Schreiben vom Anwalt: Ist das Schreiben ohne Poststempel der Kanzlei ungültig?

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Schreiben vom Anwalt bekommen. Dies wurde nur mit einem Stempel der Kanzlei bei uns in den Briefkasten geworfen. Ein Poststempel ist nicht zu sehen.

Die Vorgeschichte findet man hier https://www.gutefrage.net/frage/kann-mein-vermieter-mich-kuendigen?foundIn=user-profile-question-listing

Der 1te Punkt ist die angeblich nie pünktlich gezahlte Miete. Die Wurde von mir aber immer pünktlich (bis auf den einen Monat). Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?

Der 2te Punkt sind die Mängel. Die von der Decke abgefallene Lampe wird nun uns in die Schuhe geschoben mit der Begründung wir hätten diese mit Gewalt runter geschlagen. Da die Lampe heile ist. Kann man was gegen diese Anschuldigung machen ?

Der 3te Punkt ist die Geschichte mit der Spüle die das Wasser nicht ablaufen lässt. Da wird geschrieben das die Maschine gar nicht funktionieren könnte und die Verstopfung in den Rohren vor der Wand sein muss und nirgends anders. Der Mengel wurde von uns mit einer Frist von 7 Tagen gesetzt. Unser Vermieter geht davon aus das wir die alte defkte Maschine nutzen. Die ist aber seit 2 Jahren ausgebaut und wir nutzen unsere.

Was kann man da machen ?

"Mit den Kosten der Instandsetzung hat sich meine Mandatschaft Mangels entsprechender Mängelanzeigen im Übrigen nicht zu befassen".

Der Mengel wurde von uns per Einschreiben angegeben. Was kann man da machen ?

Ist das Schreiben überhaupt richtig ohne Poststempel ?

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Zahlung erfolgt ohne anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle?

Hallo Leute. Ich hatte einen schweren Verkehrsunfall, bei dem ich mir dem Oberarm und den Ellenbogen gebrochen habe, zudem gibt es einen Nervenschaden des kleinen und Ringfingers. In einer Not-OP wurde mir eine Metallplatte eingesetzt, die nach 9 Monaten wieder entfernt werden muss.

Mein Anwalt stellte nun natürlich auf meine Bitte Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Schuldfrage ist geklärt und ich bin zur Zeit immer noch in Behandlung, mein Unfall war am 01.07.2015..

Mein Anwalt redete von einem Schmerzensgeldvorschuss, da er meinte, dass ich die volle Summe erst gezahlt bekomme, wenn die Behandlung komplett abgeschlossen ist.

Nun zur eigentlichen Frage :

Die gegnerische Versicherung hat mir "2034,48€" überwiesen mit dem Verwendungszweck

"Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Zahlung erfolgt ohne Präjudiz für zukünftige Fälle "

Was bedeutet dieser Satz genau? Ist es nur ein Vorschuss? Werden noch weitere Zahlungen folgen ?

Mein anwalt hatte das Schmerzensgeld bei 8000€ angesetzt. Der Termin bei ihm ist leider erst nächste Woche, und da ich neugierig bin, hoffe ich, dass jemand sich hier mit diesem Thema auskennt und mir erklären kann, was dies im Klartext bedeutet. Ich oder mein Anwalt haben nie eine Abfindung unterschrieben.

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Fahrerflucht begangen, da ich an dem Tag erfahren habe das ich schwanger bin wie sieht das Urteil aus!?

Hallo Zusammen,

ich hatte im Juni erfahren, dass ich von meinem Ex Schwanger bin und war bereits damals im 5. Monat ich habe die kompletten Symptome nie bemerkt bzw. hab das auf den Stress geschoben seit der Trennung. Genau 10min später an dem Tag als ich das Erfahren habe, bin ich beim Ausparken mit voller wucht gegen ein Parkendes Auto gefahren, ich wollte einfach nur noch heim weil ich mit der Nachricht das ich bereits im 5. Monat schwanger bin schon fertig genug war. Also bin ich ausgestiegen, habe an dem Fahrzeug einen Zettel befestigt mit meinem Name, Kennzeichen und Telefonnummer das ich gegen das Auto gefahren bin und mich die Person bitte kontaktieren soll. Und bin weg gefahren. Abends Stand dann die Polizei vor der Türe, ein Zeuge hat mich gesehen und hatte die Polizei angerufen. Diese meinten es wäre Fahrerflucht, leider konnte kein Zettel gefunden werden aber der Zeuge hatte vom Balkon aus gesehen, dass ich etwas geschrieben hatte... Heute kam dann Post von dem Gericht der Schaden liegt bei 3500€ und die Staatsanwaltschaft beantragt mir meinen Führerschein zu entziehen und ein Hauptverfahren zu eröffnen. Ich bekomme im November ein Kind und weiß nicht wie ich das alles ohne Auto bzw. Führerschein machen soll....morgen habe ich einen Termin bei meinem Anwalt...ich bezweifle das ich den Führerschein behalten kann obwohl das jetzt sehr ungünstig ist und ich weiß nicht wie sich meine Schwangerschaft auf das Urteil auswirkt...dazu kommt noch das ich einenen Befristeten Vertrag bis Februar habe, welchen mein Chef Aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängern wird (hat er natürlich nicht als direkten Grund genannt). Liebe Grüße

