Fahrtkosten von der Steuer absetzen (Duales Studium)?

Ich bin seit August Beamter auf Widerruf. Damit ich pünktlich zur Arbeit komme, wohne ich übergangsweise bei meinem Onkel. Mein Erstwohnsitz ist aber immer noch mein altes Zuhause. 

Von meinem Onkel aus fahre ich mit dem Bus zur Ausbildungsstätte (nicht Hochschule). Eine einfache Fahrt kostet 6€. So bezahle ich in der Woche 60€ nur für die Bustickets. 

1. Frage: Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen? Und mache ich das anhand des Ticketpreises oder anhand der Entfernungspauschale? Muss ich die Entfernung von meinem Onkel zur Arbeit angeben oder von meinem Erstwohnsitz zur Arbeit?

Um nach Hause zu kommen (Erstwohnsitz), fahre ich mit der Bahn. Es sind ca 300km und eine Fahrt kostet ca 50€.

2. Frage: Kann ich eine Fahrt von meinem Onkel aus bzw. von meiner Arbeit von der Steuer absetzen? Und von Zuhause wieder zu meinem Onkel, um am nächsten Morgen rechtzeitig mit der Arbeit zu beginnen? 

Mein Studienort liegt ca 150km von meinem Zuhause entfernt. Wohnen tue ich in der unmittelbaren Umgebung. Am Wochenende fahren aber, wie alle in ihre jeweiligen Heimatorte, zurück.

3. Frage: Kann ich die Fahrt mit dem Auto bzw. mit der Bahn dorthin mit der Entfernungspauschale von der Steuer absetzen, wenn ich am Freitag ebenfalls nach Hause fahre und am Sonntagabend wieder dorthin anreise?

Ich denke das waren zunächst erstmal die wichtigsten Fragen :)

Vielen dank 

Steuern, Bahn, duales Studium, Steuererklärung, Beamte, beamtenrecht, Fahrtkosten, steuerberatung, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Auto und Motorrad
Beamtin auf Probe , nun schon zwei mal länger krank. Muss ich mir Sorgen machen?

Hallo,

Ich bin Beamtin auf Probe in Niedersachsen und befinde mich in einer verlängerten Probezeit. Meine reguläre Probezeit wurde bis auf die Maximaldauer von 5 Jahren ausgeweitet. Meine restliche Probezeit betrug dann noch 16 Monate. in diesen 16 Monaten habe ich bisher 7 Monate Dienst gemacht und mir wurden gute Ergebnisse bescheinigt. Ich hatte dann eine Operation bei der es allerdings Komplikationen gab aber nun bin ich wieder Vollzeit im Dienst. Folgeschäden gab es nicht und ich bin zu 100 % wieder fit gewesen. Die Probezeit geht jetzt nur noch drei Monate und leider hatte ich nun einen Autounfall. Ich hab eine Verletzung an der Hand und Unterschenkel und leider auch leichte Verbrennungen vom Airbag. Mehr ist mir Gott Sei dank nicht passiert. Der Arzt meinte aber schon, dass alles wieder ganz normal verheilt. Wenn ich aber Pech habe, dann verpasse ich die kompletten letzten drei Monate meiner Probezeit und war im Endeffekt mehr krank als da gewesen. Da ich meine Personalstelle ungerne zu dieser Situation befragen würde um nicht vielleicht schlafende Hunde zu wecken. Könnte mein langes Krank sein Probleme machen bei einer Lebenszeitverbeamtung? Ich habe gehört, dass nur chronische Krankheiten die immer wieder kommen könnten, nicht während der Probezeit diagnostiziert werden dürfen. Glücklicherweise konnte ich in meiner Probezeit auch schon fachlich zeigen, dass ich etwas kann. Reicht das denn um eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu bekommen oder kann ich mich darauf einstellen, dass ich nun um meine Verbeamtung auf Lebenszeit zittern muss? :(

Beruf, beamtenrecht, Gesundheit und Medizin
Beamtenanwärter Schulden. Wird wegen eines nicht bezahlten Handyvertrag's der Einstieg abgelehnt?

Guten Abend Liebe liebenden!

Ich habe mal eine Frage bzgl.eines Formulars das ich von der Oberfinanzdirektion bekommen habe das ich ausfüllen muss.

Also zuerst einmal worum geht es?

Ich habe mich bei einem Finanzamt für eine Ausbildung im mittleren Dienst beworben. Nach den Eignungstest sowie das dazugehörige Vorstellungsgespräch wurde mir eine Zusage von der Ausbildungsleiterin erteilt. Weitere Informationen bzw nötige Unterlagen bekomme bzw bekam ich heute von der Oberfinanzdirektion.

Dort ist ein Formular enthalten, das ich meine wirtschaftlichen Verhältnisse erläutern soll bzw ob die geordnet sind.

Die Alternativen zum ankreuzen sind:

Ich habe keine Schulden.

Ich habe Schulden.

