Was kann eine Anzeige gegen Hundebiss bringen?
Ich wurde gestern von einem Hund gebissen (Dokumentation vom Arzt ist vorhanden) und der Hundebesitzer hat nur zugeschaut und den Hund mich beißen lassen.
Wo kann ich ihn melden? Anzeige erstatten? Bei wem melden? Polizei, Ordnungsamt, Veterinäramt, oder sonst wo?
Ich wurde gestern vom Arzt bereits gegen Tetanus gespritzt. Eine vorbeugende Impfung zur Tollwut Postexpositionsprophylaxe wurde trotz mehrmaliger Nachfrage vom Hausarzt als auch von der Notfallambulanz, mit der Begründung, das es in Deutschland Tollwut nicht mehr gebe.
Der Hund hat mich durch die Hose unprovoziert gebissen.
Welches Vorgehen schlägt ihr vor? Was würde eine Anzeige bei der Polizei gegen den Hundebesitzer bringen?
Mir ist meine Gesundheit viel wichtiger als “juristisches Recht” zu bekommen (obwohl ich rechtlich versichert bin).
Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und sorry wenn sich mein Beitrag als etwas naiv/paranoid anliest.
Ist halt das erste Mal im Leben, dass ich vom Hund gebissen wurde und mit sowas rechnet man ja nicht tagtäglich.
Ist Deutschland wirklich tollwutfrei? Was würde eine Anzeige gegen den Hundebesitzer bringen?
17 Antworten
Eine Tollwutimpfung sollte man nur machen lassen, wenn sie wirklich angezeigt ist, z.B. im Ausland. Die hat nämlich sehr unangenehme Nebenwirkungen.
Also wenn das ein Hundebiss ist fress ich nen Besen.
Aber nun gut, sollte das wirklich ein Hundebiss gewesen sein dann wende dich doch einfach an die Polizei? Die werden dir schon sagen was du nun tun kannst.
Eine Anzeige würde gegen den Halter leider recht wenig machen. Lediglich der Hund müsste höchstwahrscheinlich Maulkorb tragen und müsste eventuell einen Wesenstest besteht, je nach dem.
- Bei großen Wunden: Fahren Sie direkt zum Arzt oder in die Klinik. Versuchen Sie, starke Blutungen mit einem sauberen Tuch zu stoppen.
- Bei kleinen Wunden: Reinigen und desinfizieren Sie die Wunde. Gehen Sie zum Arzt, um eine Infektion zu vermeiden.
- Checken Sie Ihren Impfstatus: Ist Ihr Tetanus- und Tollwutschutz noch aktuell, sind Sie gegen die gefährlichsten Infektionen geschützt. Ansonsten sollten Sie sich nachimpfen lassen.
- Dokumentieren Sie den Biss: Machen Sie vom Hundebiss Bilder. Diese Fotos dienen als Beweise für die Schmerzensgeldforderungen und die Anzeige bei der Polizei.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Melden Sie schwere Vorfälle dem Ordnungsamt.
- Fordern Sie Schmerzensgeld.
https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hundehaftpflichtversicherung/hundebiss/
Alles Gute!
Das ist mir ehrlich gesagt neu und erschließt sich mir auch nicht unbedingt. Hast du da eine Quelle zu?
das kann man überall nachlesen. Unbeschriebenes Gesetz sozusagen. Stell dir vor du fährst einen Verletzten aus dem z.b Straßenverkehrunfall ins Krankenhaus und der kollabiert unterwegs.....dann haftest du
Ein ungeschriebenes Gesetz ist kein Gesetz, dementsprechend völlig legitim jemanden selber zu fahren. Dass ich keine schwer verletzte Person selbst ins Krankenhaus fahre ist offensichtlich, wenn die Person aber erstmal adäquat ist und selber der Meinung ist, dass der Rettungsdienst nicht von Nöten ist dann kann man selbstverständlich auch eigenständig fahren. Sollte die Person kollabieren haftest du NICHT. Keine Ahnung wo du die Information her hast, aber da es wie du selbst geschrieben hast gar keine gesetzliche Grundlage gibt, auf welcher Grundlage sollst du dann haften? Und dieses hätte könnte usw ist auch völlig sinnfrei. Theoretisch kann jeder jederzeit aus verschiedensten Gründen kollabieren. Wenn man sich das nicht zutraut alles gut oder wenn der Patient einfach nicht im entsprechenden Zustand ist keine Frage, ein Fall für den Rettungsdienst, grade bei Unsicherheiten nach Verkehrsunfällen etc. Aber wenn beide der Meinung sind dass ein eigenständiger Transport möglich ist und auch kein besonderer Unfallhergang/Kinematik stattgefunden hat spricht absolut nichts dagegen, es ist nicht verboten und es gäbe auch keine Konsequenzen für Ersthelfer wenn sich der Zustand plötzlich ändert.
Ganz ehrlich!! Das ist nur ein Kratzer, nicht mals eigentlich.
In Deutschland soll es wirklich keine Tollwut mehr geben. Diese Impfe wird nur bei auslandsreisen gemacht wo sie unter Umständen Pflicht ist. Die Tetanus ist meistens gemischt mit Diphterie und falls der Impfschutz länger her ist,wird bei so einer kleinen Macke eine Auffrischung gemacht. Du solltest deinen Impfausweis immer kontrollieren. Speziell in deinem Fall würde ich eine anzeige erstatten bei der Polizei. Es kann nicht sein das ein Hund wie du es beschrieben hast,ohne Grund zubeißt. Eine Ordnungsstrafe kann für ihn natürlich ins Geld gehen. Das wäre sicher. Ob weitere Schritte nötig wären das erzählt dir die Polizei dann schon. Anmerkung: ich oder alle anderen auch mussten sich bei selbst kleinen Verletzungen in ein Buch eintragen,Datum,Ort,Zeitpunkt usw...,/bei der Arbeit/das wird wohl überall heute Pflicht sein für den Arbeitnehmer. Und...stell dir vor du hättest einen Schock erlitten und auf den Kopf gefallen....gar nicht auszurechnen was aus so einem bischen passieren kann.
Bei größeren wunden darfst du gar nicht selber fahren und auch nicht gefahren werden. Dafür ist der Notarzt zuständig. Selbst bei kleinen Wunden sollte der Arzt das desinfizieren übernehmen. Bilder machen.....kannst du machen,wenn du Pech hast wird das vor Gericht nicht anerkannt. Also warum es der Polizei nicht überlassen,sie machen das automatisch. Anmerkung: vielen ist gar nicht bewusst das man bei Verletzungen ob groß oder klein,überhaupt nicht mehr fahren darf. Weder du noch darfst du andere verletzte Personen die du findest,oder im Straßenverkehr verletzt wurden ect.,ins Krankenhaus oder zum Arzt bringen. Es sei denn der Arzt wohnt um die Ecke......