WBS nur für berufstätige?
Hallo
Also ich (23, ALG 2, bei meinen Eltern) und mein Freund (berufstätig aber ohne festen Wohnsitz) möchten zusammen in eine Wohnung ziehen.
Er bekommt so viel dass er einen WBS Schein beantragen könnte
Wenn die Wohnung einen WBS Schein verlangt brauchen dann beide einen?
Könnte ich überhaupt einen beantragen oder geht das nur für berufstätige, und weil ich ja auch unter 25 bin dürfte ich überhaupt ausziehen?
Bekomme ich dann 449 Euro Regalsatz oder wird das dann wegen meinem Freund verrechnet ?
1 Antwort
Wenn Du mit Deinem Freund zusammenzienst, bildet Ihr für die ersten 12 Monate eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe. Ab dem 13. Monat bekämst Du aktuell nur noch 404 € mtl..
Klar kannst Du als unter 25-jährige auch alleine ausziehen. Mit finanzieller Unterstützung des Jobcenters, falls dieses den Auszug genehmigt oder eben ohne finanzielle Unterstützung des Jobcenters,
Auch Du solltest einen WBS beantragen können.
Wichtig: ohne Auszugsgenehmigung des Jobcenters kann es zu Problemen mit der Miete der neuen Wohnung kommen und mit Genehmigung kann es sein, daß auch Deine restliche Familie umziehen muß, wenn deren Wohnung durch Deinen Auszug zu groß bzw. zu teuer wird.
Ihr solltet im Vorfeld papierschriftlich diesbezüglich beim Jobcenter anfragen.
entweder gar nichts (wenn der Umzug nicht genehmigt wird - da U25) oder den vollen Satz (plus Mietanteil) ...
wie wäre es, wenn Du Dir eine Arbeit oder Ausbildung suchst ... also weg vom JC
Mit Auszugsgenehmigung des Jobcenters sollten es 449 € sein. Ohne Genehmigung nach meiner Kenntnis 360 €.
Das ist sehr kompliziert. Ich würde gerne aber ich kann nicht, wenn ich jetzt einen Job finde wird das alles berechnet und ich muss meinen Anteil meinen Eltern geben das würde sich dann gar nicht lohnen das ust dann so wie viel wie der Regelsatz. Also Wohnung finden und dann arbeiten meine idee.
entweder gar nichts (wenn der Umzug nicht genehmigt wird - da U25)
In dem Fall wird nach meinem Wissen der RB für U25 im Haushalt der Eltern lebend gezahlt. Also nicht "gar nichts".
ich kann nicht, wenn ich jetzt einen Job finde wird das alles berechnet und ich muss meinen Anteil meinen Eltern geben
Das ist kompletter Unsinn. Dein Einkommen würde um einen Freibetrag bereinigt und auf Dein ALG 2 angerechnet. Den Freibetrag von bis zu 300 € mtl. darfst Du jedoch behalten (Sinn eines Freibetrags).
Wenn Du genug verdienst, würdest Du sogar der Bedarfsgemeinschaft entfallen und müßtest hier nicht fragen :)
Ich habe schon gearbeitet und habe genug verdient und trotzdem wurde mir gesagt Sie bleiben in der BG weil Sie keine 25 sind und weil Sie noch bei Ihren Eltern leben
Dann hat man Dir etwas Falsches gesagt. Wobei mündliche Aussagen rechtlich sowieso keine Bedeutung haben.
Wenn Dein Einkommen nach Freibetragsbereinigung höher war als Dein gesetzlicher Bedarf, hättest Du der Bedarfsgemeinschaft entfallen müssen.
Gegern die entsprechenden Entscheidungen des Jobcenters läßt sich ggf. auch jetzt noch vorgehen.
https://www.hartziv.org/ueberpruefungsantrag-nach-§-44-sgb-x/
Ich halte Deine Frage jedoch nunmehr für ausreichend beantwortet und verabschiede mich.
Über 18 kannst du ausziehen, wenn du dich alleine unterhalten kannst.
404 ab dem 13. Monat...und was ist davor wie viel wäre das dann?