Nun ist es so, dass ich noch ein alten Handyvertrag von Vodafone offen habe. Ich war einst in finanzielle Schwierigkeiten worauf Vodafone den Vertrag kündigte und dies an ein Inkassobude weiterleitete. Dies ist nun 4 Jahre her. Diese Handyrechnung bezahle ich jetzt noch bis November 2019 ab. Danach wäre ich schuldenfrei.

Könnte, - oder besser gesagt, - wird es, aufgrund diesen Pickel in meinem Wirtschaftlichen Verhältnis Schwierigkeiten geben?

Wird man mich deswegen ablehnen?

Ich hoffe ich habe Glück und jemand weiß es.

Liebe Grüße und einen schönen Abend wünsche ich euch.

Schulden, beamtenrecht, Beamtentum, Finanzamt, Inkasso, Öffentlicher Dienst, Beamtenanwärter, Ausbildung und Studium
Konsequenzen einer Frühpensionierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erkrankte Anfang diesen Jahres. Aufgrund dessen wurde mir mitgeteilt, dass ein Frühpensionierungsverfahren in die Wege geleitet wurde. Ich bin seit 20 Jahren als Beamter tätig.

Was kommt da auf mich zu? Ich weiss, dass ich mir meine Pensionsbezüge ausrechnnen lassen kann. Doch was bedeutet das darüber hinaus?

Ist eine Frühpensionierung dauerhaft?

Erfolgen Nachuntersuchungen?

Auf wessen Initiative? Muss ich auf die Initiative meines Arbeitgebers warten oder könnte ich selbst eine Untersuchung beantragen?

Könnte ich wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren, sobald es mir wieder gut geht?

Muss ich mich während des Pensionsbezuges in Deutschland aufhalten, oder könnte ich mich auch im Ausland behandeln lassen?

Könnte ich etwas dazuverdienen? Wo liegen da die Verdienstgrenzen? Gibt es Arbeiten, die ausgeschlossen sind? Dürfte ich auf selbständiger Basis etwas dazuverdienen oder z.B. schriftstellerisch tätig oder vorträge halten?

Könnte ich ein Studium beginnen?

Wie lange dauert so ein Pensionierungsverfahren?

Was würde dies z.B. für meinen Resturlaub oder Überstunden/ bzw. Minusstunden bedeuten?

Soweit ich weiss verändert sich die Beihilfe? Müsste ich einen neuen Vertrag bei der Krankenkasse abschliessen, oder wäre dies eine simple Reduktion des Beitrages...

Fragen über Fragen. Es wäre schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.

Krankheit, beamtenrecht, Versorgung
Muss ich als Arbeitnehmer mein Arbeitsmaterial selbst bezahlen?

Ich bin in Berlin als Lehrerin tätig ung benötige für das nächste Schuljahr ein Lehrbuch, dass ich noch nicht besitze. In meiner Schule kann ich das Lehrbuch jedoch nicht ausleihen, da es von den Schülern selbst gekauft werden muss, die Schule also keine entsprechenden Bücher mehr hat. Ich soll es selbst kaufen, das für meine Dienstausübung notwendige Arbeitsmaterial also von meinem Gehalt zahlen. Auch in der Vergangenheit haben berliner Schulen für Lehrer keine Lehrbücher gekauft. Mussten sie aber auch nicht. Denn bis zur Abschaffung der Lehrmittelfreiheit in Berlin gab es pro Klassensatz immer ein freies Lehrerexemplar, so dass ich in der Vergangenheit immer das nowendige Lehrbuch zur Verfügung hatte. Da unsere Schüler diese Lehrbücher nun aber selbst kaufen müssen, gibt es natürlich auch keine Freiexemplare mehr. Es ist für mich nicht akzeptabel, dass von mir verlangt wird, dass ich das für meinen Unterricht notwendige Lehrbuch mit meinem Gehalt bezahle. Schliesslich bringt eine Sekretärin auch nicht ihre eigenen Briefumschläge und Briefmarken mit ins Büro, um die Geschäftskorrespondenz zu erledigen. Daher würde gern wissen, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die mich verpflichtet, mein Arbeitsmaterial selbst zu bezahlen. Oder hat jemand Erfahrungen, an wen ich mich wenden könnte, um dieses Problem zu klären? Eine gerichtliche Klärung, wie in anderen Bundesländern, gab es ja meiner Recherche nach noch nicht zu diesem Thema (Und nein, ich verdiene nicht genug, um das Lehrbuch "von der Steuer absetzen zu können". Ebenso wenig kann ich die Fahrscheine und Eintritte an Wandertagen, die Fahrscheine für Besuche von Schülern an ihren Praktikumsstellen, die Kosten für Lösungsbände, Folien, Folienstifte, Schreibpapier, ... von der Steuer absetzen, die ich ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen muss.)

Schule, Politik, Arbeitsrecht, beamtenrecht, Lehrer

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