Chef macht einem schlechtes Gewissen weil man krank ist?

Guten Tag,

Ich (Auszubildende im 1. Lehrjahr) musste mich heute krankschreiben lassen, da ich eine sehr starke Erkältung habe mit zusätzlichen Kreislaufproblemen. Mein Herz pumpt den ganzen Tag wie verrückt und ich kann kaum was machen, ohne dass es sich anfühlt, wie ein Marathonlauf...

Jedenfalls habe ich mich erst mal nur 3 Tage krankschreiben lassen. Ich weiß, dass im Moment viel los ist und ich möchte daher meine Kollege nicht zu lange alleine mit ihrer Arbeit lassen und erst recht nicht anstecken, da in nächster Zeit einige Projekte anstehen und wir da alle fit sein müssen.

Auf jeden Fall meinte mein Chef nur mit ernster Stimme, das läge ja alles nur daran, weil ich mich nicht warm anziehen würde und ich ein schwaches Immunsystem habe. Mal davon abgesehen, ich hatte die ganze letzte Woche eine Kaputzenjacke an, trage ne dicke Winterjacke mit Schal. Ich bin sehr selten krank, im Gegensatz zu vielen anderen Leuten die ich kenne. Mein Freund hatte einen grippalen Infekt und da wir zusammen wohnen, ist es leider nicht unvermeidbar, dass ich mich dann auch damit anstecke...Oder sollte ich nächstes mal am Besten gleich in einem Hotel übernachten, wenn mein Freund krank ist, damit ich bloß nicht riskiere krank zu werden? Als müsste ich meinen Chef beim nächsten Male fragen, ob ich krank sein darf oder nicht. Ist das so die Norm? Darf man mir solche Anschuldigungen vorwerfen? Oder bin ich einfach wirklich nur selber schuld?

Gesundheit und Medizin, Krankschreibung, Attest
Beim Arbeitgeber kein Attest vorgelegt - was passiert?

Mein Mann ist Student, hat sich nicht krank geschrieben (vertretungslehrer). Hat dem Arbeitgeber gesagt, dass er krank ist und paar wochen vorher meinte er dass er nicht kommen kann weil er was für die uni machen muss. Die hatten angeblich nichts gesagt... doch dann bekam er diese email die er nur noch ignoriert. Mit mir redet er auch nich! Tut nichts! Welche folgen wird er tragen?wie kann ich ihm helfen. Er ignoriert sogar diese email von seinem schulleiter:

..Unterrichtsstunden sind ausgefallen und mussten vom Kollegium aufgefangen werden.
Zusätzlich ergab sich ein erheblicher Schaden im Ansehen der Schule, da Kurse fast nie stattfanden und Unterrichtsstunden ausfielen.

Durch Recherche ergab sich ein Bild, dass Unterrichtsstunden von ihnen mit Ankündigung ausfielen, ohne dies mit uns (Schulleitung) abzusprechen. Die Vollendung einer Hausarbeit stellt kein Grund dar, nicht zu arbeiten, zumal Sie verpflichtet sind, bei 3 tägiger Abwesenheit ein Attest beizubringen.
Diese Sachverhalte stellen eine nicht akzeptable Vorgehensweise Ihrerseits dar.Ich habe den Vorgang der Bezirksregierung Arnsberg gemeldet und es werden weitere Schritte geprüft.
Mache mir sorgen um ihn .. er will doch bald mit seinem ref beginnen.

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Attest nach Autounfall beim Hausarzt anfordern?

Vor zwei Monaten hatte ich einen Autounfall gehabt wo mir jemand die Vorfahrt genommen hat. Da es vor Ort durch den Schock nichts zu bemerken war bin ich nicht direkt ins Krankenhaus gefahren sondern bemerkte erst am nächsten morgen meine Schmerzen.

War im Krankenhaus zur Untersuchung wo drei Sachen festgestellt wurden. Einige Tage später war ich auch bei meinen Hausarzt zur Untersuchung wo die gleichen Sachen auch bestätigt wurden.

Gegnerische Versicherung hatte mir nur 150€ Schmerzensgeld überwiesen. Meine Anwältin schrieb mir dass ich am besten ein Attest vom Hausarzt besorgen soll wo alles aufgelistet wird. Damit das "restliche" Schmerzensgeld von der gegnerischen Versicherung angefordert werden kann.

