Mit Freund zusammen ziehen der B-Schein hat?
Hallo, ich möchte mit meinem Freund zusammen ziehen der den Wohnberechtigungsschein B hat. Das bedeutet, der Staat zahlt die Miete. Ich besitze diesen Schein jedoch nicht. Wie sieht es dann aus? Muss man da was ändern?
1 Antwort
Wohnberechtigungsschein bedeutet doch nicht automatisch das der Staat die Miete zahlt. Nur das man Anspruch auf eine sog. Sozialwohnung hat.
Oder bezieht dein Freund ALG2 (Hartz4)?
Wichtig ist das dein Freund seinen Vermieter um Zustimmung zu deinem Zuzug bitten muß.
Das ist mir alles klar, es ist alles abgeklärt. Ich wollte nur fragen ob man an diesem Schein etwas ändern müsste, wenn jemand anderes mit in diese BEREITS BEZOGENE Wohnung einzieht.