wie funktioniert die besoldungstabelle?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Im gehobenen nichttechnischen Dienst ist das Eingangsamt A9.

Im gehobenen technischen Dienst ist das Eingangsamt A10

Du kannst bis zur Besoldungsgruppe A13 aufsteigen.

Also bei solchen Tabellen hängt die Gruppe, in die man kommt, vom Job ab, den man macht. Wenn man als "einfacher" Polizist einsteigt wird das eine andere Gruppe sein, als wenn man direkt Dienststellenleiter o.ä. wird (keine Ahnung, ob das geht, nur so als Beispiel).

Hey scheb17,

wenn du direkt in den gehobenen Dienst einsteigst oder auch überwechselst ist A9 das Einstiegsamt, das entspricht dem Dienstgrad eines Polizeikommissars ( 1. silberner Stern). Um in Besoldungsstufen A10 oder A11 (A12/A13) zu kommen, bedarf es einer Beförderung, hierzu wiederum müssen dann auch die enstprechenden Stellen frei sein (z.B. Dienstschichtleiter). Alle 3 Jahre (soweit mein Wissen reicht) gibt es Bewertungen der Beamten, die in der Regel zwar gut ausfallen, aber nicht zwangsläufig zur Beförderung führen.

Die einzige Möglichkeit, die mir bekannt ist, besteht darin, dass man zuvor z.B. Jura studiert und sich daraufhin für den höheren Dienst bewirbt. Somit befindet man sich dann in im Rang eines Polizei-/Kriminalrates (1. goldener Stern) in der Besoldungsgruppe A13.

Je nach Besoldungsgruppe erhält man zunächst alle 2 Jahre eine höhere Dienstaltersstufe und zum Schluss alle 4 Jahre (auf Deutsch = es gibt mehr Geld). Böse Zungen behaupten dies diene dazu, die Beamten, welche nicht befördert wurden dennoch irgendwie zufriedenzustellen (und vor allem ruhig zu stellen).
Liebe Zungen dagegen sagen, jemand der ein reiferes Alter erreicht, hat natürlich einen höheren Lebensstandard und benötigt dafür entsprechende Vergütungen.
Such dir den Grund, der dir besser gefällt aus ;-)

Ich hoffe ich konnte dir eine wenig das System verdeutlichen.

Die letzte Antwort war eine erneute Frage: "Wer oder was bestimmt, in welcher Gruppe ich starte?" Zunächst ist die Frage, in welcher Laufbahn man eingestellt wird (früher hieß das mal in ganz Deutschland "einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst". Seit 2006 machen alle Bundesländer ihre eigenen Laufbahnordnungen mit abweichenden Bezeichnungen. Am Ende läuft es darauf hinaus, dass der einfache Dienst bei A2 beginnt, der mittlere Dienst bei A5, der gehobene Dienst bei A9 und der höhere Dienst bei A13. Den einfachen Dienst gibt es kaum noch irgendwo (Einstellungsvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss). Für den mittleren dienst braucht man den mittleren Schulabschluss, für den gehobenen Dienst das Abitur, für den höheren Dienst meist Bachelor, meist Master-Abschluss einer Hochschule oder Universität. Du beginnst immer im Eingangsamt und kannst danach bis zum Endamt deiner Laufbahn befördert werden. Für den Laufbahnwechsel benötigst du meist eine Zusatzqualifikation und musst dann eine Laufbahnprüfung absolvieren. Wann und ob du befördert wirst, hängst von deiner dienstlichen Beurteilungslage und und einer vorhandenen Stelle ab, auf die du dich bewerben musst. Häufig konkurrierst du mit anderen Bewerbern um das Beförderungsamt. In Flächenländern musst du oft den Standort, manchmal sogar die Wohnung wechseln, um ein Beförderungsamt zu erhalten. In machen Berufszweigen beginnt die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf (z.B. bei der Polizei, Feuerwehr, Finanzamt, Justizvollzug). Dann bekommst du während der Ausbildung Anwärterbezüge (die stehen noch gar nicht auf der Tabelle). Wenn du die Ausbildung erfolgreich absolviert hast und die Laufbahnprüfung für deine Laufbahn bestanden hast, kannst du in die erste Besoldungsgruppe deiner Laufbahn einsteigen. Bestehst du die Prüfung endgültig nicht, wirst du entlassen. In den Erfahrungsstufen steigst du - wie oben erwähnt - zunächst alle zwei Jahre, dann alle drei und zuletzt alle vier Jahre bis zur letzten Stufe. Wirst du befördert, behältst du meist deine Erfahrungsstufe. Aber das kann in einzelnen Bundesländern auch unterschiedlich gehandhabt werden.

Nein, A9 ist das sogenannte "Einstiegsamt". Damit fängt jeder nach der Verbeamtung im gehobenen Dienst an. Für alle höheren Besoldungsstufen muß man befördert werden. Das geschieht in der Regel dadurch, daß man weitere Aufgaben übernimmt, z.B. Gruppenleiter. In machen Tätigkeitszweigen wird aber auch bei Beibehaltung des gleichen Aufgabengebietes befördert - z.B. bei Rechtspflegern.