Ich weißt dass die meisten Ärzte sich bei einem Schriftlichen Attest raus reden wollen da es etwas arbeit für die sind.. Wie soll ich meinen Hausarzt es am besten ausdrücken damit er mir mein Attest direkt raus rückt? Ich weißt auch dass es mein Recht ist, das Attest anfordern zu können.

Hatte meinen Hausarzt nach einigen Wochen nach abgeschlossener Behandlung gefragt ob ich einen Schriftlichen Attest bekomme. Da meinte er eins raus schickt wenn die gegnerische Versicherung Ihn anschreibt, da war mir noch nicht klar ob die es machen oder nicht. Machen die aber nicht, brauche das Attest für meine Anwältin damit das restliche Schmerzensgeld angefordert werden kann.

Will wissen, wie ich meinen Hausarzt es sagen kann damit er mir ohne viel rumgerede ein Attest raus schickt.

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Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung bei Erkrankung während der Prüfungsphase?

Hallo,

Ich sitze gerade vor zahllosen Formularen meiner Universität und weiß ehrlich gesagt nicht weiter. Ich müsste eigentlich eine Prüfung schreiben, kämpfe allerdings seit heute Nacht mit heftigen Unterleibsschmerzen und Schwindel. Ich habe bereits versucht, auf der Website meiner Uni alles Nötige in Erfahrung zu bringen, allerdings kann ich mit einigen Aussagen nicht viel anfangen. Zunächst einmal wird in einem Dokument eine privat-, vertrauens- oder amtsärztliche Bescheinigung verlangt. Ein paar Absätze weiter ist die Rede davon, dass Atteste eines Vertrauens- oder Amtsarztes in Wiederholungs-, oder Zweifelsfällen verlangt werden können. Verstehe ich die Formulierungen richtig, wenn ich davon ausgehe, dass mir dann außer einem vertrauens- oder amtsärztlichen Attest nur eines vom Privatarzt bleibt? Ich bin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und habe momentan keinen einzigen Euro für ein Attest. Ich würde protestlos zu einem Vertrauensarzt gehen. Wer mich untersucht ist mir egal, meine gesundheitlichen Probleme und die darauf resultierende Unfähigkeit an der Prüfung teilzunehmen, sind schließlich völlig real. Allerdings finde ich nirgendwo weitere Informationen, welche Ärzte im Fall meiner Uni als Vertrauensarzt einzustufen sind. Desweiteren gehe ich mal davon aus, dass diese in der Regel in unmittelbarer Umgebung der Uni sind. Ich wohne jedoch knapp 100km entfernt und pendle normalerweise mit dem Auto. Dass dies mit Schwindelanfällen nicht ratsam ist, sollte klar sein.

Ist wirklich eine entsprechende Bescheinigung erforderlich, oder kann ich mir ein solches Attest zur Prüfungsunfähigkeit auch bei irgendeinem Arzt in meiner Nähe holen? Kann ich da mit Kulanz seitens des Prüfungswesens rechnen? Hat in der Hinsicht vielleicht schonmal jemand Erfahrungen gemacht, ob eine Bescheinigung vom "normalen Arzt" ausreicht?

Außerdem irritiert mich folgender Abschnitt: Meinen behandelnden Arzt habe ich von der ärztlichen Schweigepflicht für eventuelle Rückfragen in diesem Fall entbunden. Muss ich meinem Arzt mitteilen, dass die Schweigepflicht aufgehoben ist, oder wie läuft so etwas ab?

In der Prüfungsordnung meines Studienganges steht nur, dass im Krankheitsfall ein Attest einzureichen ist. Ich würde ja beim Prüfungsamt anrufen, allerdings ist dieses derzeit geschlossen. Mit welchen Konsequenzen muss ich überhaupt rechnen, wenn ich ein Attest vom Hausarzt einreiche und dieses nicht genügt? Und zum Schluss noch: Wie sieht so eine Bescheinigung überhaupt aus? Haben Ärzte dafür eine Vorlage, oder schreiben sie "einfach so" etwas auf ein Blatt Papier und unterzeichnen dieses? Ich habe irgendwo gelesen, dass manche Universitäten dafür Vordrucke anbieten, meine jedoch nicht. Es gibt nur die Vorgaben voraussichtliche Dauer der Krankheit, Symptome der Erkrankung, Art der sich aus der Krankheit ergebenden Beeinträchtigung, Untersuchungstag, Stempel und Unterschrift des Arztes.

