Muss ich mich Arbeitlos melden, wenn ich neben dem Studium eine Festanstellung habe und diese aufgebe?

Ich studiere Marketing und da das momentane Semester mich nicht auslastet und ich ausreichend mentale Kapazitäten übrig habe, um nebenbei Geld zu verdienen, habe ich mir einen Teilzeitjob in Festanstellung gesucht.

Nach ungefähr 4 Monaten musste ich feststellen, dass ich den Job, die Personalabteilung und meinen Chef nicht leiden kann. Also will ich mich nicht weiterquälen, kündigen und mich, wie davor auch, voll und ganz auf das Studium fokussieren.

In der Mittagspause meinte ein eingeweihter Kollege zu mir, dass ich das unbedingt dem Arbeitsamt melden müsse, da ansonsten Repressalien auf mich zukommen könnten.

Ich weiß, dass man sich arbeitslos melden muss, wenn man kündigt oder gekündigt wird. Ich kann mir jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das auch gilt, wenn ich nach wie vor immatrikulierter Student bin. Ich strebe auch keineswegs an irgendwelche Transferleistungen zu beziehen und plane auch mit keiner baldigen anderen beruflichen Beschäftigung neben dem Studium. Am liebsten möchte ich mit dem Arbeitsamt auch wie gehabt keinerlei Kontakt haben.

Also: Wie ist die Lage? Muss ich melden, weil Kündigung Kündigung ist, unabhängig vom Studium oder muss ich mich nicht melden, weil ich nach wie vor Student und nicht arbeitssuchend oder gar arbeitslos im klassischen Sinne bin?

Es würde mich massiv freuen, wenn mir die Frage ohne einen Anruf beim Amt beantwortet werden kann.

Grüße aus München

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Wie geht die Behörde damit um?

Servus und Moin allerseits,

meine Frage:

Letzten Donnerstag gab ich einen Brief bei der Post ab. Dieser sollte per Einschreiben zu einer Behörde geschickt werden.

Es ist eine Fristsache (ein Widerspruch), und die Fristsache läuft am heutigen 16. ab.

Nun sehe ich in der Sendungsfolgung, dass der Brief wohl immer noch im Briefzentrum liegt („Ihr Brief wurde im Briefzentrum bearbeitet“).

Nächste Station soll dann die Zustellung sein, da wir aber nun fast 15:00 Uhr haben, denke ich nicht, dass der Brief heute noch zugestellt wird.

Angenommen, er würde morgen dann zugestellt, dann wäre er einen Tag nach der Frist beim Amt.

Nun die Frage: wie geht das Amt damit um?

Gilt dann „die Frist ist rum, auch wenn es nur einen Tag ist“, oder KANN dort auch ein Auge zugedrückt werden? Es wäre dann ja immerhin nur ein Tag, und der Brief wurde ja nachweislich vor dem Fristende zur Post gegeben.

Vielleicht liest ja hier ein Verwaltungsbeamter oder -Angestellter mit, und kann mal berichten, wie er in so einem
Fall verfährt?

Und falls mein Widerspruch dann doch abgelehnt werden sollte wegen des zu späten Zugangs zur Behörde, welche Möglichkeiten habe ich dann noch?

Ich habe was gelesen von Paragraph 44 des 10. Sozialgesetzbuches „Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“.

Dort heißt es sinngemäß, dass man nach der Frist ein Überprüfungsantrag gestellt werden kann. Dabei muss ein verspätet bei der Behörde eingegangener Widerspruch als Überprüfungsantrag ausgelegt und bearbeitet werden.

Wäre dies eine Möglichkeit, oder habe ich da was falsch verstanden?

Danke für die Hilfe! 😊

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Sehr hoher Stromverbrauch als Anfangsverdacht verwertbar?

Hey Leute ich habe eine Frage zum Thema Stromverbrauch und Bitcoin MIning.

