mitarbeiter/rin hat privatmäßig noch zusätzlich wiederum gesetzlich für Sie selber zuständige Betreuer/rinnen, welche ihr wiederum sehr wohl mündlich wiedersprüchlich gestatten wichtig Arztermine während der Arbeitszeit wahrzunehmen, was kann man als betroffene behinderte Mitarbeiter/rin da Klagetechnisch beim zuständigen Arbeitsgericht in einer solchen Situation gegen den eigenen Arbeitsplatz sprich die behinderten Werkstatt dagegen selber unternehmen???"