Kontrahierungszwang bei Dienstordnungsanwärter auf Widerruf?
Liebe Community. Vielleicht kann mir einer weiterhelfen. Besteht bei der PKV auch der Kontrahierungszwang gegenüber DO-Anwärtern auf Widerruf? Weil diese ja eigentlich keine "richtigen" Beamten sind und sie ja auch keine Ernennungsurkunde erhalten, welche man einem Versicherer im Falle des Kontrahierungszwangs ja vorlegen muss.
Es wäre echt toll, wenn einer eine Antwort parat hätte.
3 Antworten
Hallo,
Beamtenanwärter haben Anspruch auf PKV.
Wenn du während der Zeit als BaW noch in die gesetzliche KV einzahlst, so hast du das gesetzliche Kündigungsrecht um dich PKV zu versichern, was auch Sinn macht.
Vorsicht, Erkrankungen können während der BaW/BaPzur Ablehnung führen, deshalb unbedingt eine Risikovoranfrage anonym machen.
Dann hat man die Möglichkeit als BaL in die PKV einzutreten, auch mit Erkrankungen mit max einen Risikozuschlag von 30%, das ist immer noch sinnvoller als die GKV, zu der der Dienstherr (außer HH und HB) keine pauschalen Zuschüße geben, wer die aber gleich bezieht hat keine Chance mehr in die PKV zu gehen.
Das versteht man unter Öffnungsklausel in der PKV, nicht alle Versicherungsunternehmen sind dem beigetreten. Wenn ein offizieller Antrag abgesandt ist, geht keine Auswahl mehr, man muss sich bei dem Versicherer versichern.
Nur Anonyme Risikoanfragen sind mit einer Auswahlchance noch möglich.
Es gibt Versicherer, die dann schlechtere Tarife als bei gesunden Beamten anbieten, dazu gehört die AXA/DBV.
Beitragstechnisch und leistungsmäßig ist man in der PKB als Beamter besser aufgehoben.
Beste Grüße
Dickie59
Hallo,
meines Wissens gab es die letzten neuen DO-Angestellten (bei den Krankenkassen) 1992. Alle jetzigen DO-Angestellten nei Krankenkassen haben vor 1993 ihre Tätigkeit begonnen.
Beim Kontrahierungszwang bestimmter PKV-Unternehmen für bestimmte Tarife im Rahmen im der Öffnungsaktion für Beamte gilt eine Frist von 6 Monaten. Das kann also bei DO-Angestellten bei Krankenkassen nicht zutreffen.
Oder welche Konstellation ist genau gemeint? Eine genaue Beschreibung kann sehr hilfreich sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstordnungsangestellter
Gruß
RHW
Bei der PKV besteht für Beamtenanwärter ein Kontrahierungszwang, wenn diese den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach der offiziellen Verbeamtung stellen. Davor jedoch nicht.
ACHTUNG:
Was ich oben geschrieben habe, ist wohl nicht mehr aktuell:
Es hat sich ab 2019 etwas geändert:
https://tbo-versicherungsmakler.de/blog/2019/01/25/oeffnungsaktion-beamte/