Ich produziere seit einiger Zeit Bitcoin und merke das ich mittlerweile echt viel Strom verbrauche. Ich habe mal gehört das bei einem zu hohem Stromverbrauch oder untypischen Stromverbrauch sofort die Polizei kommt und die Wohnung durchsuchen will ...

Ich bin der Meinung da ja hier kein Anfangsverdacht einer Straftat liegt bezüglich das Leib oder Leben eines Menschen gefährdet ist , gilt doch die unverletzlichkeit der Wohnung oder ?!

Wie sieht das also aus ..

Darf die Polizei wenn bspw. mein Vermieter sagt da verbraucht jmd viel Strom .. ?

Bin ich meinem Vermieter auskunftspflichtig für was ich den Strom nutze .. ?

Wenn die Polizei vorbeikommen würde, müsste ich sie reinlassen (ohne Durchsuchungsbeschluss) damit sie sich überzeugen das hier keine Straftat vorliegt ?

Könnte mein Vermieter mich dazu zwingen ihn hereinzulassen ?

Wenn die Polizei mein Mining Rig sehen würde, wenn ich sie reinlassen würde oder sie selbst reingehen würde, was würde dann passieren ?

Dürften Sie den MIning Rig einfach beschlagnahmen, anfassen, genauer ansehen .. ?

Vielen Dank &

LG :)

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Rückforderung von Leistungen vom Jobcenter - Einmalzahlung oder Aufrechnung? Hat man da einen Einfluss drauf?

Wegen einmaligen Einkünften sind Leistungen vom Jobcenter zurückzugordern. So weit so gut. In dem Anhörungsschreiben dazu steht:

Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Dann wird erläutert, dass bei Aufrechnung monatlich weniger ausgezahlt wird bis zur Tilgung. Und dann:

Die Erstattung hat grundsätzlich durch Zahlung in einer Summe zu erfolgen. Hierzu erhaltenen sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid.

Heißt das, dass das Jobcenter beabsichtigt, den Betrag in einer Summe zurückzufordern? Hat man da einen Einfluss drauf? Es wäre ja vielleicht besser, das über mehrere Monate abzuzahlen durch die Alternative der Aufrechnung, weil dann in einem Monat nicht gleich alles fehlt (habe mal gelesen, dass bei der Aufrechnung nur mit 10% oder 30% des monatlichen Anspruchs verrechnet werden darf...). Muss man dafür einen Antrag stellen? Muss man den Antrag dann stellen bevor der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die Überzahlung zurückgefordert wird? Oder kann ich das auch später noch machen?

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Baugenehmigungsverfahren =schikane?

Guten Tag zusammen,

ich möchte kurz den Vorgang unseres Baugenehmigungsverfahrens schildern und hätte gerne mal eine neutrale Meinung dazu.
Wir haben vor einigen Monaten unsere Bauantrag eingereicht, weil eigentlich im Juni unsere Bauphase beginnen sollte. Nun kommt die Baugenehmigung einfach nicht herbei, obwohl die Bearbeitungsfristen längst abgelaufen sind. Für uns sehr ärgerlich, noch ärgerlich aber für unsere Baufirma, da dadurch nun der Zeitplan/Produktion völlig durcheinander kommt und auch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Nach Nachfragen beim Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man noch auf ein Statement des Forstamtes warten würde, da der waldabstand gewahrt werden müsse (dieser Wald existiert allerdings nicht mehr).
nachdem gestern auch diese Frist abgelaufen war, haben wir noch einmal beim Bauamt nachgefragt. Dort wurde uns mitgeteilt, das jetzt alle Unterlagen vorhanden seien, die Genehmigung aber erst frühestens Mitte Juni fertig sein würde , da der Sachbearbeiter jetzt erstmal im Urlaub sei. Nun hat unser Bauleiter selbst noch einmal dort angerufen und auf die überschrittenen Fristen hingewiesen, daraufhin wurde der Sachbearbeiter vom Bauamt wütend und meinte, er würde doch jetzt erstmal ganz genau schauen, ob wirklich alles richtig eingereicht worden sei. Und eine Stunde später kam dann die Mail, dass unser Grundstück auf einem Bombenabwurfgebiet liegt und nun ein Antrag für eine Bildmitteluntersuchung vom Kampfräumdienst beantragt werden müsse. Davon war vorher nie die Rede und angeblich waren ja auch alle Dokumente fertig.
Wir sind mittlerweile einfach nur noch frustriert, da nun natürlich auch unser Tiefbauer den geplanten Termin nicht wahrnehmen kann und auch alle Firmen, die am Hausbau beteiligt sind, davon betroffen sind.
hat man irgendeine Möglichkeit, das alles irgendwie zu beschleunigen? Sollte man dagegen vorgehen, oder würde dies das ganze eher noch verschlimmern? Wir haben uns so sehr bemüht, alles fristgerecht in die Wege zu leiten und nun stockt das ganze Bauvorhaben, weil ein Sachbearbeiter die Genehmigung nicht fertig schreibt.

