Wie soll ich Stellung nehmen?

2 Antworten

Die Frist für die Stellungnahme gilt für dich ab Zugang des Schreibens.

Du kannst davon ausgehen, dass das Gericht die Postlaufzeit für die Zustellung an dich und deine Antwort berücksichtigt. Das heißt sie werden sich eine Frist von 10 Tagen oder 2 Wochen gesetzt haben.

Ruf dort an und frage, ob du noch eine Antwort schicken kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

"Ich soll innerhalb 3 Tagen. Stellung nehmen Der Brief ist vom 6.9." Und heute ist der 13.09.2024 und somit ist die Frist zur Stellungnahme deinerseits abgelaufen und es ist damit zu rechenen, daß das Gericht bereits einen Vorführungshaftbefehl gegen dich erlassen hat, der möglicherweise in den kommen Tagen in Vollstreckung gegen dich ergeht! Sprich, die Polizei wird dich aufsuchen und den Haftbefehl (Vorführungsbefehl) vollstrecken!