Ladung vom Amtsgericht Essen erhalten - Was soll ich tun?

Guten Abend liebe GF-Community.

Das hier wird eine etwas andere Frage in eigener bzw. persönlicher Sache.
Für mich selber ist diese Situation komplett neu da ich solch eine Situation noch nie in meinem Leben hatte. Ich bin nun 25 Jahre alt und hab ein sauberes Führungszeugnis seitdem ich denken kann. Jetzt fragt sich bestimmt der eine oder andere was das mit dem Amtsgericht zu tun hat.

Also es ist so, dass ich eine gesetzliche Betreuerin habe die für meine rechtlichen Sachen zuständig ist da ich mich in dem Bereich nicht so auskenne.
Ich habe gestern einen Brief vom Amtsgericht Essen erhalten, wo eine Ladung zum 02.10.2024 drinnen steht, weil mich das Amtsgericht persönlich kennenlernen möchte und im Allgemeinen geht’s auch um die Verlängerung meiner gesetzlichen Betreuerin.

Ja was soll ich euch noch sagen. Ich bin jetzt schon unfassbar aufgeregt, weil es das mein erstes Mal in einem Gericht ist und nicht weiss auf was ich alles achten sollte bzw. muss. Ich habe auf jeden Fall vor am 01.10.2024 zum Friseur zu gehen und mich am Termin Tag gut einzukleiden, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Aber ich denke, das ist bei weitem noch nicht alles. Ich will da einfach keinen schlechten Eindruck hinterlassen. Es ist immerhin das Amtsgericht wo sehr viel über mich entschieden werden könnte. Und ich mein mit gutem Eindruck könnte das ja auch positive Einflüsse für meine Zukunft haben!

Kann mir da vielleicht jemand mit Erfahrung ein paar Tipps geben oder mir ein wenig etwas darüber erzählen? Ich habe einfach keine Ahnung davon so blöd es auch klingt vor allem mit 25 Jahren. (lol)

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain.

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Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Amtsgericht
Bezahlter Mahnbescheid trotzdem Vollstreckungsbescheid?

Hallo,

ja ich weiß hätte ich alles pünktlich bezahlt wäre das ganze nicht passiert. Habe aus diesen Fehler bereits gelernt und möchte sowas nie wieder erleben.

Ich hatte Mitte August ein Mahnbescheid im Briefkasten und diesen zum 01.09 bezahlt. Leider habe ich bei den ganzen Brief nicht durchgeblickt und die Forderung direkt an den Gläubiger überwiesen. Es hätte aber an den Anwalt gehen müssen. Dieser hat das Geld an den Anwalt aber übertragen gehabt.

Am 09.09 hatte ich ein Schreiben vom Anwalt im Briefkasten, dass das Geld eingegangen ist es aber noch durch Zinsen ein Betrag fehlt. Diesen habe ich am 10.09. direkt überwiesen und die Sache war erledigt, für mich.

Jetzt hat eben mein Nachbar bei mir geklingelt, er war zwei Wochen im Urlaub und bei ihm in Briefkasten war ein Brief wieder vom Amtsgericht für mich. Manchmal verwechselt der Brieftärher unsere Briefkasten. Er hat es mir gegeben laut Einwurf vom 05.09.

Es war ein Vollstreckungsbescheid vom 03.09. mit der gleichen Summe wie im Mahnbescheid zzgl. Zinsen.

Ich habe direkt dort angerufen, ob der Vollstreckungsbescheid denn gültig sei. Ich habe ja bezahlt. Sie konnte mir am Telefon gar nicht weiterhelfen.

Ich gehe davon aus, dass sich das alles überschnitten hat da der Gläubiger erstmal das Geld dem Anwalt schicken musste und dieser hat in der Zeit aber schon den Bescheid in Auftrag gegeben.
Die Summe die der Anwalt mit separat nochmal geschickt habe ist auch die, die jetzt beim Vollstreckungsbescheid nochmal oben drauf gesetzt wurde.

Kann ich das ganze jetzt so stehen lassen ? Soll ich bei den Anwalt vom Gläubiger nochmal anrufen?

Ich bin gerade etwas ratlos.

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Gesetz, Amtsgericht, Jura, Mahnbescheid, Strafrecht, Vollstreckungsbescheid

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