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Ich muss beweisen, dass ich Autofahren kann?

Ich habe seit 1992 den Autoführerschein und hatte bis 2019 immer ein eigenes Auto. Seit 2006 bin ich nur noch mit Automatikgetriebe gefahren, da ich seit 2001 Probleme mit dem rechten Sprunggelenk hatte. 2019 wurde mein rechtes Sprunggelenk versteift, so dass ich erst mal mein Auto verkauft habe, da nicht sicher war, ob ich später einen Behindertenumbau brauche oder nicht (Handgas, Handbremse oder Linksgas). Mein Auto war auch schon 11 Jahre alt, so dass mir ohnehin keiner mehr den Umbau bezahlt hätte.
Im Mai 2020 habe ich das Autofahren ausprobiert mit Automatik und normalem Rechtsgas. Mein Fuß ist noch zu 15 Prozent beweglich. Es hat einwandfrei funktioniert. Mein Operateur hat mir auch 2 Wochen später schriftlich das Autofahren ohne Einschränkung erlaubt. Laut TÜV ist das Mitführen dieser schriftlichen Erlaubnis notwendig, wenn ich mit einem Auto fahre. Ein Gutachten soll nicht nötig sein.
Im Oktober bin ich mit dem Auto einer Bekannte (Schaltgetriebe) 70 km gefahren. Ebenfalls ohne Probleme.
Ich habe einen Antrag auf Hilfe zur Anschaffung von Kfz beantragt, da ich einen GdB von 60 mit Merkzeichen G habe und mir mein Leben wieder aufbauen möchte, ohne Auto ist alles kompliziert, ich kann nicht alleine einkaufen und ich möchte wieder ein bißchen arbeiten gehen.
Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, ich sei gar nicht in der Lage Auto zu fahren und müsse erst ein ärztliches Gutachten vorlegen, das ich selbst bezahlen muss. Nach Vorlage der schriftlichen Erlaubnis des Arztes und Begründung, ich sei schon 2x Auto gefahren (einmal Automatik und einmal Schaltgetriebe), sowie der Verweis, dass es Handgas und Handbremse gibt (ein Bekannter von mir fährt Automatikgetriebe mit Rechtspedal mit 2 Unterschenkelprothese, und Querschnittgelähmte fahren Handgas/Handbremse), habe ich zunächst nach meinem Widerspruch nichts mehr gehört.
Der Widerspruch ist nun schon mündlich abgelehnt worden, wieder mit der Begründung, mit diesem nur noch zu 15 Prozent beweglichen Fuss ist Autofahren NICHT MÖGLICH. Man stellt sich also dumm. Zudem KANN ich auch gar nicht arbeiten... Ich möchte mein Leben wieder in den Griff bekommen, werde aber wieder auf den Boden gedrückt.
Wie kann ich jetzt ohne dieses Gutachten beweisen, dass ich Autofahren kann?

Recht, Autofahren, Behinderung, Behörden, Auto und Motorrad

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