Pflichtveranstaltung des Arbeitgebers Arbeitszeit?
Hallo ihr Lieben,
unser Arbeitgeber plant eine Veranstaltung außerhalb unseres Arbeitsplatzes und stellt zum erreichen der Veranstaltung einen Busshuttle zu verfügung. Nun ist der "offizielle" Teil der Veranstaltung um 17:15 Uhr zuende und es gibt danach noch ein gemeinsames "Abendessen". Soweit so gut. Leider wird seitens des AG kein Shuttle nach dem offiziellen Teil gestellt, sondern erst nach dem Abendessen. Wie ist hier die Arbeitszeit zu rechnen, da auch angeblich die Fahrzeit nach Hause keine Arbeitszeit mehr sein soll.
3 Antworten
Ja, wenn du für Deinen Arbeitgeber bzw. im Rahmen deiner Tätigkeit etwas machst, ist das Arbeitszeit.
Ich möchte noch hinzufügen, dass An- und Abreise vom Arbeitgeber als Arbeitszeit gezahlt werden können aber nicht müssen. Denn wenn Du auf Arbeit gehst, zahlt er den Weg auch nicht.
Bitte sei doch einfach mal froh, dass es Veranstaltungen und ein Abendessen und sogar eine Mitfahrgelegenheit dazu gibt. Die Arbeitszeit endet wie immer - du schreibst also keine Überstunden gut wenn du dich schon auf Chefkosten füttern lässt.
Solche Veranstaltungen kommen ja nicht jede Woche vor. Da kann man also schonmal nicht auf die Stechuhr achten und sich einfach mal über eine Gelegenheit freuen die nicht so oft kommt.
Dann dokumentierst du die Zeit von Beginn bis Ende... Fertig...so läuft das bei mir im Betrieb... Unsere letzte Weihnachtsfeier zum Beispiel war freiwillig... Wer da war galt als arbeiten u d das von Anfang bis Ende... Also in meinem Fall von 18-1.20....wenn du dir bei dir nicht sicher bist dann frage nach.... Bin mir aber sicher das deine komplette Veranstaltung als Arbeitszeit gilt
Wenn die Veranstaltung verpflichtend ist, zählt sie schon zur Arbeitszeit…
Darum geht es ja auch gar nicht.... Nur wie ist es mit der Dokumentation der Arbeitszeit wenn vorher keine Möglichkeit besteht nach Hause zu kommen, da wir mitten in der Pampa sind