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Erneute Auer Witte Thiele Mahnungen bezüglich wirecard, was soll ich jetzt tun?

Ich habe mir vor ca 5 Jahren eine prepaid Kreditkarte von Wirecard zugelegt, diese vllt 2 mal benutzt und jetzt liegt sie seit 3-4 jahren still schweigend in einer Schublade. Vor kurzem bekam ich mehrere Mahnungen(54,90€), zwei per post an meine alte Adresse (Elternhaus ) und welche per e-mail. Hab erst gar nicht drauf reagiert weil ich dachte es wäre eine abzocke, habe auch nie eine Mahnung von der Wirecard Bank AG bekommen. Bei der zweiten zahlungsfristsetzung habe ich auf eine Mail geantwortet und denen geschrieben das ich nicht zahlen werde und ich wen überhaupt erstmal eine Aufstellung will 1. Wan 2.wer 3.wofür 4. An wen 5. Was zahlen sollte Habe ich aber keine Antwort drauf bekommen nur noch mal eine Erinnerung das meine zahlungsfrist abläuft. Die fristen sind zwei mal abgelaufen ohne das sich groß was geändert hat, auch der zu zahlende betrag hat sich durch die weiteren Mahnungen nicht gesteigert... Jetzt wird der Ton aber wohl ernster "Sie werden verstehen, dass unsere Mandantin nicht auf die Geltendmachung und Durchsetzung der überfälligen Forderung verzichten kann und wird. Auch wird es für Sie nachvollziehbar sein, dass unsere Kanzlei alles daran setzen muss, den Auftrag zur Realisierung der offenen Forderung vollumfänglich und bestmöglich zu erfüllen.

Wir geben Ihnen daher hiermit letztmals außergerichtlich die Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 54,60 EUR, bis spätestens 22.10.2015 auf unser Kontounter Angabe des Aktenzeichen 10715001348 zu überweisen. " Was nun tun?

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Arbeitsvertrag unterschrieben aber noch keine Stelle bekommen wie bekomme ich meinen Lohn?

Guten Tag zusammen, folgendes habe einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben am 23.09.15 mit dem Zusatz Arbeitsaufnahme am 05.10.15 ... jetzt war ich Freitag da und der gute Mann sagte mir er hätte noch keine stelle für einen längeren Einsatz! Er hatte mir dann gesagt wir machen einen neuen Vertrag der erst ab dem 19.10.15 die Arbeitsaufnahme enthält! Ich muss dazu sagen es ist quasi nur die erste seite wo eigentlich nur das Datum drauf steht und der Beruf. Mir kam es dann Spanisch vor als er sagte ich möchte bitte den Alten Vertrag (nur die erste seite) bitte im Vertrauen vernichten! Habe zwar gesagt mache ich habe ich aber nicht ;) mich würde interessieren kann ich irgendwelche Ansprüche geltend machen wenn er zb am Montag wirklich keine stelle hat? Ich musste auf dieser ersten seite nichts unterschreiben, unterschrieben hab ich nur den ersten Arbeitsvertrag vom 23.09.15 mit arbeitsaufnahme am 05.10.15.

ich führe weiter da ich diese Frage schon mal gestellt habe bisher hat die Leihfirma immer noch keine Stelle, ich würde gerne zum 05.11.15 Kündigen da ich mich lieber in einer anderen Firma unterbringen lasse. Wie kann ich meinen Lohn einfordern der mir zusteht? Selber die Leihfirma bitten oder doch den Rechtsanwalt? da ich ALG 2 Bezieher bin würde ich gern wissen wie das mit den Kosten funktioniert da ich nicht Rechtsschutzversichert bin. Ich möchte mich von dieser Leiharbeitsfirma nicht weiter verarschen lassen erst suchen sie jemanden und dann haben sie keine Stelle! Bitte nicht falsch verstehen möchte nur das haben was mir zusteht da auch im Vertrag steht das sie zahlen müssten.

