Ich muss beweisen, dass ich Autofahren kann?

Ich habe seit 1992 den Autoführerschein und hatte bis 2019 immer ein eigenes Auto. Seit 2006 bin ich nur noch mit Automatikgetriebe gefahren, da ich seit 2001 Probleme mit dem rechten Sprunggelenk hatte. 2019 wurde mein rechtes Sprunggelenk versteift, so dass ich erst mal mein Auto verkauft habe, da nicht sicher war, ob ich später einen Behindertenumbau brauche oder nicht (Handgas, Handbremse oder Linksgas). Mein Auto war auch schon 11 Jahre alt, so dass mir ohnehin keiner mehr den Umbau bezahlt hätte.
Im Mai 2020 habe ich das Autofahren ausprobiert mit Automatik und normalem Rechtsgas. Mein Fuß ist noch zu 15 Prozent beweglich. Es hat einwandfrei funktioniert. Mein Operateur hat mir auch 2 Wochen später schriftlich das Autofahren ohne Einschränkung erlaubt. Laut TÜV ist das Mitführen dieser schriftlichen Erlaubnis notwendig, wenn ich mit einem Auto fahre. Ein Gutachten soll nicht nötig sein.
Im Oktober bin ich mit dem Auto einer Bekannte (Schaltgetriebe) 70 km gefahren. Ebenfalls ohne Probleme.
Ich habe einen Antrag auf Hilfe zur Anschaffung von Kfz beantragt, da ich einen GdB von 60 mit Merkzeichen G habe und mir mein Leben wieder aufbauen möchte, ohne Auto ist alles kompliziert, ich kann nicht alleine einkaufen und ich möchte wieder ein bißchen arbeiten gehen.
Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, ich sei gar nicht in der Lage Auto zu fahren und müsse erst ein ärztliches Gutachten vorlegen, das ich selbst bezahlen muss. Nach Vorlage der schriftlichen Erlaubnis des Arztes und Begründung, ich sei schon 2x Auto gefahren (einmal Automatik und einmal Schaltgetriebe), sowie der Verweis, dass es Handgas und Handbremse gibt (ein Bekannter von mir fährt Automatikgetriebe mit Rechtspedal mit 2 Unterschenkelprothese, und Querschnittgelähmte fahren Handgas/Handbremse), habe ich zunächst nach meinem Widerspruch nichts mehr gehört.
Der Widerspruch ist nun schon mündlich abgelehnt worden, wieder mit der Begründung, mit diesem nur noch zu 15 Prozent beweglichen Fuss ist Autofahren NICHT MÖGLICH. Man stellt sich also dumm. Zudem KANN ich auch gar nicht arbeiten... Ich möchte mein Leben wieder in den Griff bekommen, werde aber wieder auf den Boden gedrückt.
Wie kann ich jetzt ohne dieses Gutachten beweisen, dass ich Autofahren kann?

Recht, Autofahren, Behinderung, Behörden, Auto und Motorrad
Wie kann ich - ohne Anwalt(!) - schnell und unkompliziert meine Rechte betreffend Zugang zum Stromzähler/Sicherungskasten gegenüber dem Vermieter bekommen?

So. Juristisch ist die Sache für mich jetzt im Grunde absolut klar.

Sachverhalt ist der, dass mein Vermieter vor wenigen Tagen den Zählerkasten abgeschlossen hat. Problem: Ich habe also keinen Zugang mehr zum Zählerkasten. Wichtig: Im Zählerkasten ist nicht nur mein Stromzähler, sondern auch die Sicherungen befinden sich dort.

Dazu, siehe hier (!):

https://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?zg=0&S_ID=121312

Jetzt ist es natürlich so, dass der Vermieter sehr launisch ist und ich a) kein Geld für Anwalt habe und b) ein Rechtsstreit übertrieben und eskalierend wirken würde.

Ein Umzug steht auch nicht zur Debatte wegen der Wohnungsmarktlage und (!) wegen anderer Umstände.

Jetzt ist es zwar sehr schön das zu wissen, was Recht ist. Und, vermutlich werde ich auch ein Gespräch, maximal 3 Gespräche, mit dem Vermieter versuchen.

Jedoch frage ich mich nun wer, also welche Behörde, mir jetzt konkret helfen könnte.

Wen könnte das interessieren? Das Ordnungsamt? Die Polizei? Den Netzbetreiber?

Ich möchte an der Stelle anmerken, dass ich es recht traurig finde, dass in Deutschland Vieles immer sehr kompliziert ist und kompliziert gemacht wird und immer nach Zuständigkeiten geguckt wird.

