Ich bin in der Q4 eines Gymansiums und habe am Montag eine Arbeit verpasst.

Jetzt ist es so, dass es eine Regel gibt die wie folgt lautet:

Die fehlenden Schülerinnen und Schüler sind angehalten, eine Bitte um Entschuldigung über die üblichen Kommunikationskanäle (Schulportal, Teams, persönlich) innerhalb von drei Schultagen nach dem Schreiben der Arbeit vorzulegen.

Ich wusste zwar, dass es diese Regel gibt aber bei einer anderen Arbeit, als ich nicht da war beim selben Lehrer hat ihn diese Regel nicht interessiert. Es gab auch keinen Hinweis oder ähnliches obwohl die Entschuldigung 2 Wochen später kam.

Also habe ich mir keinen Stress gemacht, ihm aber trotzdem zur Sicherheit am Donnerstag geschrieben. Es stellte sich jedoch heraus, dass mit "innerhalb von drei Schultagen nach dem Schreiben der Arbeit" gemeint ist, dass wie folgt gezählt wird: 1. Tag Montag 2. Tag Dienstag und 3. Tag Mittwoch.

Plötzlich interessiert diesen Lehrer die Regel und er weißt mich daraufhin, dass ich die Regel nicht eingehalten habe und daher 0 Punkte erhalte.

Ich habe die Regel leider so verstanden, dass drei Tage "nach dem Schreiben der Arbeit" gilt. Hiermit dachte ich, dass erst ab dem Tag nach der Klausur gezählt wird. Man sagt ja auch wenn jetzt Donnerstag ist:

Vor DREI Tagen habe ich die Klausur geschrieben und auch wenn man zählt sagt man: Der Dienstag ist der erste Tag nach der Arbeit. Der Mittwoch ist der zweite Tag nach der Arbeit. Und der Donnerstag ist der 3. Tage nach der Arbeit. Also dachte ich das der Donnerstag ausreicht, da in der Regel steht "nach dem Schreiben der Arbeit".

Das ich das einfach hätte früher schicken sollen, muss mir niemand sagen, dass weiß ich selber. Nun ist es halt so, dass diese Note darüber entscheidet ob ich zum Abi zugelassen werde oder nicht.

Aufgrund meiner Begründung, denkt ihr, dass man da eventuell mit einem Anwalt etwas versuchen könnte?

Und ist diese Begründung überhaupt nachvollziehbar?