Arbeit, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Leiharbeit, Lohn, Zeitarbeit
Was tun bei (Schein)mietverträgen im Rahmen einer Zwangsversteigerung?

Guten Tag liebe Ratgebende!

Meine Situation ist wie folgt: Ich interessiere mich für ein Objekt, das zwangsversteigert wird. Der erste Termin hat bereits stattgefunden, das Objekt wird wohl in die 2. Runde gehen.

Nun ist es so, dass der Eigentümer alle Register ziehen wird um die Sache zu verzögern, zu erschweren oder sonstwie abzubrechen – unter anderem hat er sich auch einen (rechtsextrem anmutenden) Verein ins Boot geholt, der sich darauf spezialisiert hat Zwangsversteigerungen zu vereiteln.

So sind beim ersten Termin plötzlich Mietverträge aufgetaucht, die sowohl die Wohn- als auch die Nebengebäude bis auf den Wohnraum des Eigentümers (der dort auch noch wohnt) umfassen. Mehrere angeblich unkündbare Mietverträge datiert auf das Jahr 2012 (obwohl bekannt ist, dass der Eigentümer das Gelände und die Gebäude zu dieser Zeit selber genutzt hat). Mit einem Mietpreis von sage und schreibe 1Euro pro Monat (Mieter ist im Übrigen genau dieser spezielle Verein). Es fiel der Begriff „gewerblich genutzte Wohnfläche“ (hieße Kündigungsfristen von 6 Monaten?!?). Ob die Verträge notariell beglaubigt sind ist mir nicht bekannt. Der Richter hat bereits angedeutet, dass dies wohl Scheinmietverträge sind.

Nun ist es ja schon zeit- und kostenintensiv genug nur einen unwilligen Alteigentümer aus dem Haus zu bekommen. Zu diesen Mietverträgen tun sich mir diverse Fragen auf:

  1. Wer überprüft ob die Mietverträge gültig sind und wer kümmert sich darum? Muss ich das tun wenn ich neuer Eigentümer bin? Welche Konsequenzen haben ungültige Mietverträge für das weitere Vorgehen? Muss ich diese „Mieter“ dann trotzdem einzeln räumen lassen?

  2. Habe ich ein auch ein Sonderkündigungsrecht auf „unkündbare“ Mietverträge falls irgendein tauber und blinder Richter sie für gültig erklärt?

  3. Können beim 2. Termin weitere Verträge oder Änderungen dieser Verträge auftauchen?

  4. Können Alteigentümer und „Mieter“ mir auf unbestimmte Zeit und nach Lust und Laune neue Untermiet- oder Zwischenmietverträge präsentieren? Es soll ja mittlerweile ein Gesetz geben, das dies verhindert.

  5. Welcher Anwalt ist für mich in so einer Sache Ansprechpartner? Immobilienrecht? Mietrecht? Ich bin verwirrt.

Es ist im Grunde mehr als offensichtlich, dass diese Verträge zur Abschreckung von Bietinteressenten und zur Erschwerung des Verfahrens vorgelegt wurden, mal abgesehen davon, dass der Eigentümer sich im Hinblick auf eine Klage wegen Betrugs- und Steuerdingen vermutlich keinen Gefallen damit getan hat. Unter Vernachlässigung des Aspekts, dass es im Grunde völlig verrückt ist sich auf sowas einzulassen und ich über kurz oder lang einen Anwalt aufsuchen muss:

Ich wäre sehr dankbar über jeden SACHDIENLICHEN Hinweis. Wer hat ERFAHRUNG mit solchen Dingen?

Zwangsversteigerung, Mietrecht, Anwalt, Immobilien, Zwangsräumung
Gemeinsames Sorgerecht - Unterschrift bei Arztbesuchen?

Hallo,

ich würde gerne das gemeinsame Sorgerecht für meine 2 jährige Tochter beantragen. Die Kindesmutter findet die Idee nicht so gut. Sie befürchtet, dass es ganz schön kompliziert werden würde und ihr das Leben sehr erschwert, weil sie dann häufig meine Unterschrift bräuchte (vor allem bei ärztlichen Angelegenheiten).

Es ist so, dass unsere Tochter von Geburt an grauen Star hatte. Sie musste deshalb mit einem Jahr operiert werden und ihr wurden die Linsen entfernt. Nun stehen regelmäßig Kontrolluntersuchungen an, ihre künstlichen Linsen, die sie wie Kontaktlinsen trägt, müssen ggf. angepasst und erneuert werden, genau wie ihre Brille etc.
Es wäre tatsächlich etwas umständlich, wenn ich bei jeder dieser "Kleinigkeiten" unterschreiben müsste, da ich zwei Stunden entfernt lebe und wir uns zwar sehr regelmäßig, aber eben nur alle 2 Wochen sehen.
Ist es jedoch nicht so, dass diese ganzen Arztbesuche zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens gehören und die Kindesmutter diesbezüglich sowieso alleine entscheiden kann und meine Unterschrift damit überhaupt nicht braucht?
Muss ich nicht nur für lang vorab geplante Operationen unterschreiben?

