Auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts steht, dass man binnen eines Monats nach Bekanntgabe eines Bescheids bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch erheben kann. Fehlt bei dem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese unvollständig beziehungsweise unrichtig, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr. Kann eine Behörde die Frist verkürzen?