Möchte eine Garage an Nachbarschaftsgrenze bauen, soll 1 Meter Abstand halten.

4 Antworten

Alle Landesbauordnungen fordern, dass Garagen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden müssen oder den nasch Landesbauordnung notwendigen Abstand einhalten. Wenn die Garage an der Grenze steht, darf kein Dachüberstand über das Nachbargrundstück ragen, aber es ist auch kein Einverständnis der Nachbarschaft nötig. Wenn der Grenzabstand eingehalten wird darf der nach Landesbauordnung zulässige Dachüberstand in die Abstandsfläche auf Deinem Grundstück hineinragen.

Genaue Werte sind in den LBO's unterschiedlich.

Du mußt nach örtlichem Baurecht bauen. Das Bauamt gibt dir die notwendigen Auskünfte. Z. B ist es in Brandenburg so (andere Bundesländer garantiert ähnlich) das du entweder direkt die Mauer auf die Grenze zu bauen musst oder mindest 3 Meter Abstand einhalten musst.


Mit der äussersten Bebauung mußt Du den Abstand halten. Je nach dem, obe es die Mauer, die Dachkante, die Regenrinne oder sonst etwas ist.


Seehausen  10.02.2014, 09:06

Das ist unvollständig.

Alle Landesbauordnungen fordern, dass Garagen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden müssen oder den nasch Landesbauordnung notwendigen Abstand einhalten. Wenn die Garage an der Grenze steht, darf kein Dachüberstand über das Nachbargrundstück ragen, aber es ist auch kein Einverständnis der Nachbarschaft nötig. Wenn der Grenzabstand eingehalten wird darf der nach Landesbauordnung zulässige Dachüberstand in die Abstandsfläche auf Deinem Grundstück hineinragen.

Genaue Werte sind in den LBO's unterschiedlich.

Sandos21 
Beitragsersteller
 10.02.2014, 03:35

Danke ! Aber was heißt das Jetzt genau. die Regenrinne muß mit der Grenze abschließen und die Mauer wäre dann ca. 50 Cm von der Grenze weg ? Habe ich das richtig verstanden ?

jofischi  10.02.2014, 06:43
@Sandos21

Niederschlagswasser ist immer auf dem eigenen Grundstück aufzufangen. Folglich solltest du auf der Grenzseite gar keine Regenrinne anbringen.