Z.b. in meinem Falle ist die Rechtslage und Sachlage im Grunde völlig klar. Aber warum könnte dann nicht eine unbürokratische, schnelle Hilfe möglich sein?

Wenn z.B. jemand vom Ordnungsamt kommen würde. Der bräuchte keine 5 Minuten. Der müsste nur kurz dem Vermieter sagen, dass mir grundsätzlich Zugang zum Zählerkasten zusteht und dass er das gewährleisten muss. Und dann wäre alles geklärt. Versteht ihr? Das wäre einfach, schnell und unkompliziert.

Also Kernfrage ist: Wer kann entweder schriftlich oder durch persönliches Erscheinen dafür sorgen, dass der Vermieter den Schlüssel wieder in den Zählerkasten steckt?

Polizei, Strom, Elektrik, Recht, Mietrecht, Behörden, Ordnungsamt, Netzbetreiber, Sicherungskasten
Wie sollte man am besten einen Äußerungsbogen bei Ladendiebstahl ausfüllen?

Ich habe letztens einen Ladendiebstahl begangen im Wert von 2,50 Euro und ich bereue es wirklich zutiefst. Ich hatte einfach nicht mehr genug Geld dabei und hab gedacht es würde niemanden schaden wenn ich diese Sache einstecke. Es war echt dumm von mir und ich werde sowas nie wieder tun, das steht schon mal fest.

Der Detektiv hatte mich erwischt und gesagt ich müsse eine Strafe von 75 Euro zahlen und dass ich von der Polizei noch einen Brief kriegen würde. Da ich kein Geld gehabt habe konnte ichs auch nicht zahlen und der meinte dann das würde man dann mit der Polizei regeln. Jetzt habe ich auch einen Brief erhalten mit einem Äußerungsbogen mit mehreren Sachen zum ankreuzen. Ich persönlich würd die Straftat jz einfach zu geben und deutlich machen dass es mir sehr leid tut.

Dann gibts aber noch eine zusätzliche Option in der es heißt "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden". Ich bin erst 19 Jahre alt und habe nur einen Minijob mit dem ich 450 Euro monatlich verdiene. Deswegen würde ich gerne wissen wie hoch so eine Geldauflage wäre. Und was ist eigentlich jetzt mit diesen 75 Euro, die ich noch zu zahlen hab? Sind die in dieser Geldauflage enthalten oder sind das zwei verschiedene Sachen? Ich bin gerade so verzweifelt und überfordert mit dieser Sache. Vielleicht kann mir einer von euch helfen..

Geld, Polizei, Jugendliche, Recht, Anwalt, Gesetz, Behörden, Gesetzeslage, Strafrecht
Behinderung: Bewerbung auf 2 geeignete Stellen im selben Unternehmen?

In einer Behörde (öffentlicher Dienst) wurden 2 Stellen intern ausgeschrieben. Beide haben fast die selben Tätigkeiten, befinden sich aber in zwei verschiedenen Abteilungen.

Mein Arbeitsvertrag ist befristet. Meine Stelle wurde jetzt als unbefristet ausgeschrieben.

Es sind die gleichen Tätigkeiten, die ich gerade mache, nur dass noch eine weitere Aufgabe dazu kommt. Also 50 % die neue Aufgabe + 50 % die bisherigen Tätigkeiten. Diese 50 % der neuen Aufgabe findet als Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung statt. Immer wenn jemand aus der Abteilung von der zweiten ausgeschriebenen Stelle gerade nicht da ist, würde man sozusagen einspringen.

Bei der zweiten Stelle handelt es sich um eine komplett neue Aufgabe. Das heißt 100 % die neue Aufgabe, was übrigens die selbe Aufgabe ist wie die 50 % von Stelle eins.

Ich habe mich auf beide Stellen beworben und angegeben, dass ich einen Grad der Behinderung habe. Ein Antrag auf Gleichstellung ist gestellt worden, darüber muss noch entschieden werden. Ich rechne damit, dass ich den Bescheid für die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bis zum Vorstellungsgespräch habe und nachreichen kann.

Im Stellenangebot steht, dass Schwerbehinderte mit Vorrang berücksichtigt werden. Ich wäre für beide Stellen geeignet. Die erste Stelle führe ich ja gerade aus (Berufserfahrungen daher vorhanden) und bei der zweiten Stelle bringe ich Erfahrungen aus früheren Arbeitsverhältnissen bei anderen Arbeitgebern mit.

