Möchte eine Garage an Nachbarschaftsgrenze bauen, soll 1 Meter Abstand halten.
Hallo, möchte eine Garage an der Nachbarschaftsgrenze bauen. Garage soll ein Flachdach mit Dachüberstand bekommen, Überstand soll mit 3 Reihen Pfannen abgehängt werden. Jetzt meine Frage: Wenn ich ohne Überstand baue, kommt die Mauer direkt auf Grenze. Wenn ich mit Überstand baue soll ich einen Meter Abstand halten. Aber womit ? Mit der Mauer oder mit der Außenkante bzw. Dachrinne des Unterschlages, dann würde die Mauer bei ungefähr 1,5 Meter von der Grenze entfernt stehen. Habe schon beim Bauamt angerufen, aber die haben es so umständlich erklärt, das ich es nicht verstanden habe. Ich glaube die Dame beim Bauamt hat es selber nicht verstanden. Zur Info, ich wohne in Niedersachsen. Gruß Sandos
4 Antworten
Alle Landesbauordnungen fordern, dass Garagen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden müssen oder den nasch Landesbauordnung notwendigen Abstand einhalten. Wenn die Garage an der Grenze steht, darf kein Dachüberstand über das Nachbargrundstück ragen, aber es ist auch kein Einverständnis der Nachbarschaft nötig. Wenn der Grenzabstand eingehalten wird darf der nach Landesbauordnung zulässige Dachüberstand in die Abstandsfläche auf Deinem Grundstück hineinragen.
Genaue Werte sind in den LBO's unterschiedlich.
Du mußt nach örtlichem Baurecht bauen. Das Bauamt gibt dir die notwendigen Auskünfte. Z. B ist es in Brandenburg so (andere Bundesländer garantiert ähnlich) das du entweder direkt die Mauer auf die Grenze zu bauen musst oder mindest 3 Meter Abstand einhalten musst.
Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:
http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen
Gehe einmal persoenlich aufs Bauamt und lass dir erklaeren, welche Moeglichkeiten du hast. Ein Telefongespraech bringt da nicht so viel. LG gadus
Zum Thema "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:
http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen
Mit der äussersten Bebauung mußt Du den Abstand halten. Je nach dem, obe es die Mauer, die Dachkante, die Regenrinne oder sonst etwas ist.
Das ist unvollständig.
Alle Landesbauordnungen fordern, dass Garagen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden müssen oder den nasch Landesbauordnung notwendigen Abstand einhalten. Wenn die Garage an der Grenze steht, darf kein Dachüberstand über das Nachbargrundstück ragen, aber es ist auch kein Einverständnis der Nachbarschaft nötig. Wenn der Grenzabstand eingehalten wird darf der nach Landesbauordnung zulässige Dachüberstand in die Abstandsfläche auf Deinem Grundstück hineinragen.
Genaue Werte sind in den LBO's unterschiedlich.
Danke ! Aber was heißt das Jetzt genau. die Regenrinne muß mit der Grenze abschließen und die Mauer wäre dann ca. 50 Cm von der Grenze weg ? Habe ich das richtig verstanden ?