Ich studiere Marketing und da das momentane Semester mich nicht auslastet und ich ausreichend mentale Kapazitäten übrig habe, um nebenbei Geld zu verdienen, habe ich mir einen Teilzeitjob in Festanstellung gesucht.

Nach ungefähr 4 Monaten musste ich feststellen, dass ich den Job, die Personalabteilung und meinen Chef nicht leiden kann. Also will ich mich nicht weiterquälen, kündigen und mich, wie davor auch, voll und ganz auf das Studium fokussieren.

In der Mittagspause meinte ein eingeweihter Kollege zu mir, dass ich das unbedingt dem Arbeitsamt melden müsse, da ansonsten Repressalien auf mich zukommen könnten.

Ich weiß, dass man sich arbeitslos melden muss, wenn man kündigt oder gekündigt wird. Ich kann mir jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das auch gilt, wenn ich nach wie vor immatrikulierter Student bin. Ich strebe auch keineswegs an irgendwelche Transferleistungen zu beziehen und plane auch mit keiner baldigen anderen beruflichen Beschäftigung neben dem Studium. Am liebsten möchte ich mit dem Arbeitsamt auch wie gehabt keinerlei Kontakt haben.

Also: Wie ist die Lage? Muss ich melden, weil Kündigung Kündigung ist, unabhängig vom Studium oder muss ich mich nicht melden, weil ich nach wie vor Student und nicht arbeitssuchend oder gar arbeitslos im klassischen Sinne bin?

Es würde mich massiv freuen, wenn mir die Frage ohne einen Anruf beim Amt beantwortet werden kann.

Grüße aus München