Eilklage, ist das ein Indiz?
Wenn man Eilklage (einstweilige Anordnung) gegen das Jobcenter beim Sozialgericht einreicht und das Gericht schreibt
"Der Antragsgegner wurde mit Fristsetzung (...) zur Abgabe einer Stellungnahme und Vorlage der Verwaltungsakten aufgefordert"
kann man daran ein wenig die Erfolgschancen der Eilklage einschätzen? Macht es das Gericht immer so oder wird das nur angefordert wenn das Gericht auch Chancen sieht, dass der Antragsteller im Recht ist?
5 Antworten
Dir wurde zumindest nicht mitgeteilt, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht. Der Gegenseite muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Das ist völlig normal.
Dem Antragsgegner muss immer Gelegenheit zur Stellungnshme gegeben werden.
Die Erfolgschancen stehen 50 : 50 für beide Seiten.
Nein. Das ist Standard.
Nein, eher liegt ein Untätigkeitsverlangen des Klägers gegenüber dem Jc. vor, nennt sich auch Untätigkeitsklage wenn das Jc. mal wieder nicht in die Hufe kommt und den Verwaltungsakt unnötig verschschleppt!
Wenn das Gericht Dich als chancenlos sieht, wird Dir das mitgeteilt.