Grenzbebauung/Aufstockung möglich?

Hallo zusammen 

Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)

Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus) 

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird. 

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. 

Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist. 

Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern. 

Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft. 

Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern? 

Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m. 

Vielen Dank im Voraus 

Recht, Immobilien, Baugenehmigung, grenzbebauung, Grundstück
Verkauf Nachbarhaus mit Grenzbebauung - Haben Fenster Bestandsschutz?

Hallo und guten Tag, ich habe mich quer durchs Netz gegraben, aber diese Frage nirgends beantwortet bekommen. Die Nachbarimmobilie zu unserem Ferienhaus in Bayern soll verkauft werden. Bislang lebte dort ein sehr nettes, altes Ehepaar, mit dem wir uns blendend verstanden und die über viele Jahre auch auf unser Haus aufgepasst haben, das wir ja nur selten nutzen. Deren Tochter will die Immobilie nun verkaufen - nicht an einen anderen Nachbarn, der es abreißen wollte (zu unserer Freude), sondern an jemanden, der darin leben möchte (wohlgemerkt, eine uralte, fast abrissreife Immobilie). Da wir in unserem bisschen Ferienzeit, das wir dort verbringen, sehr skeptisch sind, was Nachbarn angeht, die mit zwei Fenstern direkt an unserem Garten sind (zwei der Hausseiten verlaufen exakt an der Grundstücksgrenze), würde ich gern wisssen:

Kann ich bei einem Verkauf der Immobilie darauf bestehen, dass die Fenster an unserer Grenze entfernt werden? Nach bayerischem Recht müssen die zB mind. 1,80m über unserem Boden sein, was nicht der Fall ist (1,60 und 1,70). Es gibt keine Grundbucheintragung diesbezüglich, so viel weiß ich. Also keine Dienstbarkeit, auf die sich die Erwerber stützen könnten. Oder kann ich wahlweise zumindest darauf bestehen, dass die ausgetauscht und auf 1,80 Höhe gebracht werden (plus vermutlich teuer werden, da sie vermutlich bestimmte Brandschutzbedingungen mitbringen sollten?). Und falls ja: Wem teile ich das wann und wie mit? Oder, was schlimm wäre: Gilt hier Bestandsrecht, das auch fortdauert, wenn sich der Eigentümer ändert? Dann wären wir ja die Gekniffenen. Vielen Dank vorab!!!

Andy

Fenster, grenzbebauung, Verkauf, Bestandsschutz, Eigentümerwechsel
Fundament Garageneinfahrt reicht bis 15cm auf Nachbargrundstück. Entfernung?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem, daß Fundament meiner Garageneninfahrt ( Pallisadeneinfassung der Pflastersteine ) reicht bis zu 15cm auf das Grundstück meiner Nachbarn. Die Einfahrt wurde vor ca. 7-8 Jahren errichtet, damals mit mündlicher Duldung der Nachbarn, daß das Fundament ihr Grundstück berühren darf. Damals stand dort eine Tujahecke im Beet als Grenze, mittlerweile sind wir mit den Nachbarn zerstritten, der Nachbar möchte nun eine Mauer als Grenzbebauung errichten. Nun hat er uns aufgefordert, dass Fundament zu entfernen, es reicht bis zu 15cm in sein Grundstück.Das Fundament würde ich eher als unterirdisch und normal nicht sichtbar bezeichnen. Der Nachbar pflastert zusätzlich sein Grundstück, hat seine Fläche dementsprechend tief ausgekoffert, würden wir das Fundament entfernen, besteht die Gefahr das die Pallisadeneinfassung umkippt, bzw. durch das auskoffern des Nachbarn würde unsere höher liegende Einfahrt evtl. absacken. Was kann ich, oder muß ich tun? Im Zweifel würde ich eine Reihe Pflaster entfernen, sodass die Pallisaden inkl. Fundament auf unserem Grundstück stehen, was die Einfahrt aber enger macht. Zur Zeit stehen die Pallisaden außen bündig zur Grenze, lediglich dessen Fudament ragt in das Nachbargrundstück mit max. 15cm. Bisher war es geduldet worden.

Für Tips währe ich sehr dankbar.

Herzlichen Dank aus NRW.

Baurecht, grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht
Mein schöner Garten - Nachbar baut auf Grenze und will 2m von meinem Garten aufbaggern

Wir sind erst in unser Haus eingezogen und haben in mühevoller Keinarbeit und unter Einsatz von unendlichen Arbeitsstunden und enormen Kosten unseren Garten liebevoll angelegt. Nun kamen heute zwei Gestalten auf mich zu und eröffneten mir, dass diese auf dem angrenzenden Grundstück ein EFH bauen wollen, wobei die Garage als Grenzbebauung mit voller Unterkellerung geplant wird. Im Zuge dessen werde zur Abdichtung Arbeitsraum gebraucht, welcher durch einen 2 - 3 m breiten Aushub auf meinem Grundstück beschafft werden soll. Sie meinten ich habe ohnehin kein Recht zu widersprechen, da sie das Recht haben dies zu tun, sofern sie den Ursprungszustand wieder herrichten. Nach meinen ersten Recherchen und einer Anfrage beim Bauamt (Bayern) stimmt das wohl auch.

