Sichtschutz zu einem Spielplatz falsch gesetzt... Gewohnheitsrecht?

3 Antworten

Es gibt in dieser Sache kein Gewohneitsrecht.

Bei uns in Bayern gibt es ein Nachbarschaftsgesetz. Da besagt, wie weit man von der Grenze weg sein muss, wenn Bäume / Büsche eine gewisse Höhe erreichen. Bleibe mindestens 50cm weg, wenn mit 1 meter Höhe gerechnet wird. Bis die Gemeinde es checkt sind deine Büche dann schon 2 meter hoch.

"Gewohnheitsrecht" gibt es nicht. Sprich doch einfach mit dem zuständigen Amt der Stadtverwaltung!