Wie läuft eine Gerichtsverhandlung im Bußgeldverfahren ab? Ist das im Prinzip das gleiche, wie im Strafverfahren oder gibt es Unterschiede?

2 Antworten

Wer vertritt die "Anklage" gegen mich

De jure ist die Staatsanwaltschaft zuständig (§ 69 IV 1 OWiG), de facto aber während der Verhandlung nicht anwesend, sofern der Vorsitzende dies nicht explizit für notwendig erachtet (§ 75 I 2 OWiG). In Einzelfällen ist ggf. einmal ein Amtsanwalt während der Hauptverhandlung anwesend, auch dies ist aber eher die Ausnahme.

Werden Zeugen vernommen?

Der Bußgeldbescheid wird verlesen. Im Anschluss steht die Beweisaufnahme. Diese findet vereinfacht statt, d. h. etwaige Zeugen müssen nicht notwendigerweise vernommen werden, wenn bereits eine Vernehmung von diesen stattgefunden hat (§ 77a OWiG). Grundsätzlich ist aber die Vernehmung von Zeugen möglich, bspw. von Polizeibeamten, die den Verstoß festgestellt haben.

Gibt es Plädoyer und habe ich zum Schluss auch das letzte Wort?

Die Vorschriften der StPO gelten hier entsprechend auch für die Hauptverhandlung im OWi-Verfahren. Nach der Beweisaufnahme wird ein Schlussvortrag gehalten („Plädoyer“) und dir steht als Betroffener, sofern du denn anwesend bist, das Recht des letzten Wortes zu.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Der Ablauf ist wie bei einem "normalen" Strafverfahren. Entschieden wird vom Einzelrichter. Die Anklage wird oft von einem Amtsanwalt vertreten, der für diese Verfahren gesondert ausgebildet ist. Oft werden sie für Bußgeldverfahren eingesetzt.

Es gibt allerdings einige Besonderheiten. Die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet an einer Hauptverhandlung teilzunehmen. Der Vertreter der Verwaltungsbehörde kann daran teilnehmen, ihm ist ggfls das Wort zu erteilen.

Was sich sonst noch von anderen Strafverfahren unterscheidest kann man gut in den §§ 71 ff Owig nachlesen.

Auch beim Rechtsmittel gibts Besonderheiten.