Falls für sämtliche Arztbesuche bezüglich der Augen unserer Tochter doch meine Unterschrift notwendig wäre, gäbe es dann die Möglichkeit der Kindesmutter für diese Angelegenheiten eine Vollmacht auszustellen?

Kinder, Sorgerecht, Anwalt, gemeinsames-sorgerecht, Vollmacht
Gefangen in der eigenen Wohnung?

Hallo, ich wohne in einem Block wo es nicht gerade die dicksten Wände hat. Meine Nachbarn sind so ein etwa 30 Jähriges Päärchen. Die machen jeden Tag von morgen um etwa 7 Uhr bis 23Uhr non stop lärm. Tag täglich (Geht eigentlich schon länger so, aber jeden Monat wirds noch ein bisschen lauter) Ich kann gar nicht mehr richtig schlafen, oder fernseh schauen oder Musik hören etc. Wenn es ab und zu mal ein bisschen lauter ist, kein Problem, bin ich ja manchmal auch wenn z.b Kollegen bei mir sind, aber wenn du keine 10minutem am Stück mehr Ruhe hast, drehst du durch. Es gab mal eine Zeit, da wars eigentlich leise, aber mittlerweile ist es schlimmer als unter einer Autobahnbrücke. Ich will gar nicht mehr nach Hause kommen, weil ich hier nurnoch Depressiv bin. Wir haben schon zig mal miteinander gesprochen, dass es zu laut ist und er sich doch ein bisschen zurückhalten soll. (Schreien, Lachen, Türe schletzen etc...). Für ein paar Tage geht es dann vlt, aber dann nach spätistens einer Woche geht es wieder von vorne los! Was kann man da machen? Ich werde am Montag den Vermieter kontaktieren (obwohl das überhaupt nicht mein natural ist, aber wenns nicht mehr anderst geht) Ich sage dem Vermieter wenn das so weitergeht, werde ich ab nächsten Monat keinen Cent mehr Miete zahlen, eher Geld verlangen wegen Körperverletzung und Schadensersatz -.- Das Päärchen das unten dran wohnt, hat sich glaub auchschon mal über den lärm beschwert, bin mir aber nicht sicher. Ich würde eigentlich sonst eine neue Wohnung suchen, aber mir gefällts ja eigentlich hier ganz gut und habe momentan leider eh keinen festen job bzw. festes einkommen... Ich fühle mich hier also Gefangen in der eigenen Wohnung! Mein Kumpel wohnt im Block nebendran und da sind eigentlich nur Kinder und der hat da nichtmal ein Bruchteil so viel lärm wie als bei mir mit meinem Nachbar. Der Vermieter darf auch gerne mal in meine Wohnung kommen, damit er es sich selbst anhören kann.

Bitte helft mir, ich weiss echt nichtmehr weiter, am liebsten wärs mir ehrlich gesagt wenn der Vermieter meinem Nachbarn die Wohnung kündigen würde.

Danke

Wohnung, Miete, wohnen, Anwalt, Vermieter, Rechte
Wegen Reklamation schon den vierten Urlaubstag vergeudet. Und die Waschmaschine geht immer nocht nicht. Kann ich Schadensersatz geltend machen?

Hallo Zusammen,

wir wissen nicht mehr weiter! Wir haben einen Garantiefall mit unserer Waschmaschine. Der Gummi wurde auf seltsame Weise eingezogen und Sie funktioniert nicht mehr. Nun habe ich am 24. August eine Reklamation beim Hersteller eingereicht. Da mich der Händler dorthin überstellt hat. In KW 36 Kamen dann auch Techniker welche die Waschmaschine repariert haben. (1. Urlaubstag weg) Nach dem ersten Waschversuch kam die Ernüchterung! Sie ging immer noch nicht!

Daraufhin haben wir wieder Reklamiert und es kam wieder ein Techniker! (2. Urlaubstag weg). Dieser meinte zu uns, dass die Waschmaschine kaputt sei und das Lager ausgetauscht werden muss, dies aber 2-3 Wochen dauern kann. (Darf so etwas überhaupt sein?)

Dann hatten wir einen Termin auf den 15.09.2015. Dort sollte das Lager nun endlich ausgetauscht werden. (3. Urlaubstag weg) Kurz vorher wurden wir angerufen das sich der Techniker kurzfristig Krank gemeldet hat!

