Einschränkungen im Kaufvertrag (Pferd)?

Hallo,

Ich hoffe die Frage ist hier in Ordnung. Wenn nicht, wird sie eben gelöscht, aber einen Versuch ist es wert.

Ich habe mal ein wenig im Internet gestöbert und bin dabei auf einen Kaufvertrag gestoßen, in dem einige Einschränkungen stehen.

Ich habe schon häufiger gehört / gelesen, dass die Klauseln in einem sogenannten Schutzvertrag ungültig sind, sobald Geld fließt. Stimmt das? Und macht es einen Unterschied, wenn die Einschränkungen in einem als Kaufvertrag bezeichneten Dokument verzeichnet sind?

Ich frage mich nun jedenfalls ob der Verkäufer folgende Dinge wirklich auch noch nach dem Verkauf einschränken kann und damit im Recht ist - immer angenommen man kann mit dem Verkäufer nicht mehr verhandeln, nachdem der Vertrag geschlossen wurde:

- Keine Turniere (was genau wird als Turnier gewertet und was nicht? Es gibt ja nicht nur die Veranstaltungen der FN)

- Keine Zucht (Wie sähe es da aus bei Weideunfällen?)

- Haltung nur in einer bestimmten Stallart, also Offenstall / Box / Wiese (Was passiert, wenn das Pferd Boxenruhe verordnet bekommt, aber nur im Offenstall stehen darf? Was ist, wenn ein Pferd immer Wiese haben soll, aber an Hufrehe erkrankt?)

- Einschläfern nur mit einem bestimmten Mittel (Sorry, aber wenn mein Pferd zum Beispiel schwer verunglückt will ich nicht noch warten bis der Tierarzt das richtige Mittel da hat, sondern bin dankbar für Jeden, der es schnell erlösen kann)

- Das Pferd muss an den Vorbesitzer zurück gehen, wenn der Käufer es nicht mehr will. Einzige Ausnahme ist der Verkauf an eine von Beiden akzeptierte Dritte Person (Was passiert, wenn die Vorbesitzer das Pferd nicht zurück wollen? Und angenommen, ich übertrage mein Pferd an diese Dritte Person: Gelten die Einschränkungen dann auch noch für diese? Danach könnte ich es ja dann wieder auf mich selbst überschreiben und wäre frei von den Regeln?)

Oder gilt generell, dass mit dem Kauf des Pferdes alle Bestimmungsrechte auf mich übergehen? Darüber ob es klug wäre, einen solchen Vertrag zu unterzeichnen, muss nicht diskutiert werden.

Desweiteren ist im Vertrag nicht definiert, was bei Vertragsbruch passiert. Welche Auswirkungen hat das? Könnte ich also quasi machen was ich will, da ja keine Strafe definiert ist?

Vielen Dank schonmal für alle fachlich fundierten Antworten und vielleicht hat hier ja jemand Erfahrungen mit solchen Verträgen?

Pferd, Pferdehaltung, Pferdekauf
Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung bei Erkrankung während der Prüfungsphase?

Hallo,

Ich sitze gerade vor zahllosen Formularen meiner Universität und weiß ehrlich gesagt nicht weiter. Ich müsste eigentlich eine Prüfung schreiben, kämpfe allerdings seit heute Nacht mit heftigen Unterleibsschmerzen und Schwindel. Ich habe bereits versucht, auf der Website meiner Uni alles Nötige in Erfahrung zu bringen, allerdings kann ich mit einigen Aussagen nicht viel anfangen. Zunächst einmal wird in einem Dokument eine privat-, vertrauens- oder amtsärztliche Bescheinigung verlangt. Ein paar Absätze weiter ist die Rede davon, dass Atteste eines Vertrauens- oder Amtsarztes in Wiederholungs-, oder Zweifelsfällen verlangt werden können. Verstehe ich die Formulierungen richtig, wenn ich davon ausgehe, dass mir dann außer einem vertrauens- oder amtsärztlichen Attest nur eines vom Privatarzt bleibt? Ich bin in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und habe momentan keinen einzigen Euro für ein Attest. Ich würde protestlos zu einem Vertrauensarzt gehen. Wer mich untersucht ist mir egal, meine gesundheitlichen Probleme und die darauf resultierende Unfähigkeit an der Prüfung teilzunehmen, sind schließlich völlig real. Allerdings finde ich nirgendwo weitere Informationen, welche Ärzte im Fall meiner Uni als Vertrauensarzt einzustufen sind. Desweiteren gehe ich mal davon aus, dass diese in der Regel in unmittelbarer Umgebung der Uni sind. Ich wohne jedoch knapp 100km entfernt und pendle normalerweise mit dem Auto. Dass dies mit Schwindelanfällen nicht ratsam ist, sollte klar sein.

Ist wirklich eine entsprechende Bescheinigung erforderlich, oder kann ich mir ein solches Attest zur Prüfungsunfähigkeit auch bei irgendeinem Arzt in meiner Nähe holen? Kann ich da mit Kulanz seitens des Prüfungswesens rechnen? Hat in der Hinsicht vielleicht schonmal jemand Erfahrungen gemacht, ob eine Bescheinigung vom "normalen Arzt" ausreicht?

Außerdem irritiert mich folgender Abschnitt: Meinen behandelnden Arzt habe ich von der ärztlichen Schweigepflicht für eventuelle Rückfragen in diesem Fall entbunden. Muss ich meinem Arzt mitteilen, dass die Schweigepflicht aufgehoben ist, oder wie läuft so etwas ab?

In der Prüfungsordnung meines Studienganges steht nur, dass im Krankheitsfall ein Attest einzureichen ist. Ich würde ja beim Prüfungsamt anrufen, allerdings ist dieses derzeit geschlossen. Mit welchen Konsequenzen muss ich überhaupt rechnen, wenn ich ein Attest vom Hausarzt einreiche und dieses nicht genügt? Und zum Schluss noch: Wie sieht so eine Bescheinigung überhaupt aus? Haben Ärzte dafür eine Vorlage, oder schreiben sie "einfach so" etwas auf ein Blatt Papier und unterzeichnen dieses? Ich habe irgendwo gelesen, dass manche Universitäten dafür Vordrucke anbieten, meine jedoch nicht. Es gibt nur die Vorgaben voraussichtliche Dauer der Krankheit, Symptome der Erkrankung, Art der sich aus der Krankheit ergebenden Beeinträchtigung, Untersuchungstag, Stempel und Unterschrift des Arztes.

Danke an alle, die bis hierhin gelesen haben. SaQuSu

Prüfung, Krankheit, Universität, Amtsarzt, Attest
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