Eilklage, ist das ein Indiz?

5 Antworten

Dir wurde zumindest nicht mitgeteilt, dass keine Aussicht auf Erfolg besteht. Der Gegenseite muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Das ist völlig normal.

Dem Antragsgegner muss immer Gelegenheit zur Stellungnshme gegeben werden.

Die Erfolgschancen stehen 50 : 50 für beide Seiten.

Nein. Das ist Standard.

Nein, eher liegt ein Untätigkeitsverlangen des Klägers gegenüber dem Jc. vor, nennt sich auch Untätigkeitsklage wenn das Jc. mal wieder nicht in die Hufe kommt und den Verwaltungsakt unnötig verschschleppt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn das Gericht Dich als chancenlos sieht, wird Dir das mitgeteilt.