Heute 22.09. (4. Urlaubstag weg) und die Waschmaschine ist gerade am reparieren! Ob es klappt bleibt fraglich! Der Techniker ist sogar sehr unfreundlich gegenüber meiner Freundin!

Nun die Frage: Habe ich hier eine Chance etwas rechtlich geltend zu machen? Ich habe doch eigentlich schon nach dem zweiten nicht erfüllen der Reparatur das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine neue Waschmaschine zu verlangen und ggf. auch die 4 Tage Urlaub als Schadensersatz einzuklagen oder? Muss ich nun direkt über den Hersteller oder kann ich den Händler dafür geltend machen?

Liebe Grüße

Waschmaschine, Betrug, Recht, Anwalt, Garantie, Reklamation
Telekom DSL Sonderkündigung wegen nicht erbrachter Leistung?

Hallo Liebe Community,

zu meinem Problem:

Ich wohne in einer ländlichen Umgebung und besitze derweil einen Telekom DSL und Telefonie Vertrag. Der Vertrag verspricht eine Leistung von bis zu 16MBit/s jedoch bekomme ich seid Jahren lediglich eine Leistung von 378 kbit/s. Unser regionaler Energieversorger hat nun Breitbandinternet in der Umgebung ausgebaut und bietet dieses seid Anfang September an.

Mir ist bewusst, dass das im Vertrag stehende "bis zu" 16MBit ausschlag gebend dafür ist, dass die Telekom hier eine fristlose Kündigung ablehnen kann, doch ist das wirklich recht? Ich las, dass 50-80% schwankung im legitimen Rahmen liegt, aber 2-3% der versprochenen Leistung? Das ist meines erachtens nach eine Frechheit.

Gibt es einen Weg, von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen? Gibt es Gesetzliche Regelungen die ich bei Auseinandersetzungen mit dem Telekom Kundencenter als Anhaltspunkt nutzen kann? Ich weiß, das Kundencenter ist exzellent darin, den kleinen Mann abzuwimmeln und ruhigzustellen, bis sein Vertrag von selbst ausläuft. Muss man denn immer den Weg zum Richter suchen?

Ich habe wirklich keine Lust mehr, bis September 2016 zu warten, wo der Vertrag dann auslaufen wird. Ich hoffe Ich treffe auf gleichgesinnte, die dieses Problem ebenfalls hatten oder Experten, die sich in diesem Gebiet auskennen und Hilfe anbieten können.

Im Anhang noch ein Screenshot eines gestrigen Speedtests.

Liebe Grüße

Internet, Recht, Anwalt, Gesetz, Vertrag, DSL, Richter, Telekom
Der Ex-Arbeitgeber zahlt den letzten Lohn nicht-wie kann man dagegen vorgehen?

Da ich eine neue Arbeit gefunden habe, bei der ich besser verdiene habe ich meine alte vor kurzem gekündigt. Seit dem 30.08 bin ich dort nichtmehr tätig und der Lohn sollte eigentlich Anfang September auf dem Konto sein. Vor paar Tagen war ich dort und habe meine letzte Arbeitskleidung abgegeben, da ich an dem Tag einen Brief erhalten habe das ich meine Arbeitskleidung noch abgeben muss. Habe ich dann gleich an dem Tag gemacht und wollte nachfragen wie es mit meinem Lohn aussieht wo der denn bleibt. Dann meinte meine Ex Chefin schon ganz frech das sie es schon vom Lohn abgezogen hat und ich jetzt Pech habe. Dann hab ich ihr gesagt das sie mir das schön mal nachträglich überweisen kann, da ich die Kleidung ja abgegeben habe. Dann habe ich sie gefragt wo mein Lohn denn bleibt, dann sagte sie mir dass ich "kleine Göre" schön warten kann, da sie, da ich ja nichtmehr dort arbeite selber mehr arbeiten muss und sie den deshalb nicht überweisen konnte. (komischer weiße haben meine Kollegen den Lohn alle schon vor 2 Wochen bekommen) Dann habe ich ihr gesagt ich brauche den Lohn dringend da ich auch offene Rechnungen habe und jetzt Mahnungen bekomme. Dann sagte sie mir ich habe Pech und ich soll warten denn der Lohn wird IRGENDWANN kommen wenn Sie Zeit hat und ich solle jetzt gehen.

