WBS Wohnung ohne WBS Schein

Ich habe ende letzten Jahres eine Wohnung über ImmoWelt gefunden. 60qm zum Preis von 437 € in der Innenstadt. Bekam den Mietvertrag, nachdem ich eine Schuldenauskunft, einen Bonitätsnachweis, eine Kopie meiner Lohnabrechung beim Vermieter eingereicht hatte. Der Mietpreis war im Mietvertrag mit 467 € veranschlagt, obwohl vorher über 30 € weniger gesprochen wurde. Man erklärte mir, dass es eine Mietanpassung gegeben hätte. Gut, für Innenstadt dachte ich, ist in Ordnung. Hab unterschrieben. Der Vertrag wurde wieder an die Hausverwaltung zurück geschickt mit der Begründung, dass noch eine Unterschrift von denen fehlen würde. Bekam den Vertrag dann endgültig ca. 3 Wochen später. Heute erhielt ich Post von der Hausverwaltung mit der Aufforderung zur Vorlage des Wohnberechtigungsscheins!!!! Meine Stadtverwaltung habe die Hausverwaltung darauf hingwiesen, dass für meine Wohnung kein WBS vorliegt. Gem. § 25 Abs.8 des mit mir geschlossenen Mietvertrages, sei ich für die Beschaffung des WBS verantwortlich. Die Hausverwaltung fordert mich nun auf, einen WBS zu beantragen. Es war aber nie die Rede davon, dass die Wohnung eine WBS Wohnung ist. Mir hat dies niemand gesagt, weder bei der Besichtigung, noch bei Vertragsunterschrift, auch bei der Ausschreibung der Wohnung war nicht mal ansatzweise der Hinweis, dass dies eine WBS Wohnung sei. Und... es wurden mit Kugelschreiber nachträglich Änderungen im Bezug auf diesen § 25 gemacht, wo jetzt auf einmal steht dass die Wohnung öffentlich gefördert ist und zwar als Altenwohnung und für diese Wohnung ein WBS erforderlich sei (das Gleiche wie unter dem § 25 Abs.8). Nun wohne ich hier schon gut 10 Monate und habe die Befürchtung, gut drauf zahlen zu müssen, sowie Nachzahlungen tätigen zu müssen oder gar mir eine neue Wohnung suchen zu müssen. Denn einen WBS werde ich nicht erhalten. Dafür verdiene ich ausreichend. Kann mir mal bitte jemand sagen, außer das ich den Vertrag hätte besser Prüfen müssen, was nun auf mich zu kommt? Vielen Dank im Vorraus.

Wohnung, wbs, WBS Schein
WBS - Werd ich jetzt verklagt, wegen einem Missverständnis?

Ich habe gerade total Angst, dass ich was falsch gemacht habe und jetzt ne Klage wegen Betrug auf mich zukommt, weil ich was falsch verstanden habe. :( Hilfe!!! Es ist so:

Ich bin bald Azubi und such ne Wohnung. Ich habe eine Wohnung in einer Genossenschaft gefunden, allerdings braucht man dafür einen WBS. Soweit ich weiß, bekommt man den, wenn man ein Jahreseinkommen von unter ~18.000€ im Jahr hat. Ich verdiene in der Ausbildung ca. 650€ netto + Kindergeld, welches ja nicht angerechnet werden darf. Ich war bei der Behörde, um diesen Antrag auszufüllen. Allerdings wurde ich da auch gefragt, ob ich irgendwie Sparanlagen oder so habe. Da war ich kurz irritiert, weil ich nicht wusste, dass das angerechnet wird? Zählt das zu Einkommen? Weil es ist so: Mein Vater hatte über Jahre hinweg jeweils einen kleinen Betrag von dem monatlichen Kindergeld gesammelt, damit ich das für den Umzug zur Verfügung habe. Weil ohne könnte ich gar nicht umziehen. Man muss ja Kaution bezahlen, Miete, NK usw. Und vieles von dem Geld ist dann auch dafür bald weg. Mein Vater hat nicht das Geld, um für all das von seinem Einkommen monatlich aufzukommen und der Umzug ist notwendig für die Ausbildung. Dann habe ich dort bei der Behörde gefragt, ob sie mein Geld auf dem Konto meinen (dort ist jenes Geld drauf) und es hieß nein, nur irgendwie Sparanlagen, welches verzinst wird? Wird Geld auf dem normalen Konto verzinst? Ich habe dann nein gesagt...

War das jetzt falsch? :( Mir geht es um Gottes Willen nicht darum, zu betrügen... :l Falls das jetzt falsch war, habe ich die Frau echt missverstanden... Habe gerade nur große Angst, dass dann ne Klage kommt, weil ich falsche Angaben gemacht habe. ;(

Wohnung, Miete, Ausbildung, Einkommen, Vermögen, wbs, Wohnberechtigungsschein
Minderjährig Wohnung mit WBS?

Mein Freund (18) und ich (17) suchen eine Wohnung in Berlin. Wir wollten einen WBS beantragen um mir diesem eine Wohnung zu suchen warten allerdings noch auf meinen Bafög Bescheid... wir haben also angefangen uns bei Wohnungsbaugesellschaften an zu melden und zu informieren und alle bei denen wir es probiert haben sagten uns ich könne keine Wohnung anmieten weil ich minderjährig bin. Erst haben wir gehofft mekn freund könnte alleiniger hauptmieter sein, das geht allerdings auch nicht weil das nicht mit dem wbs für zwei personen übereinstimmr. Ich habe mich dann also informiert ob ich überhaupt einen wbs beantragen kann weil es mir komisch vor kam das dies beides nicht über einstimmt, den wbs kann ich beantragen. Da ich bereits in einem Mietvertrag als mieterin stand weiß ich das auch das möglich ist, ich habe mich dann auch noch ein mal belesen und überall stand das das mit der Einverständnis der Eltern kein Problem ist. Ich habe mich also noch mal bei den Wohnungsbaugesellschaften gemeldet die erklärten mir das es ja sein kann das es rechtlich gesehen möglich ist sie aber grundsätzlich keine minderjährigen Personen anmieten lassen... wie kann es also sein das ich zwar einen wbs bekommen kann aver keine Wohnung mit wbs mieten kann? Und was bleiben mir sonst für Möglichkeiten eine Wohnung zu mieten? Ich freue mich über jeden Tip und brauche wirklich dringend Hilfe also vielen dank schon mal...

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