Danke an alle, die bis hierhin gelesen haben. SaQuSu

Prüfung, Krankheit, Universität, Amtsarzt, Attest
Attest eingeschränkte arbeitsfähigkeit. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?

Hallo, kurze Ausschweifung zum Verständnis :)Ich leide seit über einem Jahr unter 'dauerhaften' Fußschmerzen. Zunächst bin ich davon ausgegangen, dass die (pda) Geburt unseres Kindes (vor über einem Jahr) der Auslöser für die 'Ursache' sein könnte. Laut Frauenärztin besteht kein Zusammenhang-da Hormonenspiegel/Bluttest etc. okay ist. Im laufe der Zeit haben sich nun meine Füße sehr 'verändert'. Der Orthopäde bestätigte eine Fußfehlstellung+Fußgewölbe durchbruch/starke Deformität beider Füße. Konservative Therapie Möglichkeiten wurden besprochen-da eine Operation & Co für mich nicht in Frage kommt.Der Arzt hatte mich erstmal für eine Woche krank geschrieben, da ich meinen Urlaub ,so, nicht antreten konnte. Während der Krankschreibung habe ich mir dann den Fuß gebrochen-da Treppensteigen generell Probleme bereitet.Nun wurde ich wegen dem Fußbruch vier Wochen Krankgeschrieben-der Arzt hat ein Attest ausgestellt in dem er Befund+empfehlung ausspricht - beispielsweise meine Tätigkeit auf der Arbeit ebenerdig auszuführen-solange bis der Zustand sich stabilisiert-eine Zeitangabe konnte er nicht geben. Nun das eigentliche Problem: Ich habe einen öffentlichen Arbeitgeber der mehrere Standorte hat-generell werde ich je nach Bedarf flexibel als Springer eingestzt. Mein derzeitiger Standort bietet keine 'ebenerdige Möglichkeit'. Alle Räumlichkeiten werden über Treppen erreicht. Das passt der Fachaufsicht nicht, da sie mich wie weiterhin flexibel einsetzen möchte und zwar so wie sie es will. Notgedrungenerweise wurde ich jetzt an einen anderen Standort zugwiesen wo ich eine ebenerdig Tätigkeit aufnehmen kann-solange bis man sich im klaren ist wie die weitere Zusammenarbeit verläuft bzw. wie man mit diesem Attest verfährt. Im Raum steht sogar Bereichswechsel-wo ich jede zugewiesene Tätigkeit annehmen muss auch wenn dies nicht meinem erlernten Beruf entspricht-für mich eine totale Katastrophe. Im Grunde könnte man mich ohne Probleme in diesem Bereich ebenerdig beschäftigen o. mit einem anderen Mitarbeiter tauschen, was auch nicht unüblich wäre-wäre nicht diese sturre Fachaufsicht.Jetzt hat sich der Chef zum Gespräch eingeschaltet, da er sich sein eigenes Bild machen möchte. Dweiteren kam die Bemerkung, wenn ich aus dem Krankenstand wieder zurückkomme,wäre ich doch dann auch voll einsatzfähig, dass diese Krankschreibung unter anderem mit Fußbruch in Verbindung steht wird mal so ausgeblendet. Ich kann meine Tätigkeit (mit meinen Leiden) aufnehmen eben nur vorerst 'eingeschränkt'.Zu den Fakten:Direktionsrecht ist mir bekannt, gibt es dennoch eine Möglichkeit.Die Springerstelle ist nicht Bestandteil meines Vertrages, ich habe die Tätigkeit mündlich zugewiesen bekommen. Ich bin als Fachkraft festangestellt. Arbeite in Elternzeit . Der Personalrat ist nicht behilflich. Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Was muss ich in diesem Gespräch beachten? Ehrlich gesagt habe ich Angst in eine Stolperfalle zu geraten. Über eure Einschätzung/ Hilfe würde ich mich riesig freun

Arbeitsrecht, Rechte, Arzt, Krankmeldung, Kündigungsschutz, Orthopäde, Versetzung, Attest, Persönlichkeitsrecht

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