Gesundheitsfragen bei privaten Krankenversicherungen?

Hallo zusammen,

2016 (mit 16) wurde mir beiläufig die Diagnose „intermittierendes allergisches Asthma bronchiale“ gestellt.

Ich hatte die letzten 5 Jahre keine Beschwerden, Einschränkungen im Sport oder Alltag und habe auch keine Medikamente (z.B. Asthmaspray) genommen.

Ich bin Beamten-Anwärterin und zurzeit noch freiwillig gesetzlich krankenversichert. Weil ich aber in der gesetzlichen Kasse mehr als doppelt so viel zahlen muss und schlechtere Leistungen bekomme, würde ich gern in die private KV wechseln. Nach dem Studium werden die Kosten in der gKV noch erheblich höher.

Die meisten privaten Versicherer fragen ja, ob in den letzten 3 Jahren Behandlungen / Untersuchungen durchgeführt oder Medikamente genommen wurden.

Ist es den Versicherern egal, dass ich vor mehr als 5 Jahren Asthma diagnostiziert bekommen habe, weil sie diesen Zeitraum nicht abfragen? Also gehen sie davon aus, dass diese Erkrankung bzw. Diagnose irrelevant ist, wenn sie in den letzten 3 Jahren nicht behandelt wurde und deshalb auch nicht mit unmittelbaren Kosten für eine kurzfristige Behandlung zu rechnen ist? Könnte es ein Problem geben, wenn ich in 40 Jahren Asthma bekomme und sie auf die Diagnose stoßen, die ich nicht angegeben habe, weil sie außerhalb des Abfrage-Zeitfensters lag?

Ich wollte sonst nächstes Jahr, wenn mein Studium abgeschlossen ist, zum Pneumologen und mich nochmal auf Asthma „testen“ lassen. Aber wenn der auch wieder Asthma feststellt und ich nach wie vor keine Medikamente brauche und keine Einschränkungen bemerke, dann habe ich ja wieder ne Diagnose, die auf dem Papier schädlich für eine künftige Versicherung ist. Außerdem weiß ich nicht, ob die Versicherer eine aufgehobene Diagnose akzeptieren oder nicht doch skeptisch werden und mich ausschließen… wenn diese Diagnose einfach im Zeitstrahl verschwindet (und das alles rechtens ist), wäre mir das natürlich am liebsten.

Ich möchte hier auch keinen Versicherungsbetrug begehen. Aber laut Definition des Sozialversicherungsrechts ist Krankheit „ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand ist, der die Krankenbehandlung notwendig macht“. Wenn ich aber diesen Zustand nur auf dem Papier habe, dann finde ich es schwierig so zu tun, als hätte ich diesen Zustand auch. Das ist ja so, wie wenn der Arzt aufschreibt, dass 2016 mein linkes Bein amputiert wurde, aber alle Welt gesehen hat, wie ich gestern Olympia-Gold im 100m Sprinten geholt habe xD. Dann liegt der Arzt offensichtlich falsch und es ist keine Risikoeinstufung nötig.

Ich hoffe, ihr versteht was ich meine :D

Kennt ihr euch in diesem Themenfeld aus oder könnt aus eigener Erfahrung sprechen, ob man solche Diagnosen außerhalb des Bewertungszeitraumes angeben muss oder ob es Konsequenzen gibt, wenn man das nicht tut?

Vllt habt ihr ja auch vor Kurzem eine Versicherung abgeschlossen und könnt berichten, wie dort die Gesundheitsfragen, speziell zu Asthma, aufgebaut waren (Länge des mitteilungspflichtigen Zeitraumes).

Freu mich auf eure Antworten 😊

Liebe Grüße!

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Fahrtkosten von der Steuer absetzen (Duales Studium)?

Ich bin seit August Beamter auf Widerruf. Damit ich pünktlich zur Arbeit komme, wohne ich übergangsweise bei meinem Onkel. Mein Erstwohnsitz ist aber immer noch mein altes Zuhause. 

Von meinem Onkel aus fahre ich mit dem Bus zur Ausbildungsstätte (nicht Hochschule). Eine einfache Fahrt kostet 6€. So bezahle ich in der Woche 60€ nur für die Bustickets. 

1. Frage: Kann ich diese Kosten von der Steuer absetzen? Und mache ich das anhand des Ticketpreises oder anhand der Entfernungspauschale? Muss ich die Entfernung von meinem Onkel zur Arbeit angeben oder von meinem Erstwohnsitz zur Arbeit?

Um nach Hause zu kommen (Erstwohnsitz), fahre ich mit der Bahn. Es sind ca 300km und eine Fahrt kostet ca 50€.

2. Frage: Kann ich eine Fahrt von meinem Onkel aus bzw. von meiner Arbeit von der Steuer absetzen? Und von Zuhause wieder zu meinem Onkel, um am nächsten Morgen rechtzeitig mit der Arbeit zu beginnen? 

Mein Studienort liegt ca 150km von meinem Zuhause entfernt. Wohnen tue ich in der unmittelbaren Umgebung. Am Wochenende fahren aber, wie alle in ihre jeweiligen Heimatorte, zurück.

3. Frage: Kann ich die Fahrt mit dem Auto bzw. mit der Bahn dorthin mit der Entfernungspauschale von der Steuer absetzen, wenn ich am Freitag ebenfalls nach Hause fahre und am Sonntagabend wieder dorthin anreise?

Ich denke das waren zunächst erstmal die wichtigsten Fragen :)

Vielen dank 

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