Hallo, ich bin Polizeibeamter in Nordrhein-Westfalen und würde gerne in Aktien investieren. Diese würden mir bestenfalls Kursgewinne und Dividenden bringen. Nun frage ich mich, ob dies genehmigungs- und anzeigepflichtig ist? Zählt es als Nebentätigigkeit? Wenn ja müsste man Gewinne, die 9600€ übersteigen der Behörde abgeben?
Beamtenrecht: Aktien erwerben als Polizeibeamter?
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