Mir wurde schon zugesichert, dass ich zu beiden Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

Meine Frage:

Wenn ich als schwerbehindert gelte und für beide Stelle geeignet bin, müssen mir dann beide Stellen angeboten werden und ich kann dann selbst wählen, welche ich annehme? Oder kann der Arbeitgeber entscheiden, welchen er mir von beiden anbietet?

Der Hintergrund ist, dass ich bevorzugt die erste Stelle annehmen möchte. Die Entscheidung trifft hier mein Chef, wer eingestellt wird. Mein Chef drängt mich aber dazu, dass ich mich unbedingt auch auf die zweite Stelle bewerben soll, da noch ein Mitarbeiter befristet ist (ohne Behinderung) und sich bewerben wird.

Bewerbung, Behinderung, Behörden, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Jugendamt fragt 2 mal im Jahr nach Einkommensverhältnissen und droht?

Da ich nicht genug verdiene um Unterhalt zahlen zu können schreibt mir 2 bis 3 mal im Jahr das Jugendamt und droht damit, dass wenn ich keine Einkommensnachweise innerhalb von 2 Wochen liefere Unterhaltsschulden anwachsen würden.

 Ich antwortete auf das letzte Schreiben wie folgt.

im Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.12.2020 nehme ich mein Recht nach § 1605 Abs. 2 BGB in Anspruch. 

Demnach dürfen Sie die Auskunft zum Einkommen nur alle 2 Jahre von mir fordern und nicht alle paar Monate.

Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas belästigt. Einmal im Jahr wäre sogar noch vertretbar trotz gesetzeswidrigen Handelns aber 2 bis 3 mal im Jahr?

Bitte keine Moralapostel hier sondern auf Gesetzesebene bezogen antworten.

Dürfen die das und was kann ich dagegen tun wenn es gegen das Gesetz verstößt?

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1605 Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Finanzen, Familie, Geld, Deutschland, Recht, Anwalt, Gericht, Beamte, Behörden, Gesellschaft, Jugendamt, Jura, Jurist, Kinder und Erziehung, Richter, Soziales, Staat, Willkür
Bekommt man vom Eichamt bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten nach Prüfung eines ausgebauten Stromzählers Bescheid?

Es geht um folgenden Sachverhalt, der erklärt und zur Beantwortung der Frage zwingend berücksichtigt werden muss (!):

Der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber hat einen (gesetzlich vorgeschriebenen) Stromzählerwechsel durchgeführt. Dabei wurde vom alten Ferraris-Zähler zu einer modernen Messeinrichtung gewechselt.

Wie ich (leider erst durch Umstände/Umwege) herausfinden konnte, werden alle ausgebauten Stromzähler grundsätzlich in einem speziellen Verfahren beim Messstellenbetreiber "ausgebucht" und auch zum Eichamt geschickt und dort geprüft, gehen dann zurück an den Messstellenbetreiber und werden dann der Verschrottung zugeführt.

Die Fragestellung, die sich daraus für mich nun ergibt ist:

Was passiert denn, wenn das Eichamt feststellt, dass der Stromzähler, der meinen Strom gezählt hat, in besonders hohem Maße ungenau gezählt, vielleicht sogar zu meinem Nachteil ungenau gezählt, hat?

Pech gehabt?

Oder hat einer der Beteiligten eine Berichtspflicht mir gegenüber? Irgendeiner müsste hier meiner Einschätzung nach dann zuständig sein. Stromanbieter, Messstellenbetreiber oder das Eichamt selbst.

Ich weiß nun natürlich auch nicht genau ob so etwas schon mal vorgekommen ist und was dann (gesetzliche) Regelung und übliche Vorgehensweise ist oder wäre.

Die Eichfrist war bei dem ausgebauten Stromzähler jedenfalls abgelaufen und konnte nicht verlängert werden, weil eine Stichprobe aus der selben "Charge" durchgefallen sei, wie es hieß.

Prüfung, Strom, Recht, Behörden, Elektriker, Messtechnik, Stromzähler, Verbraucherrecht, Netzbetreiber
Gibt es noch heute aktive NATO-Kabel?

Ich habe hin und wieder etwas von NATO-Kabeln gehört und gelesen. Finde im Internet aber vor allem nur Forenbeiträge in irgendwelchen Foren.

