Ich versteh das mit den Minusstunden und dem Saldo immer noch nicht bei der Gleitzeit (ÖD) - kann mir nochmal wer helfen?

Hallo,

Sorry, ich weiß, wir hatten das Thema schon (https://www.gutefrage.net/frage/wie-sieht-das-aus-mit-minusstunden-bei-gleitzeit-mache-ich-die-ganze-zeit-was-falsch) , aber ich muss noch mal nachfragen... :l Arbeitet hier irgendwer in dem ÖD? Bestimmt doch und kennt da die Regeln für Azubis?

Ich habe auch mal einen Screenshot von der Zeiterfassung bei uns eingefügt, also zumindest den oberen Teil...

Jetzt nochmal die Fakten:

  • Bei "Ist-Stunden" steht bei mir immer 7,48h. Das ist vertragsmäßig so festgelegt
  • Wir dürfen max. 10 Plus- oder 10 Minusstunden als Azubis haben
  • ich muss natürlich die Pausenzeiten, max. Arbeitszeit usw. einhalten

Nur: Ich dachte bisher, das mit den max. 10 Plus- oder Minusstunden bezieht sich auf die Spalte "Gesamtsaldo"? Oder bezieht es sich doch auf die Stunden am Monatsende? Also darf ich für einen Monat max. 10h +/- haben?

Nur: Bei mir werden auch keine Stunden vom einen Monat auf den anderen übertragen, so sieht es für mich zumindest aus. Also wenn ich im Nov. -6h am Ende habe, taucht das im nächsten Monat nicht auf. Also hätte ich z.B. im Nov. eigentlich 180h arbeiten müssen, habe aber nur 174h gearbeitet, steht da zwar am Ende -xh, aber das taucht im nächsten Monat nicht auf... Wobei auch irgendwie der Gesamtsaldo da ja wohl nochmal was anderes ist??? Ich versteh das nicht.

Ich habe am Ende eines Monats immer noch ganz unten eine Spalte, wo dann alles steht und auch wie viel +/- ich gemacht habe... oder zählt das dann gar nicht als Minusstunden?

Es ist ja so:

ICH dachte/denke, wenn ich bei "Gesamtsaldo" max. 10h haben darf und z.B. 8h habe, dass ich ja auch mal früher nachhause gehen muss, damit das dort weniger werden. Also arbeite ich an einem Tag dann statt 7,48h nur 7,00h z.B., damit mir 48min von dem Gesamtsaldo abgezogen werden.

Oder muss ich gucken, dass das ausgeglichen ist am Monatsende?... Also wenn ich z.B. an 2 Tagen in der Woche insgesamt 1h länger gearbeitet habe, darf ich in jener Woche auch nur 2h früher gehen und nicht 3h? Weil sonst wäre das ja zu wenig....

Ich weiß nicht, wie ich das formulieren soll, damit man mich versteht. ;( Das ist auch voll kompliziert...

Das, was bei Gesamtsaldo steht, wird auch immer in den nächsten Monat übernommen! Nur ob ich jetzt monatlich mehr oder weniger gearbeitet habe als die monatliche Sollzeit halt nicht. So sieht das zumindest aus...

Das versteht niemand oder?

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Arbeit, Ausbildung, Arbeitszeit, Arbeitszeitkonto, Azubi, Öffentlicher Dienst, Gleitzeit, minusstunden
Betrug am ArbeitNEHMER?

Hallo zusammen,

zum Thema Arbeitsrecht liest man oft genug über "Betrug am Arbeitgeber (durch Arbeitnehmer)" - wie verhält es sich aber im umgekehrten Fall?

