Hallo, ich habe letztes Jahr im Oktober das Duale Studium in der Steuerverwaltung (BW) begonnen, studiere also etwa ein Jahr. Ich habe mich jetzt endgültig entschieden das Studium abzubrechen und ich habe zur Rückzahlung der Bezüge, die ich während meines Studiums erhalten habe, Unterschiedliches gehört. Grundsätzlich soll die Kündigungsfrist ohne Rückzahlung ein halbes Jahr betragen. Eine hat aber auch gemeint, die Höhe des Rückzahlungsbetrags läge im Ermessen des Vorstehers und das bei ihnen jmd der im Juli, also nach der Frist, abgebrochen hatte, nichts zurückzahlen musste.
Ich hoffe ihr lasst euch von dem langen Text nicht abschrecken und einer von euch weiß da genauer, wie das abläuft ;)