Hat jemand schon eine solche Erfahrung gemacht? Was ist mit meinem schönen Garten? Allein die Natursteintreppe, die zwei Ebenen meines Gartens verbindet, sowie das Abfangen des Hangs auf meinem Grundstück hat einen 5stelligen Betrag gekostet, nicht zu sprechen vom Anpflanzen des Grases und dem Errichten des berühmten Maschendrahtzauns. Natürlich bedeutet das auch eine Nutzungseinschrankung, da wir die unter Seite unseres Gartens nicht mehr nutzen könnten, solange die Treppe weg und eine 3m tiefe Baugrube da ist.

Das andere ist, dass wir ein behindertes Kind haben, das mit einem derartigen Eingriff in seine Welt nicht ohne weiteres klar kommen würde.

Nach dem ganzen Stress wollten wir eigentlich nur friedlich unser Haus mit Garten geniessen und nicht das Laster eines Anderen tragen. Unsere Familie soll endlich einmal zur Ruhe kommen - ohne Dreck, Staub, Baustress und Arger.

Wie sollen wir uns verhalten? Gibt's Tipps für uns?

Vielen Dank!

Schadensersatz, Baurecht, grenzbebauung, Nachbarrecht
Grenztermin / Grenzabmarkung / Grundstücksgrenze? Ich sehe keine.....?

Hallo!

Vor einem halben Monat war ein Grenztermin mit öffentlich bestelltem Vermessungsingeneur.

Die Helma Wohnungsbaugesellschaft hat sich ein großes Grundstück mehere 1000m² neben meinem gekauft und eine Grenzfeststellung bzw. Teilung Ihres in mehrere kleine in Auftrag gegeben. Die Firma möchte dort Einfamilienhäuser errichten und diese verkaufen. Es handelt sich bei meinem um ein leeres unbebautes Grundstück....

Leider konnte ich an besagtem Termin nicht teilnehmen habe mich aber später mal vor Ort umgeschaut.

In den Unterlagen welche mir zugeschickt wurden sollten mehrere Grenzsteine bzw. Eisenrohre gesetzt werden. Leider konnte ich vor Ort die Grenzsteine welche an meinem Grundstück grenzen nicht ausmachen - soll heissen die Unterlagen(das Kataster) und die Realität stimmen nicht überein.

Lediglich ein Stein war ersichtlich.

Laut Schreiben des Vermessungsingeneurs habe ich noch ein paar Tage Zeit für einen Widerspruch bis die Grenze rechtswirksam wird.

Gerne möchte ich Widerspruch einlegen mit der bitte um Aufklärung wo die Grenzsteine nun sein sollen. Was passiert da jetzt eigentlich?

Brauche ich einen Anwalt? In dem Schreiben steht wortwörtlich Sie können innerhalb eines Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.....

Es handelt sich um eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Können Kosten bei einem erfolglosen Widerspruch entstehen?

Recht, grenzbebauung, Grundstück, Nachbarn, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze
Wer kennt sich aus, in Sachen Grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht Fenster und Lichtschutz?

Ich bin gerade am renovieren. Meine Nachbarn sind ein Frührentner-Ehepaar und mit der kompletten Anwohner der Strasse verkracht, weil sie sich in alles einmischen. Bisher war ich verschont geblieben. Vor 4 Wochen habe ich meine Nachbarin darüber aufgeklärt, dass ich mein Bad renoviere, und wie ich das ganze vorhabe machen zu lassen. Meine Badewanne stand genau an meiner Außenwand zum zum Hof Nachbar im Obergeschoss eines Einfamilienhaus. Das Dach über der Badewanne war 65 cm tiefer als das restliche Bad. Es war so eine art Nische in der die Badewanne stand. Und zwischen der niedrigeren Decke und der hohen waren 2 kleine Fenster (nur kippbar). Ich bin 1,65 und konnte gerade noch unter der Brause stehen- Meine Söhne allerdings, sind um einiges größer und mussten sich beim Duschen bücken. Deshalb wollte ich die Nische weg machen, und das Dach über der Badewanne dem restlichen Dach anpassen. Die alten Fenster waren zurückgesetzt, um die breite der Badewanne.Man hätte nicht in den Hof schauen können, auch wenn das Fenster zu öffnen gewesen wären. Heute wollten die Handwerker das neue Fester (ebenfalls nur Kippbar und mit Sichtschutz) einbauen, allerdings nicht zurückgesetzt sondern bündig an meiner Außenwand in ca. 5 Meter Höhe. Der Nachbar schrie sofort rum, ich solle das stoppen, dafür bräuchte ich seine Einwilligung, er würde sofort die Polizei rufen. Hat er Recht. Das Fenster ist für mich so hoch, (2,40m) dass ich eine Leiter bräuchte um hinaus schauen zu können. Leider war ein ruhiges Gespräch mit meinem Nachbar nicht möglich. Wer kennt sich aus, ich brauche dringend schnell Rat, die Handwerker habe ich erst mal gestoppt. Wenn mein Nachbar Recht hat, welche Möglichkeiten, hätte ich außer ein Fenster sonst noch? Sind Glasbausteine ohne die Einwilligung der Nachbar möglich, oder zählt das auch zu Fenster? Vielen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nahmen, diesen langen Text zu lesen.

Fenster, Gesetz, Renovierung, Baurecht, grenzbebauung, Nachbarschaft, Sichtschutz