Arbeitgeber hat ein An-/Abmeldesystem installiert, dennoch haben Mitarbeiter überhaupt keine Transparenz bei ihrem jeweiligen Arbeitszeitkonto, und ständig haben alle Minusstunden. Mitarbeiter, welche ihre Arbeitszeit entsprechend mitschreiben, werden als unfähig "im Umgang mit Zahlen und Rechnen" bezeichnet.
Manchmal wird als Begründung angegeben, dass bei Einreichung eines Kurzurlaubs von zum Bsp. 3 Urlaubstagen stattdessen Stunden abgezogen wurden, wodurch wieder Minusstunden entstehen - dennoch sind auch die Urlaubstage auf einmal nicht mehr korrekt. Auch diese können lediglich mündlich erfragt werden. Keine transparente Einsicht in die Urlaubskartei möglich.
Urlaubsanträge werden seit 4-5 Jahren erst kurzfristig entschieden, was generell eine Reisebuchung unmöglich oder preislich zum Nachteil möglich macht. Kurzfristig heißt: eine Woche vor gewünschten Urlaubsantritt.

Zuletzt muss erwähnt werden, dass es sich um einen Betrieb mit mehr als 100 Beschäftigten handelt, der nicht von bestimmten Saisons abhängig ist.

Für Einführung eines Betriebsrats fehlt im Augenblick noch der Mumm. Durch Einschüchterung im stets kleinen Kreis wird auch die Arbeitszeit nicht mehr selbständig mitgerechnet.

Meine Frage: gibt es einen Tatbestand der Art "Betrug am Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber"? Und: macht es Sinn, dadurch vielleicht einen Stein ins Rollen zu bringen und andere Mitarbeiter zu ermutigen?

Danke im Voraus,
Loner

Arbeitsrecht, Arbeitszeitkonto
Zeitarbeit - Arbeitszeitkonto bei Kündigung

Hallo liebe Forengemeinde,

ich bitte um Hilfe.

Ich war etwas über ein Jahr bei einem Zeitarbeitsunternehmen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag beschäftigt. Jetzt habe ich Ende November, mit 4 Wochen Frist, die Kündigung bekommen. In dem Betrieb in welchem ich verliehen war, wurde ein Projekt in dem ich gearbeitet habe, ins Ausland verlegt. Als dies bekannt wurde, habe ich noch am gleichen Tag die Kündigung bekommen. Da aber in dem Betrieb nur noch für eine Woche Arbeit war und es auch kein Folgeprojekt gab, sollte ich laut meinem Arbeitgeber für die restlichen 3 Wochen zuhause bleiben, unter Anrechnung von Resturlaub und Zeitkonto. Also: 5 Tage Resturlaub + 35 Stunden Zeitkonto (entspricht einer Woche) + 5 bezahlte Arbeitstage vom Zeitarbeitsunternehmen. Hierzu meinte schon ein Bekannter, dass das Zeitkonto nicht für Zeiten wo meine Arbeitgeber keine Beschäftigung für mich hat, verwendet werden darf. Ist dies richtig so ?

Es kommt aber noch besser. Da ich Ende November gekündigt worden bin und meine Abrechnung dazu erst gestern im Briefkasten war, habe ich erschreckend gesehen, dass mir im November, noch einmal 35 Stunden von meinen Arbeitsstunden abgezogen und dem Zeitkonto gutgeschrieben wurden. Diese sollen jetzt für die vierte Woche der Kündigungsfrist verwendet werden. Somit gehen alle Tage des Nichteinsatzes in der Kündigungszeit zu meinen Lasten. Dies kann doch nicht in Ordnung sein ?

Ich musste in den ersten 3 Monaten der Beschäftigung ein Zeitkonto von 35 Stunden aufbauen, danach wurden mir immer alle Stunden ausgezahlt. Es wurde sogar schriftlich bestätigt, dass das Zeitkonto nicht über 35 Stunden hinausgeht. Nun habe ich aber ein Zeitkonto von 70 Stunden.