Kann mir jemand sagen wie ich da jetzt vorgehen kann? Ich habe ihr gesagt ich will bis Freitag den Lohn sonst gehe ich zum Anwalt. Ich bezweifle aber das sie den überweist. Da ich mir ja (da ich ja kein Lohn habe diesen Monat) kaum einen Anwalt leisten kann und jetzt noch ständig Mahnungen bekomme frage ich mich ob ich auch Zinsen von ihr einfordern kann wegen der Mahnungen und somit gestiegene Kosten für die sie ja verantwortlich ist und ob es einen für mich kostenlosen oder mit wenig Kosten verbundenen Weg gibt?

Arbeit, Anwalt, Lohn
Anzeige wegen Betrug Aussage bei Polizei oder Anwalt - was wird auf mich zu kommen?

Hallo Freunde , ich muss nächsten Montag zur Polizei ( da Vorladung als Beschuldigter / Betrug )

Es geht um einen EbayKleinanzeige Kauf vom Januar2015 , dieser leider nicht Zustande gekommen ist ... Mein Ebay-Kleina.-Account wurde deaktiviert . Ich hatte keine Möglichkeit mit dem Käufer in Kontakt zu treten . Des Weiteren wurde der Artikel versendet ( unversichert ) / Ich weiss war mein Fehler OK , allerdings kam das Paket (Laut Käufer) NIE bei ihm an .... Dies wusste ich nicht , - weder der Käufer noch ich hatten irgendwelche Kontaktmöglichkeiten , auch eine Telefonnr. konnte ich nicht finden .... Jedenfalls geriet alles in Vergessenheit & als letzte Woche der Brief der Polizei im Briefkasten lag , dachte ich mir OHH Shii....ttt .... Jedenfalls möchte ich mich natürlich beim Käufer entschuldigen & hatte keinerlei Absicht jemanden zu betrügen ... Kaufwert liegt bei : 150 €uro Anzeige : Warenbetrug SGB Para.263

Das Geld wurde an den Käufer zurücküberwiesen ( Ob der die Ware erhalten hat ist ganz egal ) Das Geld jedenfalls wurde nun überwiesen .

Lange Rede kurzer Sinn : Meine Frage ist nun : -- Aussage bei Polizei machen wie oben ? Oder -- Anwalt einschalten ?

Was wird auf mich zu kommen:( ? - habe keine Vorstrafen oder ähnliches

  • Mit soetwas nervt man doch nur die Staatsanwaltschaft bzw. den Richter - Der Käufer hat doch nun sein Geld ( & evtl. die Ware , dies weiss ich leider nicht ) ich habe nun daraus gelernt / entschuldige mich auch dafür & hatte keine Absicht wegen lächerliche 150€ jemanden zu betrügen -

Vielen lieben Dank für Ihre Mühe !

BERND

Finanzen, Geld, Polizei, Anwalt, eBay, Anzeige, eBay Betrug, Jura
Ich wurde in einem Kosemtikladen betrogen. Mir wurden Produkte zu einem viel zu hohem Preis verkauft, was soll ich tun?

Hey Ihr. Ich hab ein echtes Problem. Ich war in London im FASHIONTV Kosmetikgeschäft / Salon. Dort werden Produkte verkauft und man kann sich dort auch kosmetisch behandeln lassen. FashionTV ist ebenso bekannt und großes Unternehmen.

Nun: Ich habe Produkte von Tresor Rare gekauft - zum guten Preis und alles war fein. Dann hat mich die Verkäuferin einem Kosmetiker vorgestellt, der angeblich viele Prominente als Kunden hat (das glaube ich ihm tatsächlich). Er hat meine Haut untersucht, mir vieles erklärt und gezeigt und mir dann 2 Produkte vorgestellt, welche nachweisbar die Poren schließen (er hat es getestet, und es bestätigte sich). Ich war so naiv begeistert, dass ich sein Angebot auch angenommen habe: Die Produkte vom ersten Kauf bekäme ich geschenkt, also der Preis wird dann nicht noch auf den Preis dieser zwei PorenVschließenden Produkte getan. Zudem gab es auch noch weitere Geschenke obendrauf, plus eine "VIP" Mitgliedschaft, die weitere Specials enthielt. Den gesamten Preis will ich nicht nennen, weil es mir sehr unangenehm ist, aber es sind weit über 1500 Euro. Ich habe mich belabern lassen. Die Produkte sind tatsächlich sehr hochwertig und teuer, aber als in in DE recherechiert habe und einen Laden in Düsseldorf angerufen habe, der eben diese Marke repräsentiert, habe ich herausgefunden, dass der Verkäufer mir die 2 Produkte jeweils zum 6 fachen Preis verkauft hat. Ich bin sehr enttäuscht von ihm und wütend auf mich. Die Produkte habe ich einmal benutzt. Zudem kriegt er noch Geld von mir (meine Kreditkarte hat ein Ausgabelimit, das überschritten wurde. Aber er vertraut mir und hat mich so gehen lassen und erwartet noch das Geld).

