Hallo und guten Tag, ich habe mich quer durchs Netz gegraben, aber diese Frage nirgends beantwortet bekommen. Die Nachbarimmobilie zu unserem Ferienhaus in Bayern soll verkauft werden. Bislang lebte dort ein sehr nettes, altes Ehepaar, mit dem wir uns blendend verstanden und die über viele Jahre auch auf unser Haus aufgepasst haben, das wir ja nur selten nutzen. Deren Tochter will die Immobilie nun verkaufen - nicht an einen anderen Nachbarn, der es abreißen wollte (zu unserer Freude), sondern an jemanden, der darin leben möchte (wohlgemerkt, eine uralte, fast abrissreife Immobilie). Da wir in unserem bisschen Ferienzeit, das wir dort verbringen, sehr skeptisch sind, was Nachbarn angeht, die mit zwei Fenstern direkt an unserem Garten sind (zwei der Hausseiten verlaufen exakt an der Grundstücksgrenze), würde ich gern wisssen:

Kann ich bei einem Verkauf der Immobilie darauf bestehen, dass die Fenster an unserer Grenze entfernt werden? Nach bayerischem Recht müssen die zB mind. 1,80m über unserem Boden sein, was nicht der Fall ist (1,60 und 1,70). Es gibt keine Grundbucheintragung diesbezüglich, so viel weiß ich. Also keine Dienstbarkeit, auf die sich die Erwerber stützen könnten. Oder kann ich wahlweise zumindest darauf bestehen, dass die ausgetauscht und auf 1,80 Höhe gebracht werden (plus vermutlich teuer werden, da sie vermutlich bestimmte Brandschutzbedingungen mitbringen sollten?). Und falls ja: Wem teile ich das wann und wie mit? Oder, was schlimm wäre: Gilt hier Bestandsrecht, das auch fortdauert, wenn sich der Eigentümer ändert? Dann wären wir ja die Gekniffenen. Vielen Dank vorab!!!

Andy