Jetzt muss ich noch gestehen, dass in dem Kündigungsschreiben stand: "Die Kündigung erfolgt unter Anrechnung Ihres Resturlaubes und Zeitkonto". Was ich natürlich dummerweise und ahnungslos unterschrieben habe. Kann mein Arbeitgeber daher mit meinen Zeitkonto nun machen was er will und dieses erhöhen und für Zeiten des Nichteinsatzes verwenden wie er möchte ? Ich trage ja jetzt das komplette Risiko und das Unternehmen ist fein raus. Ich habe versucht mich hierzu schon mal ein wenig schlau zu machen und habe auch in diversen Foren den folgenden Hinweis gefunden:

"Für Tage des Nichteinsatzes, Stunden vom Arbeitszeitkonto des Leiharbeitsnehmers abzuziehen, ist illegal, da das Recht auf Vergütung nicht durch Arbeits- oder Tarifverträge eingeschränkt werden darf."

Dies würde ja bedeuten, dass das Arbeitszeitkonto für Zeiten der Nichtbeschäftigung, nicht verwendet werden darf. Allerdings liest man in anderen Foren wieder genau das Gegenteil. Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

Ich kann mir keinen Anwalt leisten, daher hoffe ich auf zahlreiche Tipps und Informationen, wenn möglich mit Links zu Gesetzestexten, Tarifverträgen oder sonstigen Belegen. Angestellt war ich nach dem Tarifvertrag der IGZ.

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus für eure Unterstützung.

pappnase63

Arbeitszeitkonto, Zeitarbeit
befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und ich habe Minusstunden

Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 21.09.2013 aus. Ich bin Luftsicherheitskontrollkraft gem. § 8 Luftsicherheitsgesetz und für Personal-, Gepäck-, Waren- und Fahrzeugkontrollen zuständig.

Jeden Monat bekomme ich von meinem Noch-Arbeitgeber einen Dienstplan nach dem ich 173,94 Stunden im Monat zu leisten habe. Meistens werde ich durch meinen Arbeitgeber aber Minus geplant. Nur jetzt im Mai und im Juni habe ich eine Plus-Planung mit der ich zum Ende des Monats Juni bei ca. 50 Minusstunden stehe.

Ich habe meinen Arbeitsvertrag geprüft. Darin ist kein Arbeitszeitkonto erwähnt.

Ich hatte bei Unterzeichnung des Vertrages auch keine Kenntnis einer solchen Zeiterfassung.

Ich wusste zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dass ein Haustarifvertrag und Betriebsvereinbarung existieren, hatte aber von den Inhalten keinerlei Kenntnis. Ich legte die Prüfung vor der Kommission des zuständigen Ministeriums ab und nach Bestehen wurde ich zusammen mit den Kollegen sofort zur Arbeitsvertragsunterzeichnung geschickt.

Ich stelle meine Arbeitskraft jederzeit meinem Arbeitgeber zur Verfügung. Somit setze ich ihn in einen Annahmeverzug gemäß BGB § 615 Abs. 1.

Nun meinen Fragen, da dies nicht nur mich betrifft - sondern noch knapp 50 Kollegen deren Verträge nicht verlängert werden:

  1. Darf mein Arbeitgeber mir/uns die Minusstunden vom Gehalt abziehen, obwohl ich/wir die Arbeitskraft jederzeit zur Verfügung stelle(n).

  2. Wenn ich das Angebot der Firma zur Umschulung zum Luftsicherheitsassistenten gem. § 5 Lufsicherheitsgesetz ablehne, mit gleichzeitiger Reduzierung der Stunden auf 140/Monat, zudem befristet auf 6 Monate, werde ich dann durch das Arbeitsamt gesperrt bei der Auszahlung von ALG?

  3. Darf der Arbeitgeber die Verrechnung des zustehenden Urlaubes mit den Minusstunden überhaupt anbieten, bzw ist die überhaupt rechtens?

Wer kann meinen Kollegen und mir mit Antworten helfen?

Arbeitsrecht, Arbeitszeitkonto, Urlaubsanspruch, befristeter-vertrag, minusstunden

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