Zeit für Begründung?

ruhrgur  17.09.2024, 17:16

Was genau ist jetzt der Stand, hat dein Vermieter dich verklagt? Worum geht es konkret? Von welchem Gericht sprechen wir?

Ttttttzub 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 17:29

Klageverfahren - offene Mietrüvkstände, und Räumungsklage welche ich inzwischen durch Umzug abwenden konnte. Amtsgericht formlose Einspruch erfolgte am 10.09.

ruhrgur  17.09.2024, 17:34

Wogegen richtet sich der Einspruch denn konkret?

Ttttttzub 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 17:37

Im einspruch hab ich deutlich gemacht das mein Anwalt die Sache prüfen muss.. Und nunist mein Anwalt abgesprungen eine gesamte Begründung gegen bestimmte Ansprüche und Forderungen

2 Antworten

Üblich sind 14 Tage, aber du kannst bei Verhinderungen mehr Zeit beantragen am Amtsgericht.


Ttttttzub 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 17:50

Verstehe , wieviel Zeit hat ein neuer Vermieter für Gegenunterzeichnung

Sofern ich dich richtig verstanden habe, befindest du dich im Moment an dem Punkt, dass dir eine Klage zugestellt wurde und du aufgefordert wurdest, eine Klageerwiderung vorzubringen, ist das so korrekt?

In diesem Fall sollte dir eigentlich bereits eine Frist mitgeteilt worden sein. Mindestens stehen dir 14 Tage zu, dies ist auch die Frist, die üblicherweise gewährt wird (§§ 275 III, 277 III ZPO). Wenn dir diese Zeit nicht ausreicht, insbesondere wenn du bspw. einen neuen RA mandatieren musst, kannst du aber selbstredend um Fristverlängerung bitten. Wenn du bereits einen RA hast, wird dieser das auch für dich erledigen.

Deine Frage ist leider nicht ganz verständlich und auch die Antworten auf meine Nachfragen lassen noch Fragen offen.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht