Wie Arbeitszeiterfassung bei krank?

Guten Morgen.

Eine Frage zur Krankschreibung, bzw. Arbeitszeiterfassung.

Ich arbeite als Kraftfahrer und da muss ich auch manchmal/regelmäßig am Samstag, Sonntag und auch Feiertags arbeiten.

Mein Arbeitsvertrag sieht eine 40 Stundenwoche mit einem Zeitkonto vor.

Montag bis Freitag geht die Dienstschicht 11:14 mit 2:11 Dienstunterbrechung, so dass man auf 8:42, also 8,70 Stunden Arbeitszeit kommt. Am Wochenende sind es 5,93 Arbeitstunden.

Meine Chefin ist so nett & freundlich und gestattet uns 10 Stunden für montags bis freitags aufzuschreiben (wegen der Dienstunterbrechung) und auf 6 Stunden für einen Wochenenddienst aufzurunden.

Mein Dienstplan sah diese Woche so aus, dass ich Montag frei hatte, Dienstag bis Freitag arbeiten, Samstag frei und Sonntag arbeiten muss.

Nun ging es mir am Montag ganz schlecht und ich bin zum Arzt gegangen, der mich bis Sonntag krankgeschrieben hat.

Nun zum eigentlichen Problem, bzw. zwei Problemen...

Bei Montag frei, Dienstag bis Freitag arbeiten, Samstag frei und Sonntag arbeiten hätte ich mir normalerweise 46 Arbeitsstunden für diese Woche aufgeschrieben.

Wie schreibe ich nun meinen Stundennachweis?

1. Schreibe ich Montag bis Freitag täglich 8 Stunden krank und komme dann nur auf 40 Stunden, so wie vertraglich vereinbart?

2. Schreibe ich Montag 0 Stunden, weil frei. Dienstag bis Freitag 10 Stunden, Samstag wieder 0 Stunden und für Sonntag 6 Stunden und komme so auf die eingeplanten 46 Arbeitsstunden für die Woche?

3. Schreibe ich Montag 0 Stunden, Dienstag bis Freitag 8,70 Stunden, Samstag wieder 0 Stunden und für Sonntag 5,93 Stunden und komme so auf 40,73 Arbeitsstunden für die Woche?

4. Schreibe ich Montag 0 Stunden, Dienstag bis Freitag 8 Stunden, Samstag wieder 0 Stunden und für Sonntag 8 Stunden und komme so auf 40 Arbeitsstunden für die Woche?

Meine Chefin würde Variante 1 fordern.

Das hatte ich schonmal, da war es aber egal, weil die Arbeitstage in der Krankzeit so geplant waren und Variante 1 und 2 auf das selbe Ergebnis kamen.

Damals musste ich den Stundennachweis von Variante 2 in Variante 1 ändern, bzw. neu schreiben, weil sie wegen der Stunden total ausgeflippt ist, sowas gibt's ja gar nicht, das haben wir noch nie gemacht usw., aber da war es egal, weil es wirklich auf das gleiche Ergebnis kam, bzw. beide Varianten als Ergebnis die selbe Stundenanzahl herauskam.

Wie mache ich es nun rechtlich richtig?

Bitte mit Gesetz, Paragraph oder ähnlichen Antworten.

Nicht schätzen oder raten was man vom Gefühl vielleicht machen würde.

Damit komme ich bei meiner Chefin nicht weit, sie ist da manchmal ungehalten und flippt wieder aus und ich muss mich rechtfertigen.

Ich bin so mit meinem Job zufrieden und eine Kündigung kommt eigentlich nicht in Frage.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gehalt, Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitkonto
Arbeitszeit - Minusstunden in der Nebensaison?

Hallo liebe Community,

meine Frage ist evtl. etwas spezieller, habe ich bisher noch keine zufriedenstellende Antwort im Netz zu diesem Thema gefunden.

Es geht um einen sehr guten Freund, nennen wir ihn mal Tim, der in einem Restaurant arbeitet, welches hauptsächlich von der Sommersaison profitiert. Daran ist erstmal nichts auszusetzen, jedoch liegt im Begriff "Saison" das Problem.

Tim hat der Sommersaison immer genug Arbeit und bekommt auch seine Stunden ohne Probleme zusammen, zusätzlich geleistete Überstunden, welche er für freie Tage oder Auszahlung nutzen darf. Alles kein Problem, jedoch wird vom Arbeitgeber verlangt dass Tim sich einen schönen großen Puffer für die Nebensaison aufbauen soll, da in der Nebensaison keine 5 bis 6 Tage geöffnet wird, sondern nur 3 Tage.

Tim hat also das Problem, dass er in der Nebensaison nicht genug Arbeit von seinem Arbeitgeber bekommt und baut deshalb die Überstunden wieder ab, bzw. baut Minusstunden auf.

Diese Vorgehensweise ist jedes Jahr gleich und auch auf dem Arbeitszeitkonto wird dies, dem Anschein nach, ordentlich dokumentiert.

Tim weiß aber um die Regelung der Minusstunden relativ gut Bescheid. Steht im Arbeitsvertrag oder anderen Verträgen keine Klausel zu Minusstunden, so sind diese an sich nicht anzurechnen, sofern Tim diese nicht selbst verschuldet hat. Wenn Tims Arbeitgeber aber zu Tim sagt, er könne heute früher Feierabend machen, so darf der Arbeitgeber Tim keine Minusstunden aufzwingen, da Tim seine Arbeitskraft angeboten hat, der Arbeitgeber diese aber nicht angenommen hat.

Leider ist sich Tim unsicher bei dem Thema Nebensaison. Darf Tims Arbeitgeber ihm Minusstunden anrechnen, wenn der Arbeitgeber selbst das Geschäft 4 Tage in der Woche schließt oder muss Tim diese Minusstunden in der Nebensaison hinnehmen?

Vielen Dank schon einmal für eure Antworten ;)

Arbeitsrecht, Überstunden, Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Arbeitszeiterfassung, Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitkonto, Gastronomie, Saison, Überstundenregelung, Minusstundenregelung
Arbeitszeitgesetz Ausbildung?

Hey,

ich befinde mich momentan in einer Ausbildung zum Speditionskaufmann und Arbeite von Montag bis Samstag und zunehmend auch öfter an einem Sonntag wobei ich unter der Woche pro Tag nicht unter 10 Stunden arbeite also 2-3 Überstunden täglich

Samstag / Sonntag auch ca 9 Stunden täglich, diese Stunden werden direkt aufs Ü-Stunden Konto gutgeschrieben wie die anderen Überstunden unter der Woche jedoch werden diese sogut wie nie abgebaut

mein Betrieb hat eine Ausnahme Regelung aufgrund dessen das er in der Landwirtschafts Branche ist, wo die Arbeitszeit auf 10 bis maximal 12 Stunden erhöht werden kann was in meinem Falle sehr stark von meinen Chefs ausgenutzt wird.

nun zu meiner Frage gilt diese Ausnahme Regelung auch für mich oder nur für die Mitarbeiter des Betriebes da in meinem Ausbildungvertrag 40 Stunden festgelegt sind und ich so gut wie immer auf die 73 Stunden komme wenn der Sonntag dabei ist und ich unter diesen Umständen meine Schulischen Leistungen nichtmehr lange so aufrecht erhalten kann wie sie jetzt sind.

Auch Freizeit mäßig ist da nichtmehr viel drinnen meistens ist nurnoch Zeit zum Duschen, Essen Hausaufgaben ein wenig Sport und dann muss ich schon wieder schlafen.

Leider muss ich hier fragen da mir mein Betrieb des Öfteren nicht die Wahrheit erzählt und mir diese Ausnahmeregelung für Azubis doch sehr skurril vorkommt.

Danke für eure antworten :)

Ausbildung, Arbeitszeit, Arbeitszeitgesetz, Ausbildung und Studium
Überstunden in der Arztpraxis als Auszubildende?

Hallo

Ich mache eine Ausbildung als Medizinischefachangestellte beim HNO Arzt.

Mein Chef macht Nachmittags immer Akupunktur von 16:30 - 18 Uhr und er gibt jeden 7 Patienten für 16:30 Uhr einen Trermin und 3 Patienten für 17:30 einen Termin. Die Patienten kommen und müssen dann noch voll lange warten bis die dran kommen. Für jeden Patienten nimmt er sich 25 Minuten Zeit für Akupunktur.

Jetzt will unser Arzt das wir bis 19 Uhr also Überstunden machen sollen weil wir noch Patienten haben. Er kann einfach nicht richtig Termine planen und wenn wir Termine planen bekommen wir Ärger wieso die Patienten so früh da sind.

Ich habe ihn angesprochen mit den Überstunden und er hat mich angeschrien das man als mfa keine Überstunden bekommt weil ich im Medizinbereich arbeite und bis der letzte Patient weg ist muss ich für meinen Chef kostenlos arbeiten in der Ausbildung. Habe immer nur 1 Stunde Pause und manchmal nur 35 minuten Pause wegen meinem Chef weil wir noch Patienten haben und er meckert immer wenn ich zur Pause gehe und nicht in meiner Pause noch die Instrumente nicht mache.

Sein Lieblingsspruch ist ,, man ist so oder so fertig ob es um 18 Uhr ist oder um 19 Uhr Sie müssen solange bleiben bis der letzte Patient weg ist''.

Welche Rechte habe ich ?

Muss ich Überstunden machen ? Wenn ja muss er mir das auszahlen?

Muss ich meine Pause opfern? Während er selber Pause macht ?

Mein Chef ist ein sehr geiziger Mensch er will immer nur sparen.

Arbeit, Ausbildung, Überstunden, Arbeitszeitgesetz, Arztpraxis, Gesundheit und Medizin, Medizinische Fachangestellte, Ausbildung und Studium

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