1.) Ich habe eine offizielle Preisliste. Auf der Seite des Ladens (FashionTV beauty) sind die korrekten Preise angegeben, und ich habe noch eine Preisliste aus dem Laden aus Düsseldorf (aber anderes Land, andere Preise). Habe ich in diesem Fall Pech, wenn er mir fälschlicherweise sagt, dass ein Produkt z.B. 1000 Euro kostet, es aber tatsächlich nur 200 Euro kostet (das war ja kein Flohmarkt, sondern ein ganz normales Kosmetikgeschäft und die Preise sind auf der HP des Geschäfts auch VIEL niedriger)? Kann ich mein Geld zurückverlangen?

und 2.) was ist mit dem fehlenden Geld, das ich ihm noch "schulde"? Er hat gesagt, ich soll es ihm dann die Tage überweise, er würde mir vertrauen. Aber da er mich jetzt eh um eine MENGE Geld betrogen hat... weiß ich nicht, inwiefern ich da reagieren soll...

Bitte helft mir. Ich bin so unendlich enttäuscht darüber, dass Menschen so unehrlich und bösartig sind. Ich habe natürlich für mein Leben gelernt. Aber ich habe ihm auch vertraut und mir natürlich NIEMALS vorgestellt, dass Verkäufer (ich glaube er ist sogar Ladenbesitzer, bzw. leitet er die Geschäftstelle?) so etwas überhaupt in einem "offiziellem" Geschäft eines großen Unternehmens mit offiziellen Preisen "möglich" ist. Schließlich waren wir ja nicht auf einem Flohmarkt oder bei Ebay oder sonstigem...

Danke an euch...

Betrug, Rechtsanwalt, Kosmetik, Anwalt, Rechte, kundenrecht, Verkauf
Kündigung einer Mietwohnung unter Zeugen eingeworfen - Ausreichend?

Hallo,

ich habe ein Problem (mal wieder) mit meinem Vermieter. Ich habe am 31.7. meine Kündigung eingeworfen für meine Wohnung, mit bitte um baldigen Kontakt falls er einen Nachmieter wünscht (neue Wohnung ab 1.8. gehabt und Umzugsbereit, auch mehrere Nachmieter hätte ich ihm anbieten können).

Ich habe erst überlegt per Einschreiben, normaler Brief oder direkt einwerfen. Nach einiger Recherche kam ich zu dem Schluss, dass er selbst bei Einschreiben sagen kann der Brief war leer........also habe ich das ganze nur in den Briefkasten geworfen. Zwei Zeugen (meine Freundin und ein Bekannter) waren dabei, haben auch vorher noch den Brief gesehen (da ich meinen Bekannten gebeten habe drüber zu sehen da er selbst Vermieter ist). Und beide waren beim Einwurf in den Briefkasten des Vermieters dabei.

Nun habe ich eine Weile nichts gehört und nun den Vermieter mal angerufen und gefragt wie es aussieht. Wie ich befürchtet habe: "Welche Kündigung? Ich habe keine erhalten".

Nun stelle ich mir ide Frage wie geht es weiter. Reichen im Zweifelsfall die beiden Zeugen?

Ich denke ich werde auf jeden Fall damit meine Rechtsschutz kontaktieren, habe auch einen Anwalt der bereits Erfahrung mit meinem Vermieter hat (gab schonmal einen Rechtsstreit zwischen uns, damals ein undichtes Dach welches 1 Jahr lang nicht repariert wurde, auch damals wurden Behauptungen gemacht wie "man hätte dutzende Male versucht mich zu kontaktieren" - "ich hätte mich nie gemeldet" - "wir wissen gar nicht ob der Mieter überhaupt noch hier wohnt...". All diese Aussagen konnte ich u.A. durch Handyprotokolle wiederlegen.

Von meinen Vormietern weiß ich ähnliche Geschichten.

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Erneute Kündigung zustellen, aber wie? Er kann ja im zweifel immer sagen habe nix oder nur einen leeren Brief bekommen per Einschreiben.

Mietrecht, Anwalt
Illegaler Download - Kann ich belangt werden?

Guten Tag!