In Beiträgen, die ich fand', wurde beschrieben, dass diese "NATO-Kabel" spezielle Leitungen zur Kommunikation waren. Zwischen NATO-Mächten, früher Besatzungsmächten. Weiter wurde beschrieben, dass diese NATO-Kabel geheim waren und bis heute auch nicht in den Unterlagen von Behörden (Bauamt und Co.) auftauchen, weil sie eben geheim waren und von Besatzungsmächten verlegt wurden, angeblich und in Einzelfällen (?) sogar durch Privatgrundstücke.

Bis heute seien diese NATO-Kabel entweder in Benutzung oder zumindest irgendwie "angeschlossen", in der Form, dass sie überwacht werden können.

Ich habe von Vorfällen gehört, wo durch Bauarbeiten Kabel berührt oder sogar beschädigt wurden. Und selbst nur die Berührung hat dafür gesorgt, dass relativ rasch Feldjäger kamen, um die Lage zu klären.

Nun weiß ich nicht genau wie diese Technik funktioniert und was die historischen Tatsachen sind und auch nicht was heute der Stand der Dinge ist.

Vielleicht kann jemand aufklären?

(Vorzugsweise Elektriker, Kabelverleger, Bauarbeiter usw., die in der Zeit zwischen 1945 und 1990 im heutigen Bundesgebiet der BRD gearbeitet haben; Soldaten, Polizisten, Geheimdienstler, Investigativ-Journalisten, Bürgermeister usw.... Auch Bürger vielleicht, die selbst als Grundstücksbesitzer mal betroffen waren und etwas gefunden haben, wovon weder die deutschen Behörden, noch deutsche Bürger was wussten)

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Darf ein Beamter Geburtsort im Personalausweis umändern?

 Wir sind eine 4 köpfige Aussiedler Familie und sind vor über 30 Jahren aus OS - Polen nach Deutschland gekommen.

Von Anfang an haben wir in unserem Personalausweis den Geburtsort auf Deutsch geschrieben gehabt, so wie es auch in unserem Registrierschein, Vertriebenen Ausweis, Pass, Beglaubigten Übersetzungen von unserem Urkunden und allen anderen wichtigen Dokumenten (Versicherungen, Sparkassen, Grundbuch, Kaufverträge, Führerscheine, Fahrzeugscheine, Schul- und Arbeitszeugnisse etc.) steht

Seit über vier Wochen können wir unseren Personalausweis nicht beauftragen, weil ein Beamter  den Geburtsort auf polnisch  ändern möchte und nicht wie seit über 30 Jahren auf deutsch

Wir befürchten mit der Änderung erhebliche Probleme, da alle unsere Dokumente danach falsch sind und geändert werden müssten? 

Der Beamter misachtet unseren Registrierschein und Vertriebenen Ausweis. Er ist der Meinung dass im Registrierschein jeder schreiben konnte was er will, was gar nicht Stimmt!

Eine Beglaubigte Neuübersetzung von unseren Urkunden interessieren ihn auch nicht, obwohl dort die polnische und deutsche Bezeichnung des Ortes steht.

Er besteht darauf Geburtsort nur auf Polnisch zu schreiben.

Alle unsere Verwandten und Bekannten in verschiedenen Bundesländern haben, so wie wir bis jetzt, den Geburtsort auf deutsch geschrieben. Haben die Bundesländer andere Gesetze wie wir ?

Wir sind schon verzweifelt und mit dem Nerven fertig.

Ist es ein Gesetz, das der Beamter uns das antun kann???

oder ein Gesetz der das umgehen kann ???

Gibt es einen Bestandsschutz oder ähnliches?

Welche Behörde kann uns evtl. Hefen?

Vielen Dank für die aufmerksamkeit

 

Personalausweis, aussiedler, Behörden, Gesetzeslage, Problemlösung
Wie gehen Behördenmitarbeiter mit der Nachfrage nach Staatsangehörigkeitsausweisen um?

Der Wikipedia Artikel gibt nicht besonders viel her und ist qualitativ auch nicht sonderlich überzeugend. Eher schwach. https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangehörigkeitsausweis

Aber gemeint ist definitiv dieser "gelbe Schein", der Staatsangehörigkeitsausweis.

Wikipedia schreibt dazu selbst "Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.".

Und das (!) ist ja wohl schon der Hammer!

Ich möchte gerne konkret wissen:

Wie gehen Behördenmitarbeiter damit um, sobald Bürger danach fragen?

Ich habe gelesen mitunter, dass der eigentlich nur in den Fällen wichtig sei, wo die Staatsangehörigkeit bezweifelt werden könnte, wo z.B. die Geburtsurkunde fehlt. Oder für Personen, die in den Beamtenstatus kommen sollen. Aber, wann ist das schon der Fall?

