Haben Menschen mit weniger Geld einen erheblichen Nachteil einen Anwalt zu engagieren?
Da man unter anderem vielleicht mal als möglicher Schuldiger/Täter sich eine Beratung holen möchte aber durch Geldmangel sich einen Beratungsschein vom Amtsgericht vorher holen muss und man denen ja schon den Sachverhalt erzählen muss und das dann schon als Geständnis gesehen werden kann. Außer vielleicht wenn man seine Aussage verallgemeinert.
Beantragst beispielsweise einen Beratungsschein, weil du jemanden 5000€ abgezogen hast und schilderst es dann als erstes dem Amtsgericht. :D Macht ja da keinen Sinn für den Täter.
Oder müssen die Leute vom Amtsgericht alle Fälle neutral betrachten, weil gleiches Recht für alle, egal wie schwer die Straftaten wären? Wäre ja ja nicht gerecht, wenn ein wohlhabender Täter direkt zum Anwalt laufen kann und ein anderer bangen muss nicht schon vom Amtsgericht bestraft zu werden.
2 Antworten
Nein.
Manche Fragen kann man mit einem klaren Ja oder Nein beantworten.
Mit "lapidar" hat das nichts zu tun.
weil gleiches Recht für alle,
Von wegen.
Nehmen wir an du hast jemanden 5000 € abgezogen. Dein Opfer möchte sein Geld wiederhaben und zieht f for Zivilgericht.
Selbst wenn er den Prozess gewinnt, du aber mittellos bist geht der Geschädigte leer aus. Ihm bleibt lediglich ein Titel.
DAS ist ungerecht.
Beratungsgutscheine sind nicht dafür gedacht Tätern den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Hier muss man ganz genau abwägen.
Wäre ja ja nicht gerecht, wenn ein wohlhabender Täter direkt zum Anwalt laufen kann und ein anderer bangen muss nicht schon vom Amtsgericht bestraft zu werden.
Keine Straftaten begehen, ganz einfach.
In dem Beispiel könnte das Amtsgericht ja denn einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der dann nötigenfalls Wertgegenstände einkassieren bzw pfänden darf. Nur nebenbei drauf eingegangen.
" Beratungsgutscheine sind nicht dafür gedacht Tätern den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Hier muss man ganz genau abwägen." Recht auf einen Anwalt hat ja jeder. Und eigentlich (ganz neutral betrachtet ohne jegliche eigene Meinung) müsste das Amtsgericht dann auch erst Mal neutral den Fall beurteilen und entscheiden. Die haben ja eigentlich auch Schweigepflicht und Regeln an die sich die halten müssen. Aber wie die genau sind, keine Ahnung. Also meinst du "Täter" oder Beschuldigte sollten dann auf jeden Fall vorsichtig sein und gut abwägen ob sie einen Beratungsschein beantragen möchten, weil für das Amtsgericht das schon ein Geständnis sein kann?
"Keine Straftaten begehen, ganz einfach." Das ist natürlich das beste.
lapidarer geht’s nicht. Sehr hilfreich