Folgendes Problem hat sich heute ergeben. Ich habe Post von einer Anwaltskanzlei bekommen - .rka Rechtsanwälte. Genanntes habe ich in Form von Bildern dieser Frage beigefügt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich selbst habe die beschriebene Straftat nicht begangen, sondern mein Freund (zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt). Er hatte seinen PC in der Zeit bei mir (in meiner eigenen Wohnung) in Betrieb und hat in meiner Abwesenheit (welche ich momentan allerdings nicht zweifelsfrei belegen kann) ein AddOn für das Spiel GoatSimulator geladen, in dem Glauben, es sei kostenlos (Er ist ziemlich Blauäugig.). Ich selbst habe ihm das Herunterladen von Dateien auf nicht zweifelsfrei seriösen Seiten untersagt, allerdings hat er sich offensichtlich nicht daran gehalten. Er gibt auch zu, dass es seine Schuld ist, ebenfalls möchte er dies auch schriftlich mitteilen.


  • Inwieweit kann ich (19) jetzt zur Rechenschaft gezogen werden? Kann die alleinige Schuld überhaupt auf ihn übertragen werden (Er ist dazu bereit) ? Wer muss die geforderten Summen zahlen, was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?

Der Anwalt, den ich zu Rate ziehen möchte ist heute leider nicht mehr erreichbar, darum wende ich mich heute an die guteFrage-Community, in der Hoffnung, dass mir jemand schon mal eine erste Einschätzung geben kann.

Schadensersatz, Rechtsanwalt, Anwalt, Gericht, Medienrecht, Unterlassungserklärung, illegaler Download
Wie soll man sich gegenüber dem uneinsichtigen und drohenden Kindsvater verhalten?

Liebe Gemeinde, wir haben ein Problem bei dem es Hilfe eines Kundigen bedarf...

Meine Freundin hat ein Kind (4 Jahre) mit ihrem Ex-Ehemann, die Scheidung ist nun fast komplett vollzogen und es fehlt eigentlich nur noch die Zustellung der Scheidungsurkunde.

Es gibt Uneinigkeiten was den Umgang mit dem Kind angeht, wir (also ich und meine Freundin) wollen wirklich das beste für das Kind, wir stellen uns nicht gegen den Vater des Kindes, wir haben ihm nur aufgrund der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes gewisse Regeln aufgestellt an die er sich halten sollte um das körperliche und geistige Wohl des Kindes nicht zu gefährden (das Kind leidet unter sehr häufig auftauchenden Fieberkrämpfen und dadurch hat sich ein gewisser Entwicklungsrückstand gezeigt, der sich vor allem auf die Sprache und das Verhalten des Kindes auswirkt, dazu sei noch gesagt das der Vater wirklich nicht weiß und auch nicht versteht was mit seinem Kind gesundheitlichen los ist). Diese Regeln müssen eingehalten werden, damit das Kind sich so normal wie nur eben geht entwickeln kann. Der Vater hält sich nicht an diese Regeln und will sich auch nicht sagen lassen, er fordert den Umgang mit seinem Kind. Regelmäßig hat er dann gezeigt das er nicht in der Lage ist sich vernünftig um das Kind zu kümmern, er wäscht das Kind nicht, Kleidung wird nicht gewechselt, auf die Ernährung wird nicht wirklich geachtet, ob oder was das Kind isst, mitgegebene Kleidung verschwindet "spurlos". Gummibärchen und Eis sind eigentlich immer drin was das Kind dann zuhause auch verlangt, regelmäßig. Dinge die Zuhause funktionierten, klappen nicht mehr wenn das Kind bei dem Vater war, egal wie lange. Toilettengang, Essverhalten, Schlafen gehen, auf die einfachsten Dinge hören, die Liste ist recht lang.... Nachdem dann meine Freundin sagte das sie das so nicht mehr zulässt und das er sich etwas überlegen müsse was er anders bzw besser machen kann, ist er zum Jugendamt gegangen und hat dort behauptet das wir bzw sie ihm das Kind vorenthält und den Kontakt verweigert, da wurde sie natürlich auch eingeladen und hat dort all diese Punkte vorgetragen, das Jugendamt konnte bzw kann da "wohl" nicht viel tun, das Jugendamt hat dann meine Freundin an eine Kinder- und Jugendberatungsstelle verwiesen, an diesen Terminen muss auch der Vater des Kindes teilnehmen, er wurde auf die Situation deutlich hingewiesen das er nicht machen kann was er will, er gelobte Besserung und der erste Termin ging vorbei... Es wurden gewisse Dinge festgelegt, z.B. das er sein Kind alle 2 Wochen (unter Berücksichtigung seiner Arbeitszeit, Schichtarbeiter) abholen darf/soll und das Kind dann auch über Nacht bleibt, das die beiden jeden Sonntag telefonieren (d.h. das ihm gesagt wurde das er dann anrufen soll, zwischen 1800 und 1900).

Umgangsrecht, Sorgerecht, Anwalt, Familienrecht, Scheidung, Arbeitsamt, Drohung, Hartz IV, Jugendamt

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