Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

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Verstehe nur ich diese Oberstufenregel falsch?

Ich bin in der Q4 eines Gymansiums und habe am Montag eine Arbeit verpasst.

Jetzt ist es so, dass es eine Regel gibt die wie folgt lautet:

Die fehlenden Schülerinnen und Schüler sind angehalten, eine Bitte um Entschuldigung über die üblichen Kommunikationskanäle (Schulportal, Teams, persönlich) innerhalb von drei Schultagen nach dem Schreiben der Arbeit vorzulegen.

Ich wusste zwar, dass es diese Regel gibt aber bei einer anderen Arbeit, als ich nicht da war beim selben Lehrer hat ihn diese Regel nicht interessiert. Es gab auch keinen Hinweis oder ähnliches obwohl die Entschuldigung 2 Wochen später kam.

Also habe ich mir keinen Stress gemacht, ihm aber trotzdem zur Sicherheit am Donnerstag geschrieben. Es stellte sich jedoch heraus, dass mit "innerhalb von drei Schultagen nach dem Schreiben der Arbeit" gemeint ist, dass wie folgt gezählt wird: 1. Tag Montag 2. Tag Dienstag und 3. Tag Mittwoch.

Plötzlich interessiert diesen Lehrer die Regel und er weißt mich daraufhin, dass ich die Regel nicht eingehalten habe und daher 0 Punkte erhalte.

Ich habe die Regel leider so verstanden, dass drei Tage "nach dem Schreiben der Arbeit" gilt. Hiermit dachte ich, dass erst ab dem Tag nach der Klausur gezählt wird. Man sagt ja auch wenn jetzt Donnerstag ist:

Vor DREI Tagen habe ich die Klausur geschrieben und auch wenn man zählt sagt man: Der Dienstag ist der erste Tag nach der Arbeit. Der Mittwoch ist der zweite Tag nach der Arbeit. Und der Donnerstag ist der 3. Tage nach der Arbeit. Also dachte ich das der Donnerstag ausreicht, da in der Regel steht "nach dem Schreiben der Arbeit".

Das ich das einfach hätte früher schicken sollen, muss mir niemand sagen, dass weiß ich selber. Nun ist es halt so, dass diese Note darüber entscheidet ob ich zum Abi zugelassen werde oder nicht.

Aufgrund meiner Begründung, denkt ihr, dass man da eventuell mit einem Anwalt etwas versuchen könnte?

Und ist diese Begründung überhaupt nachvollziehbar?

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