Ich habe auch diverse Seiten unterschiedlicher Bundesländer angesehen. Und es scheint beispielsweise in Berlin und Baden-Württemberg relativ einfach zu sein, diesen Ausweis zu bekommen.

Irgendwie ist es ja schon komisch, dieser eine Satz, den ich zitiert habe.

Und nein, ich bin kein "Reichsbürger", wohl aber sehr wachsam und aufmerksam. Und ich weiß, dass die deutsche Sprache eine äußerst präzise Sprache ist. Da ist nämlich eben nicht "umsonst" exakt das Selbe wie "kostenfrei". Und "deutsch" ist eben nicht exakt das Selbe wie "Bundesrepublik Deutschland". Das ist meine persönliche Überzeugung. Auch im juristischen Bereich hat praktisch jedes Wort eine genaue Bedeutung. Und verwendet man ein anderes Wort anstelle von Wort X, dann kann ein gesamter Text, eine gesamte "Rechtslage" oder "Rechtsfolge" anders sein. Das ist einfach so. Und das hat auch nichts mit "Verschwörungstheorien" zu tun. Mit so billigen Vorwürfen brauch' mir schon gar keiner erst zu kommen.

Ich bin insoweit bereits informiert, als dass die örtlichen Standesämter (das Rathaus/Bürgeramt also) als Auftragsverwaltungen fungieren. Denn das betreffende Gesetz ist schließlich ein Bundesgesetz.

Aber abgesehen davon, dass das zu einer juristisch wie auch historisch komplexen Thematik gehört und es in diesem Feld schon einige (offene) Fragen gibt möchte ich gerne konkret beantwortet wissen:

  1. Kann man einen solchen Staatsangehörigkeitsausweis auch direkt beim Bundesverwaltungsamt beantragen?
  2. Wie gehen die Mitarbeiter im örtlichen Rathaus (Standesamt) mit solchen Begehren um? Sind die für solche Fälle in den letzten 10 Jahren mal gesondert geschult worden und leihern dann quasi ein "Programm" runter, welches sie gelernt haben? Dass es dann quasi so nach dem Motto geht "Das geht den Bürger nichts an. Und man macht ihm klar, dass er diesen Ausweis ja nicht braucht, weil der Perso reicht!"?
  3. Haben die Mitarbeiter im örtlichen Rathaus vlt. auch die Pflicht eine Meldung nur allein schon über die Nachfrage an das BMI zu machen? Gerät man dann als Bürger in irgendeine Datenbank, womit man quasi automatisch verdächtig ist?
Personalausweis, Gesetz, Ausweis, Behörden, Bürokratie, Dokumente, Innenpolitik, Staatsbürgerschaft, Verwaltung
Agentur für Arbeit Gutachten wie fortgehen?

Hallo meine Mutter wurde aus der Krankenkasse aufgrund langer Krankheit ausgesteuert und musste nun zur Agentur für Arbeit, diese haben natürlich ihre Ärzte gefragt wie es derzeit mit Arbeit aussieht. Ihre Ärzte haben alle gesagt in ein paar Wochen rechnen sie mit Stabilität.

nach einiger Zeit kam ein Anruf „unbekannt „natürlich. Der Herr von der Agentur sagt das deren medizinischer Dienst der Meinung ist, sie könnte 6-8 std täglich arbeiten. Bis zu dem Zeitpunkt hat meine Mutter noch keine Bewilligung für das Arbeitslosengeld. Der Herr am Telefon sagte, er möchte jetzt von ihr hören ob sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Dann würde er das der leistungsabteilung mitteilen und es wäre in kürzester bewilligt.

meine Frage, meine Mutter fühlt sich nicht so, dass jetzt jeden Augenblick einen Job annehmen könnte. Sie möchte selbst suchen und das zum märz o. April. Wir hatten noch nie Berührungspunkte mit der Agentur, daher kennen wir deren Abläufe nicht. Wie geht man am besten vor? So dass die einen nicht täglich nerven oder jobs anbieten die man nicht möchte?

meine Mutter hat ihr lebenslang gearbeitet und sie möchte sich selbst um die Stelle bemühen bzw. diese aussuchen. Hat jemand Erfahrung ? Hätten wir am Telefon vllt lieber nicht zusagen sollen? Aber dann hätte sie weiterhin kein Geld und Versicherung und es wäre weiter hinausgezögert

Rechtsanwalt, Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, arbeitslos, Behörden, Jobcenter, Jura, Sozialhilfe, Ausbildung und Studium

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