Liebe Community,
mal angenommen, mir wurde gestern in einer Bank mein Geldbeutel zunächst geklaut und dieser kurz darauf ohne Geld wieder zurückgegeben, und ich wäre zur Polizei gegangen um eine Zeugenaussage als Geschädigter aufzugeben, und die Person, welche mir den Geldbeutel wieder zurückgab, wäre unter Umständen die Person, die mir den Geldbeutel geklaut hat (unbekannte Person) ... einige Fragen:
1) Hätte ich Anspruch auf eine Kopie dieser Zeugenaussage? Könnte ich da nachträglich hingehen, um diese anzufordern?
2) Hätte ich damit gleichzeitig auch einen Strafantrag gestellt, oder müsste ich diesen im Laufe des Verfahrens noch stellen?
3) Könnte ich diesen als Geschädigter zu jedem Zeitpunkt im Verfahren zurückziehen, z.B. wenn mir der Täter im L. d. Verfahrens das Geld zurückgibt und ich kein Interesse mehr an der Strafverfolgung hätte?
4) Würden auf mich Nachteile zukommen, wenn ich diesen Strafantrag zurückziehen würde, bzw. das Verfahren einstellen wollen würde? (z.B. Kosten)
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
MfG