Sichtschutz zu einem Spielplatz falsch gesetzt... Gewohnheitsrecht?
Hallo,
an mein Grundstück mit Garten ein Spielplatz, der der Stadt gehört, an. In den frühen 1990-er Jahren wurde von städtischer Seite aus ein ca. 2,20 m hoher Sichtschutz-Zaun aus Holzpalisaden errichtet, hinter einer Hecke, die vorher als Grenzzaun diente, um spielenden Kindern den Weg in meinen Garten zu versperren. Die Hecke ist im Laufe der Jahre fast vollständig abgestorben und so habe ich diese unlängst entfernt.
Der Palisadenzaun ist seit seinem Bau die praktische Grenze zwischen den beiden Grundstücken, seit dieser Zeit hat sich auch niemand vom Grünflächenamt um die alte Hecke gekümmert, oder auch nur in Augenschein genommen, obwohl diese theoretisch auf dem Grundstück des Spielplatzes steht/stand. Nach dem Entfernen dieser Hecke wären jetzt ca. 1,5-1,9 m ungenutzter Raum zwischen der tatsächlichen Grenze und dem Palisadenzaun. Ich würde gerne auf meiner Seite des Zauns optisch etwas ,,machen". Gilt für diesen ungenutzen Streifen, auf dem die Hecke stand jetzt Gewohnheitsrecht für mich, oder muss ich mit meiner neuen (viel schmaleren) Hecke die 1,5 m Abstand einhalten?
Mfg,
3 Antworten
Es gibt in dieser Sache kein Gewohneitsrecht.
Bei uns in Bayern gibt es ein Nachbarschaftsgesetz. Da besagt, wie weit man von der Grenze weg sein muss, wenn Bäume / Büsche eine gewisse Höhe erreichen. Bleibe mindestens 50cm weg, wenn mit 1 meter Höhe gerechnet wird. Bis die Gemeinde es checkt sind deine Büche dann schon 2 meter hoch.
"Gewohnheitsrecht" gibt es nicht. Sprich doch einfach mit dem zuständigen Amt der Stadtverwaltung!